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Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet KRITIS? 

KRITIS ist die Abkür­zung für Kriti­sche Infra­struk­turen. Egal ob Kraft­werke, Kranken­häuser oder Wasser­ver­sorger - sie alle haben eine essen­zi­elle Bedeu­tung für das staat­liche Gemein­wesen. Beein­träch­ti­gungen oder Ausfälle inner­halb dieser Bereiche oder Unter­nehmen können massive Auswir­kungen mit sich bringen und zu erheb­li­chen Störungen der öffent­li­chen Sicher­heit oder gravie­renden Versor­gungs­eng­pässen inner­halb der Gesell­schaft führen. Aus diesem Grund hat das Bundesamt für Sicher­heit und Infor­ma­ti­ons­tech­no­logie (BSI) die KRITIS-Standards definiert, um solchen kriti­schen Szena­rien präventiv entge­gen­zu­wirken. Für diese Insti­tu­tionen, die unter die KRITIS-Verord­nung fallen, gelten deshalb spezi­elle Standards, welche inner­halb der ISO 27001 veran­kert sind.

Welche Bereiche beinhalten kriti­sche Infrastrukturen? 

Das BSI hat im Zuge der KRITIS-Verord­nung folgende neun unter­schied­liche Sektoren definiert, in welchen kriti­sche Infra­struk­turen vorkommen:

  • Energie: Elektri­zität, Gas, Mineralöl, Fernwärme
  • Wasser: Öffent­liche Wasser­ver­sor­gung, öffent­liche Abwasserbeseitigung
  • Ernäh­rung: Ernäh­rungs­wirt­schaft, Lebensmittelhandel
  • Telekom­mu­ni­ka­tion und Informationstechnik
  • Gesund­heit: Medizi­ni­sche Versor­gung, Arznei­mittel, Impfstoffe, Labore
  • Finanz- und Versi­che­rungs­wesen: Banken, Börsen, Versi­che­rungen, Finanzdienstleister
  • Trans­port und Verkehr: Luftfahrt, Seeschiff­fahrt, Binnen­schiff­fahrt, Schie­nen­ver­kehr, Straßen­ver­kehr, Logistik
  • Staat und Verwal­tung: Regie­rung, Verwal­tung, Parla­ment, Justiz­in­sti­tu­tionen, Notfall- & Rettungs­wesen inklu­sive Katastrophenschutz
  • Medien und Kultur: Rundfunk (Fernsehen & Radio), Presse, Kulturgut, symbol­träch­tige Bauwerke

Unabhängig davon, ob die jewei­ligen Unter­nehmen oder Insti­tu­tionen privat­wirt­schaft­lich oder öffent­lich-recht­lich organi­siert sind, erbringen die Betreiber der kriti­schen Infra­struk­turen inner­halb dieser Bereiche für die Versor­gung der Bevöl­ke­rung elemen­tare und unabding­liche Dienstleistungen.

Welche Rolle spielt KRITIS in der Energiewirtschaft? 

Im Bereich der Energie­ver­sor­gung sind kriti­sche Infra­struk­turen von beson­ders großer Bedeu­tung. Falls es in den unter­schied­li­chen Branchen rund um Elektri­zität, Gas, Mineralöl oder Fernwärme zu Ausfällen oder Störungen kommt, bekommen die Konse­quenzen unmit­telbar auch die anderen Sektoren und somit in gravie­rendem Maße Staat, Wirtschaft und Gesell­schaft zu spüren.

Wenn es also etwa zu einem regio­nalen Strom­aus­fall kommt, müssen private Endkunden bis auf weiteres erstmal ohne Licht, Telefon, Internet usw. auskommen. Aber auch Mobil­funk­masten und Rundfunk­sender sind auf eine stetige Strom­ver­sor­gung angewiesen. Ähnliche Abhän­gig­keiten sind auch in der Regel bei Unter­nehmen, Wasser­werken, Kranken­häuser, öffent­li­chen Einrich­tungen etc. festzu­stellen: Diese sind zwar teilweise mit Notstrom­ag­gre­gaten ausge­stattet, aller­dings können Ausfälle damit nur für einen begrenzten Zeitraum überbrückt werden oder nur unter stark einge­schränkten Bedin­gungen weiter­ge­ar­beitet werden.

Aufgrund dessen muss das Auftreten und das Ausmaß solcher Ereig­nisse weitest­ge­hend verhin­dert bzw. so gering wie möglich gehalten werden. Im Zuge dessen müssen deshalb poten­zi­elle Schwach­stellen, Sicher­heits­lü­cken und Risiken frühzeitig identi­fi­ziert werden und in ihrer Eintritts­wahr­schein­lich­keit bewertet werden. Darauf basie­rend können dann wiederum Maßnahmen und Richt­li­nien imple­men­tiert werden, die im Notfall greifen oder diesen bereits im Voraus verhin­dern können.

Inner­halb der Strom­erzeu­gung mittels konven­tio­neller Erzeu­gungs­an­lagen oder auch über dezen­trale Energie­er­zeu­gungs­an­lagen, die mithilfe eines Virtu­ellen Kraft­werkes aggre­giert werden, gilt dabei für die Einord­nung ein Schwel­len­wert als “Aufnah­me­kri­te­rium” in die KRITIS-Verord­nung: Ab einer elektri­schen instal­lierten Netto-Leistung von 420 MW werden Strom­erzeuger als kriti­sche Infra­struktur einge­stuft - mit mittler­weile deutlich mehr als 420 MW zählt das Virtu­elle Kraft­werk der EnBW also auch als kriti­sche Infrastruktur.

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Pierre Fees, Head of Renewa­bles Sales 

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