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ZEREZ: Neue Pflicht für Hersteller und Netzbetreiber

Lesezeit: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Ab dem 01. Februar 2025 dürfen Erzeu­gungs­an­lagen ohne gültiges ZEREZ-Zerti­fikat nicht mehr an das Strom­netz angeschlossen werden. Was ist ZEREZ und gilt die Regis­trie­rung auch für Sie?  Wir klären Sie auf.

Was ist ZEREZ?

Das Zentral­re­gister für Einheiten- und Kompo­nen­ten­zer­ti­fi­kate (ZEREZ) ist ein System, in dem Hersteller von Einheiten oder Kompo­nenten für Strom­erzeu­gungs­an­lagen ihre Zerti­fi­kate regis­trieren müssen. Als zentrale Daten­bank digita­li­siert und verein­heit­licht ZEREZ die Kommu­ni­ka­tion zwischen den betei­ligten Parteien bei der Zerti­fi­zie­rung von Einheiten und Kompo­nenten und bei der Beantra­gung von Betriebs­ge­neh­mi­gungen. ZEREZ wurde auf Initia­tive und in Zusam­men­ar­beit mit verschie­denen Gruppen von Markt­teil­neh­mern wie Netzbe­trei­bern und Herstel­lern umgesetzt. 

ZEREZ verknüpft alle Einhei­ten­zer­ti­fi­kate mit einer eindeu­tigen Regis­ter­nummer. Die ZEREZ-Regis­ter­nummer (ZEREZ-ID) dient dazu, den Netzan­schluss­pro­zess effizi­enter zu gestalten. Zukünftig genügt die Angabe dieser Regis­ter­nummer im Netzan­schluss­pro­zess und der Netzbe­treiber kann die notwen­digen Daten abrufen. 

Das Register umfasst Zerti­fi­kate aller Spannungs­ebenen und ist bis zum 31.01.2025 noch freiwillig. Die Regis­trie­rungs­pflicht ergibt sich aus der Verord­nung über den Nachweis elektro­tech­ni­scher Eigen­schaften von Energie­an­lagen (NELEV).  

Die Einheiten- und Kompo­nen­ten­zer­ti­fi­kate sind Nachweise über die elektri­schen Eigen­schaften von Erzeu­gungs­ein­heiten und elektri­schen Kompo­nenten, die von akkre­di­tierten Zerti­fi­zie­rungs­stellen ausge­stellt werden. Diese Zerti­fi­kate spielen eine entschei­dende Rolle im Netzan­schluss­pro­zess und bei der Anlagen­zer­ti­fi­zie­rung, da sie sicher­stellen, dass nur konforme Anlagen an das Strom­netz angeschlossen werden. Darüber hinaus bilden sie eine wesent­liche Grund­lage für die Netzbe­rech­nungen und die Ausle­gung der Netzan­schluss­punkte. 

Für wen gilt die ZEREZ-Pflicht?

Für Sie als Betreiber einer PV-Anlage oder einer anderen Bestands­an­lage ergeben sich durch ZEREZ keine neuen Pflichten. Die Regis­trie­rungs­pflicht gilt nur für Hersteller von Energie­er­zeu­gungs­ein­heiten, nicht für Betreiber von Bestands­an­lagen (vgl. § 4 Abs. 3 NELEV). Ihr Netzbe­treiber möchte zukünftig im Rahmen des Netzan­schluss­ver­fah­rens nur noch die ZEREZ-ID der von Ihnen geplanten Einheiten und Kompo­nenten wissen. Mit dieser ZEREZ-ID kann er dann alle für seine Netzpla­nung notwen­digen Infor­ma­tionen abrufen. Damit soll der Netzan­schluss­pro­zess für alle Betei­ligten verein­facht und beschleu­nigt werden. 

Hersteller von Anlagen oder Kompo­nenten für Strom­erzeu­gungs­an­lagen sind ab dem 01.02.2025 verpflichtet, die von ihnen ausge­stellten Zerti­fi­kate in ZEREZ zu regis­trieren (§ 4 Abs. 3 NELEV). Netzbe­treiber sind ab dem 01.02.2025 verpflichtet, beim Anschluss von Strom­erzeu­gungs­an­lagen an das Strom­netz nur noch die Regis­trie­rungs­num­mern (ZEREZ-ID) aus dem ZEREZ zu verwenden. 

Die Überprü­fung der Gültig­keit von Einheiten- bzw. Kompo­nen­ten­zer­ti­fi­katen sowie die Übermitt­lung von Leistungs­pa­ra­me­tern im Rahmen des Inbetrieb­nah­me­ver­fah­rens erfolgt zukünftig nur noch über ZEREZ. Die Netzbe­treiber sind jedoch nicht berech­tigt, Infor­ma­tionen über Einheiten- und Kompo­nen­ten­zer­ti­fi­kate auf anderem Wege als über das Register anzufor­dern (§ 4 Abs. 10 NELEV). Entspre­chend müssen Anlagen­be­treiber, die eine neue Energie­er­zeu­gungs­an­lage ans Netz bringen wollen, diese Regis­ter­nummer im Rahmen des Inbetrieb­nah­me­ver­fah­rens mitteilen (§ 4 Abs. 9 NELEV). Damit wird das bishe­rige Verfahren verein­facht und der Versand von physi­schen Dokumenten zwischen den Anlagen­be­trei­bern, Zerti­fi­zie­rungs­stellen und Netzbe­trei­bern entfällt.

Habe ich als Anlagen­be­treiber eine ZEREZ-Pflicht?

Nein, für Sie als Betreiber einer PV-Anlage oder einer anderen Bestands­an­lage ergeben sich durch ZEREZ keine neuen Pflichten.

Was muss ich noch über ZEREZ wissen? 

  • ZEREZ ist aufgrund der Vorgaben der Neure­ge­lung durch die NELEV-Änderungs­ver­ord­nung bisher kostenlos. Für die Regis­trie­rung und die Nutzung der Basis­funk­tionen des Regis­ters fallen keine Gebühren an.  
  • In ZEREZ werden nur Einheiten- und Kompo­nen­ten­zer­ti­fi­kate von Erzeu­gungs­an­lagen gelistet, die Regis­trie­rung von Erzeu­gungs­an­lagen erfolgt im Markt­stamm­da­ten­re­gister.  
  • Sollte ein Zerti­fikat nicht im ZEREZ gelistet sein, müssen Sie sich an den jewei­ligen Hersteller wenden.  
  • Je nach Art des Zerti­fi­kats und des zerti­fi­zierten Gerätes ist die Angabe bestimmter Parameter verpflich­tend, um das Zerti­fikat in das Register eintragen zu können. 
  • Zusätz­lich gibt es eine digitale Schnitt­stelle zum ZEREZ, die derzeit nur für Netzbe­treiber zur Verfü­gung steht. 

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