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Baukostenzuschuss für Batteriespeicher – Was bedeutet die Entscheidung? 

Lesezeit: 4 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Am 15. Juli 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil gefällt. Im Zentrum steht ein Begriff, der bislang überwiegend in Fachkreisen verwendet wurde: der Baukostenzuschuss, kurz BKZ. 

Der BGH hat entschieden, dass Netzbetreiber für Batteriespeicher, die Strom aus dem Netz beziehen, einen BKZ verlangen können. Damit revidiert das Gericht ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf und beendet eine monatelange Rechtsunsicherheit. 

Was ist der Baukostenzuschuss (BKZ) und für wen gilt er?

Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist ein einmaliger Kostenbeitrag, der anfällt, wenn durch den Netzanschluss ein zusätzlicher Ausbau oder Verstärkung des Stromnetzes notwendig wird. Er wird also nicht für die laufende Netznutzung gezahlt, das ist Aufgabe der Netzentgelte, sondern für die technische Ermöglichung des Anschlusses selbst, z. B. durch stärkere Leitungen, größere Trafos oder zusätzliche Schalttechnik. 

Der BKZ ist in § 11 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) geregelt und wird einmalig zu Beginn des Anschlusses erhoben. 

Er betrifft nicht nur Verbraucher oder Speicher, sondern grundsätzlich alle Anlagen mit relevantem Leistungsbedarf, also z. B.: 

  • stromverbrauchende Anlagen in Gewerbe, Industrie oder Ladeinfrastruktur, 
  • stromerzeugende Anlagen wie größere Photovoltaik- oder Windkraftanlagen. 

In der Praxis fällt der BKZ meist bei Anschlussleistungen ab etwa 10 bis 30 kW an – abhängig von der Spannungsebene, der Netzsituation vor Ort und der geplanten Nutzung (z. B. zeitgleiche Lastspitzen). 

Die Höhe des Zuschusses hängt unter anderem ab von: 

  • der beantragten Anschlussleistung (z. B. in kW), 
  • der angeschlossenen Spannungsebene (Niederspannung, Mittelspannung etc.), 
  • der Anzahl der Nutzungsstunden (wie oft und wie intensiv wird das Netz beansprucht?) 

Der Grundgedanke dahinter ist: Wer das Netz stärker oder unregelmäßiger beansprucht, etwa durch große Lastspitzen, soll sich an den Kosten des Netzausbaus beteiligen. 

Warum war der Baukostenzuschuss bei Batteriespeichern so umstritten?

Batteriespeicher gelten als Schlüsselelemente der Energiewende. Sie helfen dabei, überschüssigen Strom zwischenzuspeichern und später bei Bedarf wieder zur Verfügung zu stellen. Dies trägt zur Versorgungssicherheit bei.  

Vor diesem Hintergrund stellt sich die grundlegende Frage: Warum sollte eine Anlage, die zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage beiträgt und damit meist das Stromnetz stabilisiert, denselben Baukostenzuschuss zahlen wie ein klassischer Verbraucher, der ausschließlich Leistung aus dem Netz bezieht? 

Gerade bei Speichern mit Netzbezug (sogenannten Graustromspeicher), war diese Frage bisher ungeklärt. Viele Projektentwickler argumentierten, dass Speicher das Netz nicht zusätzlich belasten, sondern entlasten und daher nicht dieselben Kosten tragen sollten wie klassische Verbraucher, wie Industrieanlagen. 

Diese Auffassung wurde im Jahr 2023 erstmals von einem Gericht bestätigt. In einem entsprechenden Fall entschied das OLG Düsseldorf zugunsten des Speicherentwicklers Kyon Energy. Das Gericht stellte fest, dass für den geplanten Anschluss eines Graustrom-Batteriespeichers mit Netzbezug kein Baukostenzuschuss fällig wird. Die Begründung: Speicher und Endverbraucher seien sowohl gesetzlich als auch technisch unterschiedlich zu behandeln. Da Speicher nur begrenzt Strom aufnehmen und zwischendurch einspeisen müssten, sei eine Bemessung des BKZ nach der maximalen Bezugsleistung sachlich nicht gerechtfertigt und benachteilige Speicher unangemessen. 

Das Urteil sorgte für große Aufmerksamkeit in der Branche und wurde als Wendepunkt wahrgenommen. Zahlreiche Netzbetreiber reagierten verunsichert. Einige führten vorläufige Sonderregelungen oder reduzierte BKZ-Sätze für Speicher ein.

Was genau hat der Bundesgerichtshof zum BKZ entschieden – und warum?

Mit dem Beschluss vom 15. Juli 2025 (Az. EnVR 1/24) hat der BGH das Urteil des OLG Düsseldorf aufgehoben und damit für Rechtssicherheit gesorgt. 

Im vorliegenden Fall sollte ein Batteriespeicher der Firma Kyon Energy ans Mittelspannungsnetz angeschlossen werden. Der zuständige Netzbetreiber verlangte einen regulären Baukostenzuschuss, doch Kyon legte Widerspruch ein – zunächst bei der Bundesnetzagentur (ohne Erfolg) und anschließend vor Gericht. 

Das OLG Düsseldorf gab dem Unternehmen zwar recht, doch der BGH folgte dieser Einschätzung nicht. Er stellte klar, dass Batteriespeicher mit Netzbezug zur Zahlung eines BKZ verpflichtet werden dürfen. 

Zur Begründung führte der BGH aus: Auch wenn ein Batteriespeicher das Stromnetz langfristig entlasten kann, entnimmt er in bestimmten Situationen hohe Leistungen aus dem Netz, etwa beim Aufladen. Diese temporäre Belastung kann Netzausbau erforderlich machen, insbesondere wenn in einem Netzgebiet mehrere Speicher gleichzeitig einspeisen oder laden. Dies rechtfertigt aus Sicht des Gerichts die Beteiligung an den Netzausbaukosten. 

Mit diesem Urteil ist nun Folgendes klar: 

  • Eine pauschale BKZ-Befreiung für Graustromspeicher gibt es nicht. 
  • Der Netzbetreiber darf und muss bei netzbelastendem Anschlussverhalten grundsätzlich einen Baukostenzuschuss verlangen – unabhängig davon, ob die Anlage zu anderen Zeiten auch netzdienlich wirkt. 

Damit steht nun fest, dass Batteriespeicher rechtlich keine Sonderrolle einnehmen und systemische Vorteile nicht automatisch zu Kostenbefreiungen führen. 

Was bedeutet das BGH-Urteil zum Baukostenzuschuss konkret für Betreiber und Vermarkter?

Das BGH-Urteil hat spürbare Auswirkungen auf die wirtschaftliche Bewertung neuer Projekte für Betreiber von Batteriespeichern und deren Vermarkter. 

Für Betreiber gilt: 

  • Der BKZ muss Bestandteil der Projektkalkulation sein. Je nach Anschlussleistung und Netzsituation kann der BKZ einen relevanten Einfluss auf Amortisationszeiten und Investitionsentscheidungen haben. Da für die BKZ die Anschlussleistung maßgeblich ist, werden Anreize geschaffen, Mehrstundensysteme zu projektieren.  
  • Netzdienliches Verhalten allein reicht nicht mehr aus, um Erleichterungen zu erwarten. Selbst wenn ein konkreter Speicher das Netz stets entlastet, bleibt dem Netzbetreiber die Möglichkeit, den BKZ zu erheben. 
  • Planung und Standortwahl rücken somit stärker in den Fokus. Projekte mit niedriger Anschlussleistung oder netzdienlichem Ladeverhalten könnten von Netzbetreibern als vorteilhaft eingestuft werden.

Für Vermarkter: 

  • Speicherprojekte müssen jetzt unter Berücksichtigung des BKZs kalkuliert werden, was sie vor neue wirtschaftliche Herausforderungen stellt. Der zusätzliche Kostenblock durch den BKZ verlangt insbesondere bei fremdfinanzierten Projekten voraussichtlich eine stärkere Absicherung gegen Marktrisiken. 

Insgesamt gilt: Das Urteil schafft zwar Rechtssicherheit, bringt aber den Business Case für Batteriespeicher unter Druck. 

Gibt es Ausnahmen oder Übergangsregelungen für den Baukostenzuschuss?

Grünstromspeicher, also Anlagen, die ausschließlich mit erneuerbarem Strom aus einer eigenen EE-Anlage geladen werden und keinen Strom aus dem Netz beziehen, sind dauerhaft befreit.

Einige Netzbetreiber hatten in den letzten Jahren freiwillig reduzierte BKZ-Sätze für Speicheranlagen eingeführt, beispielsweise nur 30 % des regulären Satzes bei netzdienlicher Betriebsweise oder bei kleineren Leistungen. 

Diese Regelungen basierten meist auf dem schwebenden Verfahren vor dem BGH und sind nun nicht mehr erforderlich. Ob Netzbetreiber daran festhalten oder die Sonderkonditionen streichen, ist eine Einzelfallentscheidung. Langfristig dürfte sich der BKZ aber wieder vollständig durchsetzen. 

Ausblick für Batteriespeicher: Was passiert als Nächstes?

Das Urteil schafft zwar rechtliche Klarheit, wirft aber auch neue Fragen auf: 

  • Wie kann ein regulatorischer Rahmen geschaffen werden, der Anreize schafft Speicher netzdienlich zu betreiben? 
  • Wie wirkt sich die Entscheidung zu BKZ auf die Neuordnung der Netzentgelte, welche aktuell diskutiert wird? 

Eines ist klar: Die Diskussion um die faire Lastenverteilung im Netz geht weiter. Speicher werden für das Energiesystem unverzichtbar bleiben und der gesetzliche Rahmen muss weiterentwickelt werden, um diese Rolle angemessen abzubilden. 

Mit dem BGH-Beschluss vom 15. Juli 2025 ist die Hoffnung zahlreicher Projektierer auf eine generelle BKZ-Befreiung für Batteriespeicher beendet. Die Wirtschaftlichkeit von Projekten muss dadurch neu bewertet werden.

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Emilia Zaiser

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