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Direktvermarktung
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Ihre Vorteile
- Nur für kurze Zeit: Kostenfreie Übernahme der Redispatch 2.0 Pflichten.
- Rendite der Anlage steigern
- Sie haben als Anlagenbetreiber durch gesetzliche Regelungen kein finanzielles Risiko, sondern können sogar noch Mehrerlöse generieren
- Plug’n’Play Anschluss-Service: Wir testen und realisieren die Anbindung Ihrer Anlage an das Virtuelle Kraftwerk.
- Mit kompetenten Partnern vermarkten wir Ihre Energie auch bei Eigenverbrauch.
- Auch nach Ablauf der Vollbenutzungsstunden (15.000-30.000 Stunden Förderzeitraum) bekommen Sie von uns weiterhin eine Vergütung
- Transparente Vermarktung: Mit unserem Kundenportal haben Sie jederzeit Einsicht in alle relevanten Leistungsdaten.
- Zuverlässiger Partner: Mit rund 3.492 MW sind wir einer der größten Direktvermarkter in Deutschland.
- Portalzugang: Einfache Verwaltung Ihrer Anlagen über das Onlineportal
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Was ist Kraft-Wärme-Kopplung?
Welche Arten von KWK-Anlagen gibt es?

Heizkraftwerke

Blockheizkraftwerke (BHKW)

Brennstoffzellen
Brennstoffzellen sind die kleinstmöglichen BHKWs. Sie sind chemische Energiewandler: In ihnen reagiert Wasserstoff mit Sauerstoff. Dabei entsteht Wasserdampf, der nach dem KWK-Verfahren in Strom und Wärme umgewandelt wird. Mit einer Brennstoffzelle kann aus der chemischen Energie eines Brennstoffs ohne Zwischenschritte direkt elektrische Energie erzeugt werden – ein Generator ist dafür nicht nötig. Im chemischen Stromerzeugungsprozess entsteht immer auch Wärme, die zur Beheizung genutzt werden kann.
Was sind die Voraussetzungen für die Direktvermarktung KWK?
KWK-Anlagen werden je nach ihrem Betriebsstoff durch zwei Gesetze gefördert, in denen feste Einspeisevergütungen für den Strom gezahlt werden: Beim Einsatz regenerativer Brennstoffe kommt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zum Einsatz, beim Einsatz fossiler Brennstoffe trägt das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).
Wenn Ihre KWK-Anlage mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben wird, kann der Strom nach dem EEG direktvermarktet werden.
Auch mit Ihrer Anlage, die nach dem KWKG gefördert wird, können Sie Strom risikolos an der Strombörse direktvermarkten – allerdings ohne die gesetzlichen Förderungen, wie man sie aus dem EEG kennt, sondern mit Zuschlägen: Nach §5 des KWKGs erhalten Anlagenbetreiber für die Einspeisung des Stroms in das Netz einen fixen Zuschlag, der je nach Anlagengröße variiert und zwischen 3,1 und 8 Cent pro Kilowattstunde betragen kann.
Seit der Gesetzesnovelle, die zum 1. Januar 2016 in Kraft trat, wurde die verpflichtende Direktvermarktung für KWK-Anlagen ab 100 kWel (Kilowatt elektrischer Energie) eingeführt (§ 4). Anlagenbetreibende müssen ihren KWK-Strom direktvermarkten oder selbst verbrauchen. Ziele der Direktvermarktungspflicht sind die Flexibilisierung des Betriebs, Anpassung an die Nachfrage und die passgenaue Einspeisung erneuerbarer Energien.
Um Ihre erneuerbare Energien Anlage vollständig in das virtuelle Kraftwerk zu integrieren muss diese mit einer Fernsteuerung ausgestattet werden.
Wir arbeiten diesbezüglich mit Partner-Anbindungsdienstleistern zusammen. Nach Vertragsunterzeichnung meldet sich unser Partner Servicezeit direkt bei Ihnen, um den Prozess für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit zu starten.
Mehr Informationen zur Fernsteuerbarkeit und unseren Anbindungspartnern finden Sie hier.
Warum lohnt sich die KWK-Direktvermarktung?
- KWKG: Anlagen bis 100kwp kein muss, Wahl Eigenverbrauch, einspeisen (kaufmännische Abnahme über NB), DV
- Kaufmännische Abnahme: üblicher Grundlastpreis, Durchschnittspreis (Base-Load) an Börse über 3 Monate + Zuschlag (§5), der Zuschlag variiert je nach KWK Technologie und ist im KWKG geregelt.
- DV: Marktwert, Spot-Preis mengengewichtet (Base & Peak-Load) genau nach Einspeisung, hier kann cleveres Einspeisemanagement Mehrerlös generieren (Flex-Optimierung)
- Wenn Vollleistungsstunden ausgelaufen sind und Sie keinen Anspruch mehr auf Förderungen haben, bietet sich Ihnen immer noch die Möglichkeit, Geld zu erhalten. (Marktwert durchschnittlich, durchschnittlicher Preis für Grundlaststrom des vorausgegangenen Quartals) (§4)
- Marktwert + Zuschläge. Darüber ist es Pflicht: müssen, sonst Kürzungen der Zuschläge
Wie läuft die KWK Direktvermarktung ab?
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