Egal ob Neubau oder Nachrüstung: Anlagenbetreibende von Photovoltaikanlagen haben die Möglichkeit sich zusätzlich zur PV-Anlage einen Stromspeicher einzubauen. In diesem Blogbeitrag geben wir einen Überblick über verschiedene Fördermaßnahmen für Stromspeicher von Bund, Ländern und Kreditinstituten und erklären, welche Förderung für wen wann am besten geeignet ist.
Welche Stromspeicher Förderungen gibt es?
Stromspeicher Förderungen vom Bund
Stromspeicher Förderungen von Banken
Stromspeicher Förderungen von Bundesländern
Regionale Fördermöglichkeiten
Was muss ich bei einer Stromspeicher Förderung beachten?
Spielt man mit dem Gedanken in einen Stromspeicher zu investieren, sollte man sich frühzeitig um eine Förderung kümmern, denn der Stromspeicher darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht installiert sein. Beantragt man die Förderung zu spät und der Stromspeicher ist schon in Betrieb, ist eine Förderung in der Regel nicht mehr möglich.
Nahezu alle Förderungen erfolgen entweder als Darlehen oder als Zuschuss. Darlehen müssen zurückgezahlt werden, Zuschüsse nicht. Daher sind die Budgets für die Förderung begrenzt, was bedeutet, dass bei großem Interesse Fördertöpfe schnell aufgebraucht sind. Mehrere Förderungen gleichzeitig zu beantragen ist jedoch keine gute Idee, denn die meisten Fördermaßnahmen stellen zur Bedingung, dass keine anderen Fördermittel für denselben Zweck bezogen werden dürfen, eine Kombination verschiedener Fördermaßnahmen ist also in den meisten Fällen nicht möglich. Grundsätzlich gilt: Antragsteller sollten im Vorhinein alle Bedingungen der Förderungen genau prüfen.
Entscheidet man sich beispielsweise für ein Förderprogramm von Bund, Ländern oder Kommunen ist zu beachten, dass dieses automatisch an bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft ist. Manche Förderprogramme bezuschussen beispielsweise nur die Nachrüstung eines Stromspeichers, andere fördern ausschließlich die gemeinsame Installation von PV-Anlage und Speicher. Häufig sind in den Förderungen auch Voraussetzungen für die Mindestspeicherkapazität des Speichers vorhanden. Ebenso ist oftmals auch das Verhältnis zwischen Nennleistung der Photovoltaikanlage und der nutzbaren Speicherkapazität vorgeschrieben.
Das bedeutet, bei und vor allem vor der Antragstellung auf Förderung eines Stromspeichers sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Die Zeit im Blick: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Speicher noch nicht installiert sein.
- Schnell sein: Fördertöpfe sind aufgrund begrenzter Budgets und hoher Nachfrage schnell ausgeschöpft. Hier gilt dann: Wer den Antrag zuerst stellt, erhält die Förderung.
- Doppelt hält nicht besser: Die Kombination von verschiedenen Förderprogrammen ist in den meisten Fällen nicht möglich.
- Antrag genau prüfen: Förderanträge sind nahezu immer an Bedingungen geknüpft. Diese umfassen unter anderem Parameter wie die Größe des Speichers, die Speicherkapazität und auch die letztendliche Förderungshöhe.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es vom Bund?
Lange galt das Förderprogramm KfW 275 „Erneuerbare Energien – Speicher“ als besonders lukrativ zur Förderung von Solarstromspeichern. Das Programm beinhaltete einen zinsgünstigen Kredit, sowie einen Tilgungszuschuss, wurde jedoch zum 31. Dezember 2018 eingestellt. Eine staatliche Förderung eines Stromspeichers ist natürlich trotzdem möglich.
Bis zum 01. Juli 2021 war die Förderung noch über das KfW Förderungsprogramm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ möglich. Seitdem wurden die bisherigen Förderprogramme von KfW und BAFA unter die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Somit ist eine KfW-Förderung über das neue Programm weiterhin möglich, eine BAFA Förderung für Batteriespeicher gibt es jedoch nicht, denn diese fördert eine Energieberatung für Wohngebäude.
Die Förderung des BEG unterscheidet zwischen der Antragstellung zwischen „Wohngebäuden“ (WG) und „Nichtwohngebäuden“ (NWG). Für die Förderung von Stromspeichern gilt in beiden Fällen, dass die Stromspeicherung für die Eigenstromversorgung mitgefördert wird, solange für die betreffenden Anlagen keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch genommen wird. Die gleichzeitige Förderung von EE-Anlagen und Stromspeicher ist über diese Förderung in der Regel möglich. Mehr Informationen zu allen Förderungsbedingungen sind in den jeweiligen Merkblättern der KfW und BEG für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zu finden.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es von Banken?
Neben staatlichen Krediten über die KfW, werden Kredite für Stromspeicher häufig auch von Banken und Sparkassen vergeben. Vor allem spezialisierte Umweltbanken bieten häufig Darlehen oder Kredite für die Investition in einen Stromspeicher an, beispielhaft lassen sich hier die UmweltBank und die Süd-West-Kreditbank nennen:
- UmweltBank: Die UmweltBank in Nürnberg neben den Investitionen einer Neuinstallation von PV-Anlagen auch die Nachrüstung eines Stromspeichers. Voraussetzung ist jedoch die Sicherheit einer (Teil)Abtretung der Einspeisevergütung.
- Süd-West-Kreditbank (SWK-Bank): Neben der Förderung von PV-Anlagen fördert die SWK-Bank außerdem die Installation eines Stromspeichers in Kombination mit der Errichtung einer PV-Anlage.
- Das Förderprogramm für Stromspeicher in Sachsen läuft über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB)
- In Baden-Württemberg erfolgt die Antragstellung für die Stromspeicher-Förderung über die L-Bank
- Das Förderprogramm EnergiespeicherPLUS in Berlin wird von der IBB Business Team GmbH der Investitionsbank Berlin (IBB) umgesetzt
- In Brandenburg ist die Bewilligungsbehörde für das Kleinspeicherprogramm die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Ist die Anschaffung eines Stromspeichers geplant und Interesse an einem Bankkredit vorhanden, lohnt es sich in jedem Fall die eigene Hausbank und andere umliegende Banken zu kontaktieren, ob die Förderung eines Stromspeichers möglich ist.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es in den einzelnen Bundesländern?
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg fördert netzdienliche Photovoltaik-Stromspeicher mit einer Speicherkapazität von mindestens 2 kWh. Pro kWh Speicherkapazität werden Speicher mit 200 Euro bezuschusst, wenn die installierte PV-Anlage eine Leistung unter 30 kWp hat. Hat die PV-Anlage eine installierte Leistung von mehr als 30 kWp, werden Stromspeicher mit 300 Euro pro kWh Speicherkapazität bezuschusst. Maximal werden jedoch 45.000 Euro pro Vorhaben bezuschusst. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Fördermittel erschöpft, aktuelle Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite der L-Bank.
Bayern
Berlin
Über das „Förderprogramm für Solarstromspeicher EnergiespeicherPLUS“ werden in Berlin Stromspeicher gefördert, die gleichzeitig mit der dazugehörigen PV-Anlage errichtet werden. Dabei muss das Verhältnis von nutzbarer Speicherkapazität und Nennleistung der PV-Anlage mindestens 1,2 kWp je 1 kWh betragen. Zudem muss die Garantie für die Batterien mindestens 10 Jahre und die Eigenverbrauchsquote mindestens 50 % betragen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden Stromspeicher mit 300 Euro pro kWh bezuschusst. Maximal werden jedoch 15.000 Euro pro Vorhaben bezuschusst.
Brandenburg
Im November 2019 startete in Brandenburg das „Kleinspeicher-Programm für Privathaushalte“. Das Programm umfasst eine Förderung von bis zu 30 % der Investitionskosten, jedoch höchstens 3.000 Euro. Das Kleinspeicherprogramm ist Stand April 2022 momentan nicht aktiv.
Bis 2020 förderte Bandenburg mit dem Programm „RENplus 2014-2020“ Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz und Speichersysteme von Unternehmen und Kommunen. Aufgrund von Ausschöpfung der Förderbudgets wurde das Programm jedoch Mitte 2021 eingestellt. Ob künftig weitere Förderprogramme geplant sind, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt.
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern fördert unter anderem Stromspeicher für Gewerbe, Vereine und kommunale Körperschaften. Dabei müssen die Ausgaben bei mindestens 20.000 Euro liegen. Im Falle einer Beratung oder Planung müssen die Ausgaben mindestens 5.000 Euro betragen. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel bis zu maximal 50%, solange die die Amortisationszeit des Projektes bei mindestens fünf Jahren liegt. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Website der Landeshauptstadt Schwerin.
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein bezuschusst im Zuge des „Klimaschutz-Förderprogramms Stromspeicher“ beim Bau einer PV-Neuanlage mit einer Mindestspeicherkapazität von 2 kWh. Die dazugehörige PV-Anlage muss dabei mindestens 3 kWp und darf maximal 30 kWp Leistung erbringen. Unter diesen Bedingungen werden Stromspeicher mit bis zu 400 Euro pro kWh bezuschusst. Die Installation und Anschlusskosten des Speichers werden mit bis zu 200 Euro, allerdings maximal 50 % der Kosten, bezuschusst. Momentan ist das Programm nicht aktiv, aktuelle Informationen finden Sie direkt auf der Website des Förderprogramms.
Thüringen
Welche regionalen Stromspeicher Förderungen gibt es?
Neben bundes- oder landesweiten Förderungen bieten einige Städte, Kommunen und lokale Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerke eigene Förderprogramme für die Bezuschussung eines Stromspeichers. Hilfreich ist im Zuge dessen die Recherche in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Hier haben Interessierte die Möglichkeit sich über die unterschiedlichen Förderprogramme für Stromspeicher zu informieren. Auch lohnt es sich neben der selbstständigen Internetrecherche beim jeweiligen Energieversorger oder der Stadt- oder Gemeindeverwaltung direkt nachzufragen, ob es bestehende oder geplante Förderprogramme für Stromspeicher gibt. Förderungen von Stadtwerken oder Energieversorgern sind im Regelfall an die Bedingung geknüpft, dass der Antragsteller Kunde des jeweiligen Unternehmens ist.
Die nachfolgende Nennung zeigt beispielhafte Förderungen einzelner Städte, Kommunen und Energieversorgungsunternehmen sowie Stadtwerke auf:
- Düsseldorf: Die Stadt Düsseldorf fördert die Installation eines Lithium-Speichers sowohl für Neuanlagen als auch im Falle einer Nachrüstung einer bestehenden Photovoltaikanlage bis 30 kWp. In beiden Fällen werden 20 % der anrechenbaren Brutto-Investitionskosten gefördert.
- München: München fördert alle Lithium-Ionen-Stromspeicher und Salzbatterien unter der Voraussetzung, dass eine Notstrom-Funktion vorhanden ist. In diesem Fall werden 300 Euro je kWh Nutzkapazität gefördert. Insgesamt wird jedoch maximal die Hälfte der Investitionskosten und 15.000 Euro gefördert.
- Münster: Die Stadt Münster hat seit 2018 ein Förderprogramm zur Anschaffung neuer Stromspeicher. Dieses unterstützt die Neuinstallation eines stationären Stromspeichersystems mit Lithium-Eisen-Phosphat-Technologie in Kombination mit der Errichtung einer netzgekoppelten PV-Anlage. Hat diese eine Leistung von 5 bis 30 kWp und der Speicher eine Zeitwertersatzgarantie von mindestens sieben Jahren, werden pauschal 1.000 Euro für die Investition bezuschusst.
- Bocholt: Bocholt bietet Anlagenbetreibern geplanter PV-Anlagen, sowie bereits bestehender PV-Anlagen, einen Zuschuss von bis zu 75 Euro pro kWh und maximal 600 Euro.
- Energie Waldeck-Frankenberg GmbH: Der Energieversorger bietet Kunden bei der Anschaffung eines Stromspeichers eine Förderung von bis zu 200 Euro.
- ESWE Versorgungs AG: Im Programm „Solar-Speicherbatterie“ fördert der Energieversorger die Installation eines Stromspeichers in Kombination mit der Errichtung einer neuen PV-Anlage mit bis zu 1.000 Euro.
Fazit: Welche Stromspeicher Förderung ist die Richtige für mich?
Wie hilfreich war dieser Artikel?
Zum Bewerten auf die Sterne klicken
Durchschnittliche Bewertung 4.8 / 5. Anzahl Bewertungen: 41
Noch keine Bewertung, sei der Erste!