Der Zubau von PV-Anlagen nimmt stetig zu, was wiederum die Zunahme negativer Preise am Strommarkt bedeuten kann. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die Unterschiede zwischen Voll- und Überschusseinspeisung und zeigen, wie Sie Ihre PV-Anlage bei negativen Strompreisen noch besser optimieren und das Beste aus ihr herausholen können.
Was ist der Unterschied zwischen Überschusseinspeisung und Volleinspeisung?
Die Wahl des richtigen Einspeisemodells ist entscheidend, um den größtmöglichen Nutzen aus Ihrer PV-Anlage zu ziehen. Grundsätzlich gibt es zwei Modelle, die für Anlagenbetreiber infrage kommen: Volleinspeisung und Überschusseinspeisung.
Volleinspeisung
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom von Ihrer PV-Anlage ins Netz eingespeist. Der Betreiber der PV-Anlage verbraucht den erzeugten Strom nicht, sondern verkauft ihn komplett an den Netzbetreiber. Der Netzbetreiber vergütet ihm im Gegenzug eine Einspeisevergütung. Der Anlagenbetreiber hingegen bezieht den Strom aus dem öffentlichen Netz.
Überschusseinspeisung
Bei der Überschusseinspeisung, auch Teileinspeisung genannt, wird der von Ihrer PV-Anlage produzierte Strom primär für den Eigenverbrauch genutzt. Der überschüssige Strom, der nicht verbraucht wird, wird ins Netz eingespeist und entsprechend vergütet. Dieses Modell ist sinnvoll, wenn Ihre PV-Anlage mehr Strom produziert, als Sie selbst verbrauchen können, und Sie dennoch eine attraktive Vergütung für den eingespeisten Strom erzielen möchten.
Bei Anlagen größer 100 kWp besteht seit 2016 die Direktvermarktungspflicht – egal ob in der Voll- oder Überschusseinspeisung.
Was bedeutet PV-Anlagensplitting und welche Vorteile bietet es?
PV-Anlagensplitting bedeutet, dass eine PV-Anlage in mehrere Anlagen aufgeteilt wird – zum Beispiel in eine Volleinspeise-Anlage, die ihren gesamten Strom ins Netz einspeist, und eine Überschusseinspeise-Anlage, bei der der Betreiber einen Teil des Stroms selbst nutzt. Zwischen Voll- und Überschusseinspeisung bestehen deutliche Unterschiede in den Vergütungssätzen beziehungsweise den anzulegenden Werten. Die aktuellen Werte dazu finden Sie hier. Eine Aufteilung kann sich daher lohnen, damit unterschiedliche Vergütungssätze und anzulegende Werte sowie Nutzungsarten optimal kombiniert werden können.
Die EEG-Novelle 2023 hat einige Änderungen im Bereich der Photovoltaik mit sich gebracht. Durch die Anpassung des § 51 EEG wurden neue Regelungen für PV-Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, eigeführt. Für diese Neuanlagen gilt: In Zeiträumen, in denen der Spotmarktpreis negativ ist, verringert sich der anzulegende Wert auf null.
Welche Voraussetzungen müssen für ein PV-Anlagensplitting vorliegen?
Um sowohl eine Volleinspeise-Anlage als auch eine Überschusseinspeise-Anlage parallel in Betrieb zu nehmen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Für das Anlagensplitting braucht es pro Anlage ein Messkonzept für den Messstellenbetreiber, das die abrechnungs- und bilanzierungsrelevanten Strommengen genau erfassen kann. Überdies benötigt der Direktvermarkter eine pro Anlagenteil für die Fernsteuerung. Die PV-Anlagen(teile) stehen dann für sich und werden nicht zusammengefasst. Jede Anlage muss zudem von dem zuständigen Netzbetreiber eine separate Marktlokations-ID erhalten.
Für die erhöhte Vergütung in der Volleinspeisung muss außerdem die PV-Anlage ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder an einer Lärmschutzwand angebracht sein. Wurde die PV-Anlage nach dem 01. Januar 2023 in Betrieb genommen, darf sie eine installierte Leistung von bis zu 1 MW haben, damit eine Volleinspeisevergütung beansprucht werden kann.
Außerdem haben mit Verabschiedung des Solarpakets I PV-Anlagen ab einer installierten Leistung von 750 kWp eine Ausschreibungspflicht.
Um das PV-Anlagensplitting durchführen zu können, muss der Anlagenbetreibende die Beantragung direkt beim zuständigen Verteilnetzbetreiber einreichen und ihm mitteilen, welche Anlage für die Überschuss- und Volleinspeisung geplant ist. Dabei muss bereits vor Inbetriebnahme der zweiten Anlage die Entscheidung mitgeteilt werden.
Die Vergütung beider Anlagen erfolgt dann getrennt voneinander.
Der Gesetzgeber ermöglicht den jährlichen Wechsel zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung.
Gut zu wissen: Mit dem Solarpaket I entfällt die Voraussetzung, dass beide PV-Anlagen(teile) sich auf demselben Gebäude befinden müssen.
Lohnt sich die Direktvermarktung für meine PV-Anlage überhaupt?
Wenn Sie Ihre PV-Anlage volleinspeisen, lohnt sich die Direktvermarktung nach wie vor, da Sie hier einen höheren anzulegenden Wert erhalten und auch attraktivere Erlöspotenziale haben – berechnen Sie hierzu einfach Ihr Ertragspotenzial mit unserem Rechner:
Für PV-Anlagen mit 30 % bis 90 % Eigenverbrauch kann das Anlagensplitting attraktiver sein, wenn die Voraussetzungen für ein Splitting gegeben sind. Betreiber bei einem Split haben den Vorteil, dass sie den Teil mit dem Eigenverbrauch bis zu einer Grenze von 200 kW nicht in die Direktvermarktung melden müssten, da sie dies auch unentgeltlich über den VNB einspeisen könnten (Solarpaket I). Nutzen Sie bei PV-Anlagen <= 200 kW mehr als 90 % für den Eigenverbrauch, sollten Sie sich überlegen, ob es sich mehr lohnt, über den zuständigen Netzbetreiber unentgeltlich einzuspeisen. Hierbei sollten Sie jedoch wissen, dass die Anlage trotzdem zur Redispatch 2.0 verpflichtet ist.
Zur Veranschaulichung kann folgendes Beispiel dienen: Sie planen eine 500-kW-Dachanlage mit 35 % Eigenverbrauch und einer Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2025 und dem 31. Januar 2026. Der anzulegende Wert für die Überschusseinspeiser-Anlage würde in dem Fall 6,08 ct/kWh betragen. Als Optimierung könnten Sie die Anlage jedoch splitten und einen Teil mit 200 kW und einem umgerechneten Eigenverbrauch von 87,5 % beim Netzbetreiber über die unentgeltliche Abnahme ohne Direktvermarktung melden. Der zweite Teil kann als Volleinspeiser mit 300 kW und einem erhöhten anzulegenden Wert von 8,76 ct/kWh in die Direktvermarktung gemeldet werden. Die aktuellen anzulegenden Werte lassen sich jederzeit in unserem EEG-Rechner ermitteln.
Mit dem passenden Einspeisemodell und einer durchdachten Aufteilung lässt sich eine PV-Anlage optimal auf Marktentwicklungen ausrichten und von individuell bestmöglichen anzulegenden Werten profitieren.
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