Was ist Stromkennzeichnung?
Definition
Wozu benötigt man eine Stromkennzeichnung?
Grünstrom, oder auch Öko- bzw. Naturstrom genannt, hat in Deutschland bislang keine feste Definition. Das Label Grünstrom gibt daher nicht unbedingt Aufschluss darüber, um welchen Strom es sich handelt. Es lässt zumeist lediglich erahnen, dass es sich um die Erzeugung durch Erneuerbare Energien handelt. Aber auch dort gibt es keine einheitliche Definition, denn teilweise werden Wasserkraftwerke von Umweltorganisationen aus den Erneuerbaren Energien ausgeschlossen.
Diese unklaren Begrifflichkeiten sorgen bei den Verbrauchern für Ungewissheit, der entgegengewirkt werden soll: Um nachvollziehen zu können, wie der Strom, den der Endkunde erhält, produziert wurde, gibt es in Deutschland eine Stromkennzeichnungspflicht. Diese Pflicht zur Stromkennzeichnung ist in §42 EnWG festgelegt. Durch die Stromkennzeichnung erhält der Kunde Informationen zur Stromzusammensetzung, aber nicht zwingend über die genaue Herkunft.
Wie wird der Strom gekennzeichnet?
Der Kunde erhält die Informationen über die Stromzusammensetzung in seiner Stromabrechnung. In der Abrechnung werden EEG-finanzierte erneuerbare Energien und sonstige erneuerbare Energien separat voneinander aufgelistet.
Dies geschieht aus dem Grund, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien durch die EEG-Umlage vom Kunden direkt finanziert wird. Die EEG-Umlage ist gesetzlich festgesetzt und wird durch jeden Stromkunden (also auch Graustrom-Kunden) bezahlt. Daher wird dieser getrennt von den sonstigen Erneuerbaren Energien aufgelistet.
Was versteht man unter Herkunftsnachweisen (HKNs)?
Herkunftsnachweise sind elektronische Dokumente, welche die Herkunft von Strom aus Erneuerbaren Energien bescheinigen. Ein HKN entspricht hierbei 1 MWh (1.000 kWh) Strom aus Erneuerbaren Energien. Die Herkunftsnachweise werden nur dann ausgestellt, wenn der Strom durch Erneuerbare Energien erzeugt, ins Stromnetz eingespeist und keine Förderung (z.B. Einspeisevergütung) erhalten hat. Stromlieferanten können diese HKNs zukaufen, um dem Kunden ein Grünstromprodukt zu bieten.
Wenn der Strom an die Letztkunden geliefert wurde, wird die entsprechende Menge an HKNs entwertet. Nach der Entwertung kann ein Herkunftsnachweis nicht mehr genutzt werden.
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