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Strom­spei­cher nachrüsten: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Lesezeit: 4 Minuten

In vielen Fällen wird der Strom­spei­cher direkt gemeinsam mit der Photo­vol­ta­ik­an­lage gekauft. Wurde jedoch eine PV-Anlage ohne Speicher instal­liert, kann dieser nachträg­lich einge­baut werden. Doch warum sollte man einen Strom­spei­cher nachrüsten? Worauf muss bei der Nachrüs­tung geachtet werden? Und welche gesetz­li­chen Vorgaben und Förder­mög­lich­keiten gibt es? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.

Warum Strom­spei­cher nachrüsten?

Stetig steigende Strom­preise und eine sinkende Einspei­se­ver­gü­tung machen es attraktiv, den durch eine Photo­vol­ta­ik­an­lage produ­zierten Strom einzu­spei­chern und somit entweder die Nutzung für den Eigen­be­darf zu optimieren oder diesen bei günstigen Kondi­tionen einzu­speisen. Die Nachrüs­tung eines Speichers ermög­licht Anlagen­be­trei­benden somit langfristig Kosten einzu­sparen, CO2-neutraler und unabhän­giger vom jewei­ligen Strom­an­bieter zu werden. Doch auch, wenn die Argumente für eine Nachrüs­tung sprechen, ist es sinnvoll, die Inves­ti­ti­ons­kosten und die poten­ziell mögliche Strom­kos­ten­er­sparnis zu ermit­teln und gegen­ein­ander abzuwägen. So lässt sich im Einzel­fall entscheiden, ob sich die Inves­ti­tion in die Nachrüs­tung eines Speichers finan­ziell lohnt. 

Welche Anlagen können mit einem Strom­spei­cher nachge­rüstet werden?

Aus techni­scher Sicht kann zunächst jede bestehende Photo­vol­ta­ik­an­lage mit einem Strom­spei­cher nachge­rüstet werden.

Sowohl für PV-Anlagen, die ab 2012 instal­liert wurden, ist die Nachrüs­tung eines Strom­spei­chers möglich und in den meisten Fällen auch sinnvoll. Seitdem sind der Strom­preis und auch die Steuern und Abgaben in der Regel höher als die Einspei­se­ver­gü­tung, wodurch der Eigen­ver­brauch wirtschaft­li­cher ist als die Einspei­sung ins öffent­liche Strom­netz. Bei Anlagen, die zwischen 2009 und März 2012 instal­liert wurden, sollte indivi­duell geprüft werden, ob sich eine Nachrüs­tung eines Strom­spei­chers lohnt, denn bei ihnen wird der Eigen­ver­brauch des erzeugten Stroms selbst vergütet. Dabei ist die Höhe der Vergü­tung abhängig von verschie­denen Faktoren wie dem Zeitpunkt der Inbetrieb­nahme, der Anlagen­größe und dem Eigenverbrauchsanteil.

Einen beson­deren Fall stellen PV-Anlagen dar, die vor dem 01. Januar 2009 instal­liert wurden, denn da bei diesen Anlagen keine Möglich­keit der Strom­ei­gen­nut­zung besteht, ist es während des EEG-Förder­zeit­raums von 20 Jahren norma­ler­weise wirtschaft­li­cher den gesamten Strom aus der PV-Anlage ins Netz einzu­speisen. Da eine Anlage nach 20 Jahren aus der EEG-Förde­rung fällt, was nun die ersten Anlagen betrifft, ist hier eine Nachrüs­tung eines Strom­spei­chers fraglich und hängt stark von der Weiter­ver­wen­dung der PV-Anlage ab.

Um die Wirtschaft­lich­keit der Anlage weiterhin zu gewähr­leisten, gibt es verschie­dene Möglich­keiten. Wird sie ersetzt bezie­hungs­weise erneuert, kann eine Kombi­na­tion mit einem Strom­spei­cher, wie oben beschrieben, durchaus sinnvoll sein. Soll sie unver­än­dert weiter­be­trieben und auf Eigen­ver­brauch gegebe­nen­falls inklu­sive Strom­spei­cher umgestellt werden, sind die zusätz­li­chen Kosten des verän­derten Messkon­zepts bezie­hungs­weise der Verbin­dung mit dem Hausnetz mit einzu­kal­ku­lieren. Anderer­seits kann der Strom jedoch auch einfach weiterhin vollständig einge­speist und an einen Dritten (bspw. einen Direkt­ver­markter) verkauft werden. Gerade für größere PV-Anlagen ohne nennens­werten Eigen­ver­brauch kann der Abschluss eines sogenannten PPA-Vertrages mit einem Vermarkter sinnvoll sein, da er weiterhin konstante Stromerlöse sichert und auf die Restlauf­zeit der PV-Anlage angepasst werden kann.

Was sind die gesetz­li­chen Vorgaben beim Nachrüsten eines Stromspeichers?

Anlagen­be­treiber sind bei der Neuin­stal­la­tion eines Strom­spei­chers, unabhängig davon, ob der Speicher nachträg­lich oder gleich­zeitig mit der PV-Anlage instal­liert wird, dazu verpflichtet, diesen im Markt­stamm­da­ten­re­gister zu regis­trieren. Dabei ist es irrele­vant, ob es sich um EE-Speicher oder sonstige Speicher handelt. Geschieht die Regis­trie­rung des Strom­spei­chers nicht recht­zeitig oder gar nicht, kann es unter anderem zu Kürzungen von EEG-Förde­rungen kommen. 

Wie wird ein Strom­spei­cher nachgerüstet?

An sich ist der Prozess des Nachrüs­tens unkom­pli­ziert, denn an der PV-Anlage an sich muss in der Regel nichts verän­dert werden, jedoch muss beim Nachrüsten an Vollein­speiser-Anlagen beachtet werden, dass gegebe­nen­falls die Strom­kreise und Verka­be­lung im Haus geändert werden müssen, damit der Strom der PV-Anlage bezie­hungs­weise des Speichers auch von den Geräten im Haus genutzt werden kann.

Prinzi­piell gibt es zwei Möglich­keiten für die nachträg­liche Instal­la­tion eines Strom­spei­chers: Zum einen besteht die Option den Strom­spei­cher hinter dem Wechsel­richter anzuschließen (Wechsel­strom, auch AC-Systeme genannt). Jedoch kann der neue Speicher auch direkt hinter den Modulen der Photo­vol­ta­ik­an­lage instal­liert und damit vor dem Wechsel­richter angebracht werden (Gleich­strom, auch DC-Systeme genannt). Der Anschluss auf der Wechsel­strom­seite (AC) hat den Vorteil, dass der Strom­spei­cher unabhängig vom Wechsel­rich­tiger ausge­sucht werden kann und somit das bestehende System der PV-Anlage nicht verän­dert werden muss. Auch, wenn diese Methode minimal weniger effizient ist als die Instal­la­tion auf der Gleich­strom­seite (DC), ist sie gerade wegen dieser Flexi­bi­lität sehr beliebt. Beim Anschluss auf der Gleich­strom­seite (DC) arbeitet der Wechsel­richter bei geringer Spannung auf Höchst­leis­tung, weshalb eine optimale Batte­rie­span­nung unerläss­lich ist, um mögliche Fehler­quellen am Wechsel­richter aufgrund von Spannungs­schwan­kungen zu vermeiden.

Die Nachrüs­tung mit einem AC-System stellt in den meisten Nachrüs­tungs­fällen also die unkom­pli­zier­tere und häufig auch kosten­güns­ti­gere Variante dar.

Gibt es Förder­mög­lich­keiten für die Nachrüs­tung eines Stromspeichers?

Für den Neubau einer Photo­vol­ta­ik­an­lage inklu­sive Strom­spei­cher gibt es verschie­dene Förder­mög­lich­keiten, doch auch die Nachrüs­tung eines Strom­spei­chers wird häufig geför­dert. Zu beachten ist, dass die Förde­rungen für Strom­spei­cher fast ausschließ­lich über die Bundes­länder oder Kommunen laufen, wobei es regio­nale Unter­schiede in der Förde­rungs­be­wil­li­gung aber auch Förde­rungs­höhe gibt. So werden Speicher­nach­rüs­tungen von der Speicher­för­de­rung Rhein­land-Pfalz beispiels­weise nicht übernommen, Sachsen und weitere Bundes­länder fördern hingegen die Nachrüs­tung. Es gibt jedoch auch PV-Anlagen, die allge­mein von der Förde­rung ausge­schlossen werden: Betroffen davon sind Anlagen, die zwischen dem 01. April und 31. Dezember 2012 instal­liert wurden. Bei diesen Anlagen ist die Nachrüs­tung eines Speichers zwar generell möglich, jedoch erhält der Anlagen­be­treiber in diesem Fall keine Förderung.

Eine weitere Möglich­keit, die Nachrüs­tung eines Strom­spei­chers zu finan­zieren, ist ein KfW-Kredit, denn dieser wird nicht nur für die zeitgleiche Instal­la­tion von Neuan­lage und Speicher, sondern auch für die Nachrüs­tung eines Strom­spei­chers ausgestellt.

Kann das Nachrüsten eines Strom­spei­chers steuer­lich abgesetzt werden? 

Bei der Frage nach der Erstat­tung eines Strom­spei­chers macht es einen zwingenden Unter­schied, ob der Speicher gemeinsam mit der Photo­vol­ta­ik­an­lage gekauft oder nachge­rüstet wird. Im Falle einer Nachrüs­tung kann die Vorsteuer nur dann erstattet werden, wenn der Speicher „unter­neh­me­risch“ genutzt wird, beispiels­weise im Zusam­men­hang mit einer Cloud-Lösung für Netzleistungen. 

Fazit: Was muss beim Strom­spei­cher nachrüsten beachtet werden?

Die Nachrüs­tung eines Speichers ist in der Regel ohne weiteres möglich. An der PV-Anlage an sich muss bei einer Speicher­nach­rüs­tung nichts verän­dert werden, doch vor der Instal­la­tion beein­flussen verschie­dene Faktoren, ob sich die nachträg­liche Instal­la­tion eines Speichers lohnt. Unter anderem das Alter der betref­fenden Anlage, regio­nale Förde­rungs­be­din­gungen von Speicher­nach­rüs­tungen und gesetz­liche Vorgaben müssen bei der Abwägung, ob eine Inves­ti­tion lohnend ist, mit einbe­zogen werden. Das zeigt, dass die Entschei­dung, ob die Nachrüs­tung eines Speichers nützlich ist, in jedem Fall indivi­duell geprüft und kritisch abgewogen werden muss. 
Im Falle der Redis­patch-Aktivie­rung einer Erneu­er­bare-Energien-Anlage wird diese entspre­chend vergütet. Anlagen­be­trei­bende erhalten dann für den Einsatz ihrer Anlage zur Netzeng­pass­be­wirt­schaf­tung eine Entschä­di­gung, die etwa der Höhe des Vergü­tungs­ver­lustes entspre­chen soll. Damit bringen die Regelungen keine finan­zi­ellen Nachteile für Anlagen­be­trei­bende. Direkt­ver­mark­tern bzw. Bilanz­kreis­ver­ant­wort­liche sind hingegen durch steigende Aufwände bei der Abrech­nung und Bilan­zie­rung der Anlagen auch finan­ziell vom Redis­patch betroffen. 
Sie haben Fragen Rund ums Thema Stromspeicher?
Pierre Fees, Head of Sales

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