Skip to content
Skip to content

Herkunftsnachweis

Lesezeit: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Herkunftsnachweise: Transparenz und Finanzierung von Ökostrom außerhalb der EEG-Förderung

Energieversorger sind zur Kennzeichnung des Stroms verpflichtet. Diese Kennzeichnung erfolgt mittels Herkunftsnachweisen (HKN) und gibt Informationen über die Herkunft und Erzeugungsart des Stromes. Herkunftsnachweise sind also eine Art Rückverfolgungssystem.

Zur Umsetzung dieser Transparenz betreibt das Umweltbundesamt das Herkunftsnachweisregister (HKNR). Diese Datenbank erstellt dem Stromerzeuger für jede produzierte Megawattstunde (MWh) Ökostrom genau ein digitales Zertifikat, den Herkunftsnachweis, aus. Den Herkunftsnachweis kann man sich in etwa wie eine Geburtsurkunde des Stroms vorstellen: Jeder Nachweis enthält detaillierte Informationen über den Strom (Name und Ort des Kraftwerks, Zeitpunkt der Produktion). 

Der Stromerzeuger kann seinen Ökostrom an einen Stromanbieter verkaufen – europaweit. Ein Stromanbieter wiederum darf an seine Kunden Ökostrom in genau der Menge verkaufen, in der er Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister gekauft hat. Für jede Megawattstunde Ökostrom, die ein Kunde verbraucht, wird dann ein Zertifikat im Herkunftsnachweisregister für den Stromanbieter entwertet – wie eine Fahrkarte. Es kann danach nicht mehr weitergegeben werden und somit kann Ökostrom nicht doppelt vermarktet werden.

Herkunftsnachweise sind auch eine Möglichkeit, außerhalb des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Erneuerbare-Energien-Anlage zu finanzieren. Die Nachweise kommen nur bei Post-EEG Anlagen oder Anlagen außerhalb der EEG-Förderung in Frage. Eine Kombination von EEG-Förderung und gleichzeitiger Finanzierung durch HKNs ist nicht möglich. Bekommt die Erneuerbare-Energien-Anlage des Kunden keine Vergütung gemäß dem EEG, kann der Anlagenbetreiber die Anlage beim Umweltbundesamt für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen registrieren. Daher kümmert sich ein Direktvermarkter, wie das Virtuelle Kraftwerk, auch um Post-EEG-Kunden. So kann der Kunde nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung weiterhin den in seiner Anlage produzierten Strom inklusive der dafür ausgestellten Herkunftsnachweise verkaufen. Produziert ein Anlagenbesitzer auch nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderung weiter Grünstrom, kann dieser mittels Herkunftsnachweisen vermarktet werden (generell in PPAs geregelt).

Sie haben Rückfragen? Kontaktieren Sie uns.
Pierre Fees, Head of Renewables Sales

Wie hilfreich war dieser Artikel?

Zum Bewerten auf die Sterne klicken

Durchschnittliche Bewertung 5 / 5. Anzahl Bewertungen: 19

Noch keine Bewertung, sei der Erste!

Picture of Virtuelles Kraftwerk der EnBW

Virtuelles Kraftwerk der EnBW

Newsletter abonnieren
und mehr erfahren
Diese Themen könnten Sie interessieren:
Solarspitzengesetz 2025
Direktvermarktung
Solarspitzengesetz 2025: Was sich jetzt für PV und Speicher ändert

Lesezeit: 4 MinutenSeit wann gilt das Solarspitzengesetz 2025? Am 25. Februar 2025 ist das sogenannte „Solarspitzengesetz“ in Kraft getreten. Es stellt einen bedeutenden regulatorischen Schritt für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland dar. Ziel des Gesetzes ist es, Marktverzerrungen durch negative Strompreise zu reduzieren, die Systemintegration von Photovoltaik-Anlagen zu verbessern und

Jetzt lesen
Negative-Strompreise
Batterievermarktung
Großbatteriespeicher – Die Antwort auf negative Strompreise

Lesezeit: 6 MinutenIn den vergangenen Jahren haben sich die Energiemärkte in Deutschland enorm verändert. So hat die Volatilität auf den Spotmärkten deutlich zugenommen und besonders seit Corona treten extreme Preisspitzen und auch Preisabfälle auf. Ein immer häufiger zu beobachtendes Phänomen sind negative Strompreise. Sie treten auf, wenn die Stromeinspeisung durch Erneuerbare den Verbrauch

Jetzt lesen
Stammdaten Portal Nutzer
Direktvermarktung
Stammdaten: Diese Angaben sind für Anlagenbetreiber verpflichtend

Lesezeit: 5 MinutenWas sind Stammdaten und für was sind sie wichtig? Stammdaten dienen im ersten Schritt für die genaue Zuordenbarkeit der EEG-Anlage. Gerade bei der Anmeldung der Anlage ist die Korrektheit und Vollständigkeit der Stammdaten die Grundlage dafür, dass die Anmeldung durch den zuständigen Netzbetreiber genau zugeordnet werden kann und es hier

Jetzt lesen