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Strom­spei­cher Förde­rung 2022: Übersicht aller Förder­mög­lich­keiten für PV-Speicher auf einen Blick

Lesezeit: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Egal ob Neubau oder Nachrüs­tung: Anlagen­be­trei­bende von Photo­vol­ta­ik­an­lagen haben die Möglich­keit sich zusätz­lich zur PV-Anlage einen Strom­spei­cher einzu­bauen. In diesem Blogbei­trag geben wir einen Überblick über verschie­dene Förder­maß­nahmen für Strom­spei­cher von Bund, Ländern und Kredit­in­sti­tuten und erklären, welche Förde­rung für wen wann am besten geeignet ist.

Welche Strom­spei­cher Förde­rungen gibt es?

Neben der Förde­rung einer neuen PV-Anlage ist auch der Einbau eines Strom­spei­chers häufig förder­be­rech­tigt. Förde­rungen können von Anlagen­be­trei­benden beim Bund, einzelnen Banken und einigen Bundes­län­dern oder Kommunen beantragt werden. 

Strom­spei­cher Förde­rungen vom Bund

Das bishe­rige Förder­pro­gramm 270 „Erneu­er­bare Energien – Standard“ der KfW galt als eines der wichtigsten Programme zur Förde­rung von Strom­spei­chern und bietet einen zinsgüns­tigen Förder­kredit. Seit dem 1. Juli 2021 fällt das Förder­pro­gramm, wie auch alle anderen Programme der KfW, unter die Bundes­för­de­rung für effizi­ente Gebäude (BEG), die die bishe­rigen Förder­pro­gramme von KfW und BAFA im Bereich energie­ef­fi­zi­entes Bauen und Sanieren vereint. Hinter­grund der Neuerung ist das Ziel einer verein­fachten Antrag­stel­lung und in diesem Zuge gleich­zeitig die Umset­zung von energie­ef­fi­zi­enten Sanie­rungs- oder Neubau­pro­jekte attrak­tiver zu gestalten. 

Strom­spei­cher Förde­rungen von Banken

Neben der staat­li­chen Förde­rung bieten auch zahlreiche Banken Möglich­keiten zur Finan­zie­rung von Strom­spei­chern an. Verschie­dene Regio­nal­banken, Geschäfts­banken und sogenannte Ökobanken haben mittler­weile Finan­zie­rungs­mo­delle und Kredite im Angebot. Bei Förder­dar­lehen für Batte­rie­spei­cher von Banken handelt es sich um rückzah­lungs­pflich­tige Kredite. Die Kondi­tionen für Laufzeiten und Jahres­zinsen sind jedoch attrak­tiver als bei herkömm­li­chen Bankkrediten. 

Strom­spei­cher Förde­rungen von Bundesländern

Einen Großteil der Förde­rungen für Strom­spei­cher machen die Bundes­länder aus. Jedoch gibt es sowohl bei der Förde­rungs­be­wil­li­gung als auch bei der Förder­höhe Unter­schiede zwischen den einzelnen Bundes­län­dern. Eine genaue Auflis­tung der Strom­spei­cher-Förder­pro­gramme der Bundes­länder finden Sie weiter unten in diesem Blogbeitrag. 

Regio­nale Fördermöglichkeiten

Neben bundes- oder landes­weiten Förde­rungen gibt es auch einige Städte beispiels­weise in Bayern und Nordrhein-Westfalen, die die Instal­la­tion von Photo­vol­ta­ik­an­lagen und Strom­spei­chern bezuschussen. Darüber hinaus gibt es einige Strom­an­bieter und Stadt­werke, die den Einbau von Strom­spei­chern bezuschussen. Voraus­set­zung für die Inanspruch­nahme der Förder­mittel ist in der Regel das Bestehen eines wirksamen Strom-/ Erdgas-bzw. Wärme­lie­fer­ver­trages mit dem jewei­ligen Anbieter. 

Was muss ich bei einer Strom­spei­cher Förde­rung beachten?

Spielt man mit dem Gedanken in einen Strom­spei­cher zu inves­tieren, sollte man sich frühzeitig um eine Förde­rung kümmern, denn der Strom­spei­cher darf zum Zeitpunkt der Antrag­stel­lung noch nicht instal­liert sein. Beantragt man die Förde­rung zu spät und der Strom­spei­cher ist schon in Betrieb, ist eine Förde­rung in der Regel nicht mehr möglich.

Nahezu alle Förde­rungen erfolgen entweder als Darlehen oder als Zuschuss. Darlehen müssen zurück­ge­zahlt werden, Zuschüsse nicht. Daher sind die Budgets für die Förde­rung begrenzt, was bedeutet, dass bei großem Inter­esse Förder­töpfe schnell aufge­braucht sind. Mehrere Förde­rungen gleich­zeitig zu beantragen ist jedoch keine gute Idee, denn die meisten Förder­maß­nahmen stellen zur Bedin­gung, dass keine anderen Förder­mittel für denselben Zweck bezogen werden dürfen, eine Kombi­na­tion verschie­dener Förder­maß­nahmen ist also in den meisten Fällen nicht möglich. Grund­sätz­lich gilt: Antrag­steller sollten im Vorhinein alle Bedin­gungen der Förde­rungen genau prüfen.

Entscheidet man sich beispiels­weise für ein Förder­pro­gramm von Bund, Ländern oder Kommunen ist zu beachten, dass dieses automa­tisch an bestimmte Voraus­set­zungen und Bedin­gungen geknüpft ist. Manche Förder­pro­gramme bezuschussen beispiels­weise nur die Nachrüs­tung eines Strom­spei­chers, andere fördern ausschließ­lich die gemein­same Instal­la­tion von PV-Anlage und Speicher. Häufig sind in den Förde­rungen auch Voraus­set­zungen für die Mindest­spei­cher­ka­pa­zität des Speichers vorhanden. Ebenso ist oftmals auch das Verhältnis zwischen Nennleis­tung der Photo­vol­ta­ik­an­lage und der nutzbaren Speicher­ka­pa­zität vorgeschrieben.

Das bedeutet, bei und vor allem vor der Antrag­stel­lung auf Förde­rung eines Strom­spei­chers sollten folgende Punkte beachtet werden:

Welche Förder­mög­lich­keiten gibt es vom Bund?

Lange galt das Förder­pro­gramm KfW 275 „Erneu­er­bare Energien – Speicher“ als beson­ders lukrativ zur Förde­rung von Solar­strom­spei­chern. Das Programm beinhal­tete einen zinsgüns­tigen Kredit, sowie einen Tilgungs­zu­schuss, wurde jedoch zum 31. Dezember 2018 einge­stellt. Eine staat­liche Förde­rung eines Strom­spei­chers ist natür­lich trotzdem möglich.

Bis zum 01. Juli 2021 war die Förde­rung noch über das KfW Förde­rungs­pro­gramm 270 „Erneu­er­bare Energien – Standard“ möglich. Seitdem wurden die bishe­rigen Förder­pro­gramme von KfW und BAFA unter die Bundes­för­de­rung für effizi­ente Gebäude (BEG) zusam­men­ge­fasst. Somit ist eine KfW-Förde­rung über das neue Programm weiterhin möglich, eine BAFA Förde­rung für Batte­rie­spei­cher gibt es jedoch nicht, denn diese fördert eine Energie­be­ra­tung für Wohngebäude.

Die Förde­rung des BEG unter­scheidet zwischen der Antrag­stel­lung zwischen „Wohnge­bäuden“ (WG) und „Nicht­wohn­ge­bäuden“ (NWG). Für die Förde­rung von Strom­spei­chern gilt in beiden Fällen, dass die Strom­spei­che­rung für die Eigen­strom­ver­sor­gung mitge­för­dert wird, solange für die betref­fenden Anlagen keine Förde­rung nach dem Erneu­er­bare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch genommen wird. Die gleich­zei­tige Förde­rung von EE-Anlagen und Strom­spei­cher ist über diese Förde­rung in der Regel möglich. Mehr Infor­ma­tionen zu allen Förde­rungs­be­din­gungen sind in den jewei­ligen Merkblät­tern der KfW und BEG für Wohnge­bäude und Nicht­wohn­ge­bäude zu finden.

Welche Förder­mög­lich­keiten gibt es von Banken?

Neben staat­li­chen Krediten über die KfW, werden Kredite für Strom­spei­cher häufig auch von Banken und Sparkassen vergeben. Vor allem spezia­li­sierte Umwelt­banken bieten häufig Darlehen oder Kredite für die Inves­ti­tion in einen Strom­spei­cher an, beispiel­haft lassen sich hier die Umwelt­Bank und die Süd-West-Kredit­bank nennen:

Häufig laufen die Förde­rungen der Bundes­länder ebenfalls über Banken, um einige Beispiele zu nennen: 

Ist die Anschaf­fung eines Strom­spei­chers geplant und Inter­esse an einem Bankkredit vorhanden, lohnt es sich in jedem Fall die eigene Hausbank und andere umlie­gende Banken zu kontak­tieren, ob die Förde­rung eines Strom­spei­chers möglich ist.

Welche Förder­mög­lich­keiten gibt es in den einzelnen Bundesländern?

Der Großteil der Förde­rungen läuft über die Bundes­länder. Diese Förde­rungen sind unabhängig von einer KfW-Förde­rung, können jedoch nur von Privat­per­sonen oder Unter­nehmen beantragt werden, deren EE-Anlage im jewei­ligen Bundes­land angeschlossen ist. Die Förder­pro­gramme der Bundes­länder sind nicht einheit­lich geregelt, sodass sich die Förder­be­din­gungen der einzelnen Bundes­länder teils stark unter­scheiden. Dabei zu beachten ist der aktuelle Stand der Förder­mög­lich­keiten: Sind die Förder­gelder eines Bundes­landes ausge­schöpft, können keine Anträge mehr gestellt werden und das Bundes­land entscheidet indivi­duell, ob es einen weiteren Förde­rungs­zeit­raum geben wird. Während der Corona­krise wurden viele Förder­pro­gramme pausiert, jedoch planmäßig zum größten Teil 2022 wieder aufge­nommen. Die folgende Auflis­tung bietet daher einen Überblick über Strom­spei­cher-Förder­pro­gramme der einzelnen Bundes­länder, kann jedoch keinen tages­ak­tu­ellen Status der Förder­pro­gramme abbilden. Die aktuellsten Infor­ma­tionen finden Sie auf der entspre­chenden Website des jewei­ligen Bundeslandes. 

Baden-Württem­berg

Baden-Württem­berg fördert netzdien­liche Photo­vol­taik-Strom­spei­cher mit einer Speicher­ka­pa­zität von mindes­tens 2 kWh. Pro kWh Speicher­ka­pa­zität werden Speicher mit 200 Euro bezuschusst, wenn die instal­lierte PV-Anlage eine Leistung unter 30 kWp hat. Hat die PV-Anlage eine instal­lierte Leistung von mehr als 30 kWp, werden Strom­spei­cher mit 300 Euro pro kWh Speicher­ka­pa­zität bezuschusst. Maximal werden jedoch 45.000 Euro pro Vorhaben bezuschusst. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Förder­mittel erschöpft, aktuelle Infor­ma­tionen finden Sie auf der entspre­chenden Seite der L-Bank.

Bayern

Bayern fördert in seinem „10.000-Häuser-Programm“ Strom­spei­cher in Verbin­dung mit einer PV-Anlage in Ein- und Zweifa­mi­li­en­häu­sern. Voraus­set­zung für dir Förde­rung ist, dass das Verhältnis von Nennleis­tung zur nutzbaren Speicher­ka­pa­zität 1:1 betragen muss und, dass der instal­lierte Speicher mindes­tens eine Speicher­ka­pa­zität von 3 kWh aufbringt. Pro 3 kWh Speicher­ka­pa­zität wird ein Zuschuss von 500 Euro ausge­zahlt, je zusätz­li­cher 1 kWh werden weitere 100 Euro bezuschusst. Maximal wird jedoch eine Speicher­ka­pa­zität von 30 kWh geför­dert. Das PV-Speicher-Programm ist wurde am 22. April 2022 einge­stellt, daher ist aktuell keine Antrag­stel­lung möglich. 

Berlin

Über das „Förder­pro­gramm für Solar­strom­spei­cher Energie­spei­cher­PLUS“ werden in Berlin Strom­spei­cher geför­dert, die gleich­zeitig mit der dazuge­hö­rigen PV-Anlage errichtet werden. Dabei muss das Verhältnis von nutzbarer Speicher­ka­pa­zität und Nennleis­tung der PV-Anlage mindes­tens 1,2 kWp je 1 kWh betragen. Zudem muss die Garantie für die Batte­rien mindes­tens 10 Jahre und die Eigen­ver­brauchs­quote mindes­tens 50 % betragen. Sind diese Voraus­set­zungen erfüllt, werden Strom­spei­cher mit 300 Euro pro kWh bezuschusst. Maximal werden jedoch 15.000 Euro pro Vorhaben bezuschusst.

Branden­burg

Im November 2019 startete in Branden­burg das „Klein­spei­cher-Programm für Privat­haus­halte“. Das Programm umfasst eine Förde­rung von bis zu 30 % der Inves­ti­ti­ons­kosten, jedoch höchs­tens 3.000 Euro. Das Klein­spei­cher­pro­gramm ist Stand April 2022 momentan nicht aktiv.

Bis 2020 förderte Banden­burg mit dem Programm „RENplus 2014-2020“ Vorhaben in den Berei­chen Energie­ef­fi­zienz und Speicher­sys­teme von Unter­nehmen und Kommunen. Aufgrund von Ausschöp­fung der Förder­bud­gets wurde das Programm jedoch Mitte 2021 einge­stellt. Ob künftig weitere Förder­pro­gramme geplant sind, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt.

Bremen

Aktuell keine Förde­rung von Stromspeichern. 

Hamburg

Aktuell keine Förde­rung von Stromspeichern. 

Hessen

Aktuell keine Förde­rung von Stromspeichern. 

Mecklen­burg-Vorpom­mern

Mecklen­burg-Vorpom­mern fördert unter anderem Strom­spei­cher für Gewerbe, Vereine und kommu­nale Körper­schaften. Dabei müssen die Ausgaben bei mindes­tens 20.000 Euro liegen. Im Falle einer Beratung oder Planung müssen die Ausgaben mindes­tens 5.000 Euro betragen. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel bis zu maximal 50%, solange die die Amorti­sa­ti­ons­zeit des Projektes bei mindes­tens fünf Jahren liegt. Weitere Infor­ma­tionen zum Förder­pro­gramm finden Sie auf der Website der Landes­haupt­stadt Schwerin.

Nieder­sachsen

Nieder­sa­chen fördert ebenso wie Baden-Württem­berg netzdien­liche Photo­vol­taik-Strom­spei­cher. Um eine Förde­rung zu erhalten, muss die Leistung der betref­fenden PV-Anlage mindes­tens 4 kWp betragen, wobei das Verhältnis zwischen Nennleis­tung der Anlage und der nutzbaren Speicher­ka­pa­zität mindes­tens 1,2 kWp je 1 kWh betragen muss. Zusätz­lich muss der Speicher eine Zweiter­satz­ga­rantie von mindes­tens 10 Jahren haben. Sind diese Voraus­set­zungen erfüllt, können bis zu 40 % des Netto­preises des Speicher­sys­tems bezuschusst werden. Weitere Infor­ma­tionen zu dem Förder­pro­gramm finden Sie auf der Website der N-Bank. Mit Stand Juni 2022 können aktuell keine Anträge mehr für das Programm gestellt werden. 

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen können Antrag­steller über das „Programm für Ratio­nelle Energie­ver­wen­dung, Regene­ra­tive Energien und Energie­sparen“ (progres.nrw) eine Anteils­fi­nan­zie­rung für statio­näre Strom­spei­cher einer neu gebauten PV-Anlage beantragen. Voraus­set­zung für die Finan­zie­rung ist, dass das Verhältnis von Nennleis­tung der Anlage und der nutzbaren Speicher­ka­pa­zität maximal 1:3 beträgt. Ist dies gegeben, werden 150 Euro pro kWh Speicher­ka­pa­zität bezuschusst, maximal jedoch 75.000 Euro. Pro Standort wird nur ein Strom­spei­cher geför­dert. Seit April 2022 sind Privat­per­sonen, Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften (WEG), GbRs und Sozie­täten für dieses Programm nicht mehr antragsberechtigt. 

Rhein­land-Pfalz

Das Speicher-Förder­pro­gramm Rhein­land-Pfalz fördert Strom­spei­cher, die gleich­zeitig mit der dazuge­hö­rigen PV-Anlage errichtet werden. Dabei muss die Speicher­ka­pa­zität über 5 kWh liegen und die Neuan­lage eine Leistung von mindes­tens 5 kWp haben. Die Eigen­ver­brauchs­quote muss bei 50 % liegen. Unter diesen Voraus­set­zungen werden Strom­spei­cher pro kWh mit 100 Euro bezuschusst. Für Privat­spei­cher werden maximal 1.000 Euro pro Instal­la­tion bezuschusst. Stand Juni 2022 können im Solar-Speicher-Programm keine Förder­an­träge mehr gestellt werden. Laut Angaben des Landes ist ein neues Programm in Planung. Dieses soll sich jedoch nur an Kommunen richten. 

Saarland

Im Saarland gibt es aktuell keine Förde­rung für Strom­spei­cher. Das Energie­spei­cher-Programm wurde 2020 abgewi­ckelt und beendet. Vor Beendi­gung des Programms wurde sowohl die Instal­la­tion als auch die Nutzung von Speicher­lö­sungen geför­dert. Geför­dert wurden alle Speicher mit der Kapazität von mindes­tens 3 und maximal 30 kWh, bei denen die Eigen­nut­zung mindes­tens 50 % jährlich betrug. Einen Anspruch auf die Förde­rung gab es jedoch auch bei Erfül­lung aller Voraus­set­zungen nicht, es wurde im Einzel­fall entschieden. 

Sachsen

In Sachsen erhalten Antrag­steller sowohl im Falle einer Instal­la­tion im Zuge des Baus einer Neuan­lage als auch bei einer Speicher­nach­rüs­tung eine Förde­rung über die „sächsi­sche Förder­richt­linie Speicher“. Die Förde­rung ist ausdrück­lich nicht mit einem Förder­kredit der KfW kombi­nierbar. Um die Förde­rung zu erhalten, muss der Speicher ebenso mit einer PV-Anlage als auch mit dem öffent­li­chen Strom­netz verbunden sein und eine minimale Speicher­ka­pa­zität von 2 kWh haben. Beträgt die Eigen­ver­brauchs­quote zusätz­lich mindes­tens 50 %, wird der Strom­spei­cher, sowohl bei Neuan­lagen als auch im Falle einer Nachrüs­tung, mit 1.000 Euro bezuschusst. Pro kWp Speicher­ka­pa­zität werden zusätz­liche 200 Euro bezuschusst. Da die Förde­rung jedoch nur ab mindes­tens 1.400 Euro ausge­zahlt wird, muss der Speicher mindes­tens 2 kWh Speicher­ka­pa­zität haben. Maximal werden 40.000 Euro pro Vorhaben finan­ziert. Stand Juni 2022 können aufgrund von zu hoher Nachfrage derzeit keine Neuan­träge für das Programm gestellt werden. 

Sachsen-Anhalt

Mit der „Richt­linie Speicher­för­der­pro­gramm“ fördert Sachsen-Anhalt Strom­spei­cher von PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp, die eine Zweiter­satz­ga­rantie von mindes­tens 10 Jahren und eine Zweck­bin­dung von 5 Jahren vorweisen kann. Die Eigen­ver­brauchs­quote muss bei mindes­tens 50 % liegen und das Verhältnis von Nennleis­tung der PV-Anlage zur nutzbaren Speicher­ka­pa­zität muss mindes­tens 1,2 kWp je 1 kWh betragen. Sind alle Bedin­gungen erfüllt, können bis zu 30 % der Ausgaben, jedoch maximal 5.000 Euro, bezuschusst werden. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Förder­mittel erschöpft, aktuelle Infor­ma­tionen zum Förder­pro­gramm finden Sie direkt auf der Website des Bundes­landes. Stand Juni 2022 sind die Förder­bud­gets erschöpft und eine Antrags­stel­lung derzeit nicht möglich. 

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein bezuschusst im Zuge des „Klima­schutz-Förder­pro­gramms Strom­spei­cher“ beim Bau einer PV-Neuan­lage mit einer Mindest­spei­cher­ka­pa­zität von 2 kWh. Die dazuge­hö­rige PV-Anlage muss dabei mindes­tens 3 kWp und darf maximal 30 kWp Leistung erbringen. Unter diesen Bedin­gungen werden Strom­spei­cher mit bis zu 400 Euro pro kWh bezuschusst. Die Instal­la­tion und Anschluss­kosten des Speichers werden mit bis zu 200 Euro, aller­dings maximal 50 % der Kosten, bezuschusst. Momentan ist das Programm nicht aktiv, aktuelle Infor­ma­tionen finden Sie direkt auf der Website des Förder­pro­gramms.

Thüringen

In Thüringen haben Antrag­steller im Speicher­för­der­pro­gramm „Solar Invest“ die Chance Zuschüsse für den Neubau einer PV-Anlage inklu­sive Strom­spei­cher aber auch alleinig für den geplanten Strom­spei­cher (auch im Falle einer Nachrüs­tung) zu erhalten. Voraus­set­zung ist, dass die PV-Anlage oder der Speicher mindes­tens 1.000 Euro kostet, die PV-Anlage eine maximale Leistung von 10 kWh hat und maximal den Jahres­ver­brauch des Betrei­bers an Strom erzeugt. Dabei muss der Eigen­ver­brauchs­an­teil bei mindes­tens 60 % liegen. Neuan­lagen mit Speicher werden mit 900 Euro pro kWp bezuschusst. Strom­spei­cher erhalten, auch im Falle einer Nachrüs­tung, 300 Euro Zuschuss pro kWp Speicher­ka­pa­zität. Zum April 2022 wurde das Programm wegen mangelnder Förder­mittel einge­stellt. Aktuelle Infor­ma­tionen zu dem Förder­pro­gramm finden Sie auf der Website der Thüringer Aufbau­bank.

Welche regio­nalen Strom­spei­cher Förde­rungen gibt es? 

Neben bundes- oder landes­weiten Förde­rungen bieten einige Städte, Kommunen und lokale Energie­ver­sor­gungs­un­ter­nehmen und Stadt­werke eigene Förder­pro­gramme für die Bezuschus­sung eines Strom­spei­chers. Hilfreich ist im Zuge dessen die Recherche in der Förder­da­ten­bank des Bundes­mi­nis­te­riums für Wirtschaft und Techno­logie. Hier haben Inter­es­sierte die Möglich­keit sich über die unter­schied­li­chen Förder­pro­gramme für Strom­spei­cher zu infor­mieren. Auch lohnt es sich neben der selbst­stän­digen Inter­net­re­cherche beim jewei­ligen Energie­ver­sorger oder der Stadt- oder Gemein­de­ver­wal­tung direkt nachzu­fragen, ob es bestehende oder geplante Förder­pro­gramme für Strom­spei­cher gibt. Förde­rungen von Stadt­werken oder Energie­ver­sor­gern sind im Regel­fall an die Bedin­gung geknüpft, dass der Antrag­steller Kunde des jewei­ligen Unter­neh­mens ist.

Die nachfol­gende Nennung zeigt beispiel­hafte Förde­rungen einzelner Städte, Kommunen und Energie­ver­sor­gungs­un­ter­nehmen sowie Stadt­werke auf:

Fazit: Welche Strom­spei­cher Förde­rung ist die Richtige für mich?

Die Entschei­dung, welches Förder­pro­gramm bzw. welcher Kredit der Richtige für Sie ist, muss unter Betrach­tung einiger indivi­du­eller Rahmen­be­din­gungen erfolgen. Unter anderem zu beachten ist dabei, ob es sich um die Inves­ti­tion in einen Strom­spei­cher in Kombi­na­tion mit einer Neuan­lage oder um eine Speicher-Nachrüs­tung einer Bestands­an­lage handelt. Zudem sind sowohl die instal­lierte Leistung des Speichers als auch der PV-Anlage, der Standort der betref­fenden Anlage und der Eigen­ver­brauch ausschlag­ge­bende Punkte für die Förde­rung. Grund­le­gend ist zu beachten, dass Förde­rungen in den meisten Fällen nicht mitein­ander kombi­nierbar sind (Achtung: Ausnahmen bestä­tigen die Regel! Es lohnt sich, mögliche Kombi­na­tionen im Einzel­fall zu prüfen.) und der Zeitpunkt der Antrag­stel­lung häufig ausschlag­ge­bend für die letzt­end­liche Förde­rung ist. 
Sie haben Fragen rund um das Thema Stromspeicher?
Pierre Fees, Head of Renewa­bles Sales

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