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Stromspeicher Förderung 2022: Übersicht aller Fördermöglichkeiten für PV-Speicher auf einen Blick

Lesezeit: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Egal ob Neubau oder Nachrüstung: Anlagenbetreibende von Photovoltaikanlagen haben die Möglichkeit sich zusätzlich zur PV-Anlage einen Stromspeicher einzubauen. In diesem Blogbeitrag geben wir einen Überblick über verschiedene Fördermaßnahmen für Stromspeicher von Bund, Ländern und Kreditinstituten und erklären, welche Förderung für wen wann am besten geeignet ist.

Welche Stromspeicher Förderungen gibt es?

Neben der Förderung einer neuen PV-Anlage ist auch der Einbau eines Stromspeichers häufig förderberechtigt. Förderungen können von Anlagenbetreibenden beim Bund, einzelnen Banken und einigen Bundesländern oder Kommunen beantragt werden.

Stromspeicher Förderungen vom Bund

Das bisherige Förderprogramm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ der KfW galt als eines der wichtigsten Programme zur Förderung von Stromspeichern und bietet einen zinsgünstigen Förderkredit. Seit dem 1. Juli 2021 fällt das Förderprogramm, wie auch alle anderen Programme der KfW, unter die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die die bisherigen Förderprogramme von KfW und BAFA im Bereich energieeffizientes Bauen und Sanieren vereint. Hintergrund der Neuerung ist das Ziel einer vereinfachten Antragstellung und in diesem Zuge gleichzeitig die Umsetzung von energieeffizienten Sanierungs- oder Neubauprojekte attraktiver zu gestalten.

Stromspeicher Förderungen von Banken

Neben der staatlichen Förderung bieten auch zahlreiche Banken Möglichkeiten zur Finanzierung von Stromspeichern an. Verschiedene Regionalbanken, Geschäftsbanken und sogenannte Ökobanken haben mittlerweile Finanzierungsmodelle und Kredite im Angebot. Bei Förderdarlehen für Batteriespeicher von Banken handelt es sich um rückzahlungspflichtige Kredite. Die Konditionen für Laufzeiten und Jahreszinsen sind jedoch attraktiver als bei herkömmlichen Bankkrediten.

Stromspeicher Förderungen von Bundesländern

Einen Großteil der Förderungen für Stromspeicher machen die Bundesländer aus. Jedoch gibt es sowohl bei der Förderungsbewilligung als auch bei der Förderhöhe Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Eine genaue Auflistung der Stromspeicher-Förderprogramme der Bundesländer finden Sie weiter unten in diesem Blogbeitrag.

Regionale Fördermöglichkeiten

Neben bundes- oder landesweiten Förderungen gibt es auch einige Städte beispielsweise in Bayern und Nordrhein-Westfalen, die die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern bezuschussen. Darüber hinaus gibt es einige Stromanbieter und Stadtwerke, die den Einbau von Stromspeichern bezuschussen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel ist in der Regel das Bestehen eines wirksamen Strom-/ Erdgas-bzw. Wärmeliefervertrages mit dem jeweiligen Anbieter.

Was muss ich bei einer Stromspeicher Förderung beachten?

Spielt man mit dem Gedanken in einen Stromspeicher zu investieren, sollte man sich frühzeitig um eine Förderung kümmern, denn der Stromspeicher darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht installiert sein. Beantragt man die Förderung zu spät und der Stromspeicher ist schon in Betrieb, ist eine Förderung in der Regel nicht mehr möglich.

Nahezu alle Förderungen erfolgen entweder als Darlehen oder als Zuschuss. Darlehen müssen zurückgezahlt werden, Zuschüsse nicht. Daher sind die Budgets für die Förderung begrenzt, was bedeutet, dass bei großem Interesse Fördertöpfe schnell aufgebraucht sind. Mehrere Förderungen gleichzeitig zu beantragen ist jedoch keine gute Idee, denn die meisten Fördermaßnahmen stellen zur Bedingung, dass keine anderen Fördermittel für denselben Zweck bezogen werden dürfen, eine Kombination verschiedener Fördermaßnahmen ist also in den meisten Fällen nicht möglich. Grundsätzlich gilt: Antragsteller sollten im Vorhinein alle Bedingungen der Förderungen genau prüfen.

Entscheidet man sich beispielsweise für ein Förderprogramm von Bund, Ländern oder Kommunen ist zu beachten, dass dieses automatisch an bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft ist. Manche Förderprogramme bezuschussen beispielsweise nur die Nachrüstung eines Stromspeichers, andere fördern ausschließlich die gemeinsame Installation von PV-Anlage und Speicher. Häufig sind in den Förderungen auch Voraussetzungen für die Mindestspeicherkapazität des Speichers vorhanden. Ebenso ist oftmals auch das Verhältnis zwischen Nennleistung der Photovoltaikanlage und der nutzbaren Speicherkapazität vorgeschrieben.

Das bedeutet, bei und vor allem vor der Antragstellung auf Förderung eines Stromspeichers sollten folgende Punkte beachtet werden:

Welche Fördermöglichkeiten gibt es vom Bund?

Lange galt das Förderprogramm KfW 275 „Erneuerbare Energien – Speicher“ als besonders lukrativ zur Förderung von Solarstromspeichern. Das Programm beinhaltete einen zinsgünstigen Kredit, sowie einen Tilgungszuschuss, wurde jedoch zum 31. Dezember 2018 eingestellt. Eine staatliche Förderung eines Stromspeichers ist natürlich trotzdem möglich.

Bis zum 01. Juli 2021 war die Förderung noch über das KfW Förderungsprogramm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ möglich. Seitdem wurden die bisherigen Förderprogramme von KfW und BAFA unter die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Somit ist eine KfW-Förderung über das neue Programm weiterhin möglich, eine BAFA Förderung für Batteriespeicher gibt es jedoch nicht, denn diese fördert eine Energieberatung für Wohngebäude.

Die Förderung des BEG unterscheidet zwischen der Antragstellung zwischen „Wohngebäuden“ (WG) und „Nichtwohngebäuden“ (NWG). Für die Förderung von Stromspeichern gilt in beiden Fällen, dass die Stromspeicherung für die Eigenstromversorgung mitgefördert wird, solange für die betreffenden Anlagen keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch genommen wird. Die gleichzeitige Förderung von EE-Anlagen und Stromspeicher ist über diese Förderung in der Regel möglich. Mehr Informationen zu allen Förderungsbedingungen sind in den jeweiligen Merkblättern der KfW und BEG für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zu finden.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es von Banken?

Neben staatlichen Krediten über die KfW, werden Kredite für Stromspeicher häufig auch von Banken und Sparkassen vergeben. Vor allem spezialisierte Umweltbanken bieten häufig Darlehen oder Kredite für die Investition in einen Stromspeicher an, beispielhaft lassen sich hier die UmweltBank und die Süd-West-Kreditbank nennen:

Häufig laufen die Förderungen der Bundesländer ebenfalls über Banken, um einige Beispiele zu nennen:

Ist die Anschaffung eines Stromspeichers geplant und Interesse an einem Bankkredit vorhanden, lohnt es sich in jedem Fall die eigene Hausbank und andere umliegende Banken zu kontaktieren, ob die Förderung eines Stromspeichers möglich ist.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es in den einzelnen Bundesländern?

Der Großteil der Förderungen läuft über die Bundesländer. Diese Förderungen sind unabhängig von einer KfW-Förderung, können jedoch nur von Privatpersonen oder Unternehmen beantragt werden, deren EE-Anlage im jeweiligen Bundesland angeschlossen ist. Die Förderprogramme der Bundesländer sind nicht einheitlich geregelt, sodass sich die Förderbedingungen der einzelnen Bundesländer teils stark unterscheiden. Dabei zu beachten ist der aktuelle Stand der Fördermöglichkeiten: Sind die Fördergelder eines Bundeslandes ausgeschöpft, können keine Anträge mehr gestellt werden und das Bundesland entscheidet individuell, ob es einen weiteren Förderungszeitraum geben wird. Während der Coronakrise wurden viele Förderprogramme pausiert, jedoch planmäßig zum größten Teil 2022 wieder aufgenommen. Die folgende Auflistung bietet daher einen Überblick über Stromspeicher-Förderprogramme der einzelnen Bundesländer, kann jedoch keinen tagesaktuellen Status der Förderprogramme abbilden. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf der entsprechenden Website des jeweiligen Bundeslandes.

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert netzdienliche Photovoltaik-Stromspeicher mit einer Speicherkapazität von mindestens 2 kWh. Pro kWh Speicherkapazität werden Speicher mit 200 Euro bezuschusst, wenn die installierte PV-Anlage eine Leistung unter 30 kWp hat. Hat die PV-Anlage eine installierte Leistung von mehr als 30 kWp, werden Stromspeicher mit 300 Euro pro kWh Speicherkapazität bezuschusst. Maximal werden jedoch 45.000 Euro pro Vorhaben bezuschusst. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Fördermittel erschöpft, aktuelle Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite der L-Bank.

Bayern

Bayern fördert in seinem „10.000-Häuser-Programm“ Stromspeicher in Verbindung mit einer PV-Anlage in Ein- und Zweifamilienhäusern. Voraussetzung für dir Förderung ist, dass das Verhältnis von Nennleistung zur nutzbaren Speicherkapazität 1:1 betragen muss und, dass der installierte Speicher mindestens eine Speicherkapazität von 3 kWh aufbringt. Pro 3 kWh Speicherkapazität wird ein Zuschuss von 500 Euro ausgezahlt, je zusätzlicher 1 kWh werden weitere 100 Euro bezuschusst. Maximal wird jedoch eine Speicherkapazität von 30 kWh gefördert. Das PV-Speicher-Programm ist wurde am 22. April 2022 eingestellt, daher ist aktuell keine Antragstellung möglich.

Berlin

Über das „Förderprogramm für Solarstromspeicher EnergiespeicherPLUS“ werden in Berlin Stromspeicher gefördert, die gleichzeitig mit der dazugehörigen PV-Anlage errichtet werden. Dabei muss das Verhältnis von nutzbarer Speicherkapazität und Nennleistung der PV-Anlage mindestens 1,2 kWp je 1 kWh betragen. Zudem muss die Garantie für die Batterien mindestens 10 Jahre und die Eigenverbrauchsquote mindestens 50 % betragen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden Stromspeicher mit 300 Euro pro kWh bezuschusst. Maximal werden jedoch 15.000 Euro pro Vorhaben bezuschusst.

Brandenburg

Im November 2019 startete in Brandenburg das „Kleinspeicher-Programm für Privathaushalte“. Das Programm umfasst eine Förderung von bis zu 30 % der Investitionskosten, jedoch höchstens 3.000 Euro. Das Kleinspeicherprogramm ist Stand April 2022 momentan nicht aktiv.

Bis 2020 förderte Bandenburg mit dem Programm „RENplus 2014-2020“ Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz und Speichersysteme von Unternehmen und Kommunen. Aufgrund von Ausschöpfung der Förderbudgets wurde das Programm jedoch Mitte 2021 eingestellt. Ob künftig weitere Förderprogramme geplant sind, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt.

Bremen

Aktuell keine Förderung von Stromspeichern.

Hamburg

Aktuell keine Förderung von Stromspeichern.

Hessen

Aktuell keine Förderung von Stromspeichern.

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern fördert unter anderem Stromspeicher für Gewerbe, Vereine und kommunale Körperschaften. Dabei müssen die Ausgaben bei mindestens 20.000 Euro liegen. Im Falle einer Beratung oder Planung müssen die Ausgaben mindestens 5.000 Euro betragen. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel bis zu maximal 50%, solange die die Amortisationszeit des Projektes bei mindestens fünf Jahren liegt. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Website der Landeshauptstadt Schwerin.

Niedersachsen

Niedersachen fördert ebenso wie Baden-Württemberg netzdienliche Photovoltaik-Stromspeicher. Um eine Förderung zu erhalten, muss die Leistung der betreffenden PV-Anlage mindestens 4 kWp betragen, wobei das Verhältnis zwischen Nennleistung der Anlage und der nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp je 1 kWh betragen muss. Zusätzlich muss der Speicher eine Zweitersatzgarantie von mindestens 10 Jahren haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können bis zu 40 % des Nettopreises des Speichersystems bezuschusst werden. Weitere Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie auf der Website der N-Bank. Mit Stand Juni 2022 können aktuell keine Anträge mehr für das Programm gestellt werden.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen können Antragsteller über das „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) eine Anteilsfinanzierung für stationäre Stromspeicher einer neu gebauten PV-Anlage beantragen. Voraussetzung für die Finanzierung ist, dass das Verhältnis von Nennleistung der Anlage und der nutzbaren Speicherkapazität maximal 1:3 beträgt. Ist dies gegeben, werden 150 Euro pro kWh Speicherkapazität bezuschusst, maximal jedoch 75.000 Euro. Pro Standort wird nur ein Stromspeicher gefördert. Seit April 2022 sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), GbRs und Sozietäten für dieses Programm nicht mehr antragsberechtigt.

Rheinland-Pfalz

Das Speicher-Förderprogramm Rheinland-Pfalz fördert Stromspeicher, die gleichzeitig mit der dazugehörigen PV-Anlage errichtet werden. Dabei muss die Speicherkapazität über 5 kWh liegen und die Neuanlage eine Leistung von mindestens 5 kWp haben. Die Eigenverbrauchsquote muss bei 50 % liegen. Unter diesen Voraussetzungen werden Stromspeicher pro kWh mit 100 Euro bezuschusst. Für Privatspeicher werden maximal 1.000 Euro pro Installation bezuschusst. Stand Juni 2022 können im Solar-Speicher-Programm keine Förderanträge mehr gestellt werden. Laut Angaben des Landes ist ein neues Programm in Planung. Dieses soll sich jedoch nur an Kommunen richten.

Saarland

Im Saarland gibt es aktuell keine Förderung für Stromspeicher. Das Energiespeicher-Programm wurde 2020 abgewickelt und beendet. Vor Beendigung des Programms wurde sowohl die Installation als auch die Nutzung von Speicherlösungen gefördert. Gefördert wurden alle Speicher mit der Kapazität von mindestens 3 und maximal 30 kWh, bei denen die Eigennutzung mindestens 50 % jährlich betrug. Einen Anspruch auf die Förderung gab es jedoch auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen nicht, es wurde im Einzelfall entschieden.

Sachsen

In Sachsen erhalten Antragsteller sowohl im Falle einer Installation im Zuge des Baus einer Neuanlage als auch bei einer Speichernachrüstung eine Förderung über die „sächsische Förderrichtlinie Speicher“. Die Förderung ist ausdrücklich nicht mit einem Förderkredit der KfW kombinierbar. Um die Förderung zu erhalten, muss der Speicher ebenso mit einer PV-Anlage als auch mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sein und eine minimale Speicherkapazität von 2 kWh haben. Beträgt die Eigenverbrauchsquote zusätzlich mindestens 50 %, wird der Stromspeicher, sowohl bei Neuanlagen als auch im Falle einer Nachrüstung, mit 1.000 Euro bezuschusst. Pro kWp Speicherkapazität werden zusätzliche 200 Euro bezuschusst. Da die Förderung jedoch nur ab mindestens 1.400 Euro ausgezahlt wird, muss der Speicher mindestens 2 kWh Speicherkapazität haben. Maximal werden 40.000 Euro pro Vorhaben finanziert. Stand Juni 2022 können aufgrund von zu hoher Nachfrage derzeit keine Neuanträge für das Programm gestellt werden.

Sachsen-Anhalt

Mit der „Richtlinie Speicherförderprogramm“ fördert Sachsen-Anhalt Stromspeicher von PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp, die eine Zweitersatzgarantie von mindestens 10 Jahren und eine Zweckbindung von 5 Jahren vorweisen kann. Die Eigenverbrauchsquote muss bei mindestens 50 % liegen und das Verhältnis von Nennleistung der PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität muss mindestens 1,2 kWp je 1 kWh betragen. Sind alle Bedingungen erfüllt, können bis zu 30 % der Ausgaben, jedoch maximal 5.000 Euro, bezuschusst werden. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Fördermittel erschöpft, aktuelle Informationen zum Förderprogramm finden Sie direkt auf der Website des Bundeslandes. Stand Juni 2022 sind die Förderbudgets erschöpft und eine Antragsstellung derzeit nicht möglich.

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein bezuschusst im Zuge des „Klimaschutz-Förderprogramms Stromspeicher“ beim Bau einer PV-Neuanlage mit einer Mindestspeicherkapazität von 2 kWh. Die dazugehörige PV-Anlage muss dabei mindestens 3 kWp und darf maximal 30 kWp Leistung erbringen. Unter diesen Bedingungen werden Stromspeicher mit bis zu 400 Euro pro kWh bezuschusst. Die Installation und Anschlusskosten des Speichers werden mit bis zu 200 Euro, allerdings maximal 50 % der Kosten, bezuschusst. Momentan ist das Programm nicht aktiv, aktuelle Informationen finden Sie direkt auf der Website des Förderprogramms.

Thüringen

In Thüringen haben Antragsteller im Speicherförderprogramm „Solar Invest“ die Chance Zuschüsse für den Neubau einer PV-Anlage inklusive Stromspeicher aber auch alleinig für den geplanten Stromspeicher (auch im Falle einer Nachrüstung) zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die PV-Anlage oder der Speicher mindestens 1.000 Euro kostet, die PV-Anlage eine maximale Leistung von 10 kWh hat und maximal den Jahresverbrauch des Betreibers an Strom erzeugt. Dabei muss der Eigenverbrauchsanteil bei mindestens 60 % liegen. Neuanlagen mit Speicher werden mit 900 Euro pro kWp bezuschusst. Stromspeicher erhalten, auch im Falle einer Nachrüstung, 300 Euro Zuschuss pro kWp Speicherkapazität. Zum April 2022 wurde das Programm wegen mangelnder Fördermittel eingestellt. Aktuelle Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie auf der Website der Thüringer Aufbaubank.

Welche regionalen Stromspeicher Förderungen gibt es?

Neben bundes- oder landesweiten Förderungen bieten einige Städte, Kommunen und lokale Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerke eigene Förderprogramme für die Bezuschussung eines Stromspeichers. Hilfreich ist im Zuge dessen die Recherche in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Hier haben Interessierte die Möglichkeit sich über die unterschiedlichen Förderprogramme für Stromspeicher zu informieren. Auch lohnt es sich neben der selbstständigen Internetrecherche beim jeweiligen Energieversorger oder der Stadt- oder Gemeindeverwaltung direkt nachzufragen, ob es bestehende oder geplante Förderprogramme für Stromspeicher gibt. Förderungen von Stadtwerken oder Energieversorgern sind im Regelfall an die Bedingung geknüpft, dass der Antragsteller Kunde des jeweiligen Unternehmens ist.

Die nachfolgende Nennung zeigt beispielhafte Förderungen einzelner Städte, Kommunen und Energieversorgungsunternehmen sowie Stadtwerke auf:

Fazit: Welche Stromspeicher Förderung ist die Richtige für mich?

Die Entscheidung, welches Förderprogramm bzw. welcher Kredit der Richtige für Sie ist, muss unter Betrachtung einiger individueller Rahmenbedingungen erfolgen. Unter anderem zu beachten ist dabei, ob es sich um die Investition in einen Stromspeicher in Kombination mit einer Neuanlage oder um eine Speicher-Nachrüstung einer Bestandsanlage handelt. Zudem sind sowohl die installierte Leistung des Speichers als auch der PV-Anlage, der Standort der betreffenden Anlage und der Eigenverbrauch ausschlaggebende Punkte für die Förderung. Grundlegend ist zu beachten, dass Förderungen in den meisten Fällen nicht miteinander kombinierbar sind (Achtung: Ausnahmen bestätigen die Regel! Es lohnt sich, mögliche Kombinationen im Einzelfall zu prüfen.) und der Zeitpunkt der Antragstellung häufig ausschlaggebend für die letztendliche Förderung ist.
Sie haben Fragen rund um das Thema Stromspeicher?
Pierre Fees, Head of Sales

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