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Stromspeicher nachrüsten: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Lesezeit: 4 Minuten

Inhaltsverzeichnis

In vielen Fällen wird der Stromspeicher direkt gemeinsam mit der Photovoltaikanlage gekauft. Wurde jedoch eine PV-Anlage ohne Speicher installiert, kann dieser nachträglich eingebaut werden. Doch warum sollte man einen Stromspeicher nachrüsten? Worauf muss bei der Nachrüstung geachtet werden? Und welche gesetzlichen Vorgaben und Fördermöglichkeiten gibt es? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.

Warum Stromspeicher nachrüsten?

Stetig steigende Strompreise und eine sinkende Einspeisevergütung machen es attraktiv, den durch eine Photovoltaikanlage produzierten Strom einzuspeichern und somit entweder die Nutzung für den Eigenbedarf zu optimieren oder diesen bei günstigen Konditionen einzuspeisen. Die Nachrüstung eines Speichers ermöglicht Anlagenbetreibenden somit langfristig Kosten einzusparen, CO2-neutraler und unabhängiger vom jeweiligen Stromanbieter zu werden. Doch auch, wenn die Argumente für eine Nachrüstung sprechen, ist es sinnvoll, die Investitionskosten und die potenziell mögliche Stromkostenersparnis zu ermitteln und gegeneinander abzuwägen. So lässt sich im Einzelfall entscheiden, ob sich die Investition in die Nachrüstung eines Speichers finanziell lohnt.

Welche Anlagen können mit einem Stromspeicher nachgerüstet werden?

Aus technischer Sicht kann zunächst jede bestehende Photovoltaikanlage mit einem Stromspeicher nachgerüstet werden.

Sowohl für PV-Anlagen, die ab 2012 installiert wurden, ist die Nachrüstung eines Stromspeichers möglich und in den meisten Fällen auch sinnvoll. Seitdem sind der Strompreis und auch die Steuern und Abgaben in der Regel höher als die Einspeisevergütung, wodurch der Eigenverbrauch wirtschaftlicher ist als die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz. Bei Anlagen, die zwischen 2009 und März 2012 installiert wurden, sollte individuell geprüft werden, ob sich eine Nachrüstung eines Stromspeichers lohnt, denn bei ihnen wird der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms selbst vergütet. Dabei ist die Höhe der Vergütung abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Anlagengröße und dem Eigenverbrauchsanteil.

Einen besonderen Fall stellen PV-Anlagen dar, die vor dem 01. Januar 2009 installiert wurden, denn da bei diesen Anlagen keine Möglichkeit der Stromeigennutzung besteht, ist es während des EEG-Förderzeitraums von 20 Jahren normalerweise wirtschaftlicher den gesamten Strom aus der PV-Anlage ins Netz einzuspeisen. Da eine Anlage nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fällt, was nun die ersten Anlagen betrifft, ist hier eine Nachrüstung eines Stromspeichers fraglich und hängt stark von der Weiterverwendung der PV-Anlage ab.

Um die Wirtschaftlichkeit der Anlage weiterhin zu gewährleisten, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wird sie ersetzt beziehungsweise erneuert, kann eine Kombination mit einem Stromspeicher, wie oben beschrieben, durchaus sinnvoll sein. Soll sie unverändert weiterbetrieben und auf Eigenverbrauch gegebenenfalls inklusive Stromspeicher umgestellt werden, sind die zusätzlichen Kosten des veränderten Messkonzepts beziehungsweise der Verbindung mit dem Hausnetz mit einzukalkulieren. Andererseits kann der Strom jedoch auch einfach weiterhin vollständig eingespeist und an einen Dritten (bspw. einen Direktvermarkter) verkauft werden. Gerade für größere PV-Anlagen ohne nennenswerten Eigenverbrauch kann der Abschluss eines sogenannten PPA-Vertrages mit einem Vermarkter sinnvoll sein, da er weiterhin konstante Stromerlöse sichert und auf die Restlaufzeit der PV-Anlage angepasst werden kann.

Was sind die gesetzlichen Vorgaben beim Nachrüsten eines Stromspeichers?

Anlagenbetreiber sind bei der Neuinstallation eines Stromspeichers, unabhängig davon, ob der Speicher nachträglich oder gleichzeitig mit der PV-Anlage installiert wird, dazu verpflichtet, diesen im Marktstammdatenregister zu registrieren. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um EE-Speicher oder sonstige Speicher handelt. Geschieht die Registrierung des Stromspeichers nicht rechtzeitig oder gar nicht, kann es unter anderem zu Kürzungen von EEG-Förderungen kommen.

Wie wird ein Stromspeicher nachgerüstet?

An sich ist der Prozess des Nachrüstens unkompliziert, denn an der PV-Anlage an sich muss in der Regel nichts verändert werden, jedoch muss beim Nachrüsten an Volleinspeiser-Anlagen beachtet werden, dass gegebenenfalls die Stromkreise und Verkabelung im Haus geändert werden müssen, damit der Strom der PV-Anlage beziehungsweise des Speichers auch von den Geräten im Haus genutzt werden kann.

Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten für die nachträgliche Installation eines Stromspeichers: Zum einen besteht die Option den Stromspeicher hinter dem Wechselrichter anzuschließen (Wechselstrom, auch AC-Systeme genannt). Jedoch kann der neue Speicher auch direkt hinter den Modulen der Photovoltaikanlage installiert und damit vor dem Wechselrichter angebracht werden (Gleichstrom, auch DC-Systeme genannt). Der Anschluss auf der Wechselstromseite (AC) hat den Vorteil, dass der Stromspeicher unabhängig vom Wechselrichtiger ausgesucht werden kann und somit das bestehende System der PV-Anlage nicht verändert werden muss. Auch, wenn diese Methode minimal weniger effizient ist als die Installation auf der Gleichstromseite (DC), ist sie gerade wegen dieser Flexibilität sehr beliebt. Beim Anschluss auf der Gleichstromseite (DC) arbeitet der Wechselrichter bei geringer Spannung auf Höchstleistung, weshalb eine optimale Batteriespannung unerlässlich ist, um mögliche Fehlerquellen am Wechselrichter aufgrund von Spannungsschwankungen zu vermeiden.

Die Nachrüstung mit einem AC-System stellt in den meisten Nachrüstungsfällen also die unkompliziertere und häufig auch kostengünstigere Variante dar.

Gibt es Fördermöglichkeiten für die Nachrüstung eines Stromspeichers?

Für den Neubau einer Photovoltaikanlage inklusive Stromspeicher gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, doch auch die Nachrüstung eines Stromspeichers wird häufig gefördert. Zu beachten ist, dass die Förderungen für Stromspeicher fast ausschließlich über die Bundesländer oder Kommunen laufen, wobei es regionale Unterschiede in der Förderungsbewilligung aber auch Förderungshöhe gibt. So werden Speichernachrüstungen von der Speicherförderung Rheinland-Pfalz beispielsweise nicht übernommen, Sachsen und weitere Bundesländer fördern hingegen die Nachrüstung. Es gibt jedoch auch PV-Anlagen, die allgemein von der Förderung ausgeschlossen werden: Betroffen davon sind Anlagen, die zwischen dem 01. April und 31. Dezember 2012 installiert wurden. Bei diesen Anlagen ist die Nachrüstung eines Speichers zwar generell möglich, jedoch erhält der Anlagenbetreiber in diesem Fall keine Förderung.

Eine weitere Möglichkeit, die Nachrüstung eines Stromspeichers zu finanzieren, ist ein KfW-Kredit, denn dieser wird nicht nur für die zeitgleiche Installation von Neuanlage und Speicher, sondern auch für die Nachrüstung eines Stromspeichers ausgestellt.

Kann das Nachrüsten eines Stromspeichers steuerlich abgesetzt werden?

Bei der Frage nach der Erstattung eines Stromspeichers macht es einen zwingenden Unterschied, ob der Speicher gemeinsam mit der Photovoltaikanlage gekauft oder nachgerüstet wird. Im Falle einer Nachrüstung kann die Vorsteuer nur dann erstattet werden, wenn der Speicher „unternehmerisch“ genutzt wird, beispielsweise im Zusammenhang mit einer Cloud-Lösung für Netzleistungen.

Fazit: Was muss beim Stromspeicher nachrüsten beachtet werden?

Die Nachrüstung eines Speichers ist in der Regel ohne weiteres möglich. An der PV-Anlage an sich muss bei einer Speichernachrüstung nichts verändert werden, doch vor der Installation beeinflussen verschiedene Faktoren, ob sich die nachträgliche Installation eines Speichers lohnt. Unter anderem das Alter der betreffenden Anlage, regionale Förderungsbedingungen von Speichernachrüstungen und gesetzliche Vorgaben müssen bei der Abwägung, ob eine Investition lohnend ist, mit einbezogen werden. Das zeigt, dass die Entscheidung, ob die Nachrüstung eines Speichers nützlich ist, in jedem Fall individuell geprüft und kritisch abgewogen werden muss.
Im Falle der Redispatch-Aktivierung einer Erneuerbare-Energien-Anlage wird diese entsprechend vergütet. Anlagenbetreibende erhalten dann für den Einsatz ihrer Anlage zur Netzengpassbewirtschaftung eine Entschädigung, die etwa der Höhe des Vergütungsverlustes entsprechen soll. Damit bringen die Regelungen keine finanziellen Nachteile für Anlagenbetreibende. Direktvermarktern bzw. Bilanzkreisverantwortliche sind hingegen durch steigende Aufwände bei der Abrechnung und Bilanzierung der Anlagen auch finanziell vom Redispatch betroffen.
Sie haben Fragen Rund ums Thema Stromspeicher?
Pierre Fees, Head of Sales

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