Was ist Ausgleichsenergie?
Ausgleichsenergie ist das bilanzielle Pendant zur Regelenergie. Die Regelenergie wird bei einer Differenz zwischen Einspeisung und Ausspeisung ins Stromnetz eingespeist, um das physische Gleichgewicht im Netz wiederherzustellen. Die Regelenergie gleicht den Stromfluss in einer Regelzone aus, die Ausgleichsenergie den Geldfluss in Bilanzkreisen, also das bilanzielle Gleichgewicht des virtuellen Energiemengenkontos. Kosten für Ausgleichsenergie entstehen bei Prognoseungenauigkeiten.
Das deutsche Stromnetz besteht aus einigen Regelzonen (Verbund von Hoch- bzw. Höchstspannungsnetzen), die jeweils wieder in eine Vielzahl von Bilanzkreisen aufgeteilt sind. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) TenneT, 50 Hertz, Amprion und TransnetBW verwalten ihre jeweiligen Regelzonen sowie die darin enthaltene Menge aller Bilanzkreise. Ein Bilanzkreis ist als ein virtuelles Energiemengenkonto zu sehen, als Verbindung zwischen dem virtuellen, bilanziellen Strommarkt und dem physischen Stromnetz. Darin werden beliebig viele Entnahme- und Einspeisestellen zusammengeschlossen. Um eine stabile Netzfrequenz zu gewährleisten, muss zu jeder Zeit ein Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch bestehen – sie müssen die Waage halten.
Hierfür prognostizieren die Bilanzkreisverantwortlichen einen Tag im Voraus den Verbrauch und die Erzeugung ihres Bilanzkreises in 15-Minuten Intervallen und geben diese Prognose and ihren ÜNB weiter. Treten während dieser Zeitspanne unvorhergesehene Schwankungen auf (beispielsweise bei Windkraft- oder Solaranlagen, deren Stromverhalten schlecht prognostizierbar ist), müssen die Übertragungsnetzbetreiber diese über das Übertragungsnetz mit positiver oder negativer Regelenergie ausgleichen.
Speist ein Kraftwerk weniger ein, als es am Tag zuvor angemeldet hat, der Abnehmer dieser Strommenge jedoch die angekündigte Menge abruft, wird mittels Regelenergie die fehlende Strommenge ausgeglichen. Rein bilanziell gesehen herrscht aber immer noch ein Ungleichgewicht zwischen Einspeisung und Ausspeisung, da die fehlende Strommenge von einem externen Akteur eingespeist wurde. Regelenergie kommt allerdings erst dann zum Zug, wenn das Saldo aller Bilanzkreise einer Regelzone summiert nicht ausgeglichen ist. Die Ausgleichsenergie ist ein rein bilanzielles Hilfsmittel, also ein Geldfluss, um das Gleichgewicht zwischen den virtuellen Energiemengenkonten der Bilanzkreise wiederherzustellen. Der Preis für die Ausgleichsenergie (reBAP = regelzonenübergreifender einheitlicher Ausgleichsenergiepreis) ist sozusagen eine Umlage der Kosten, die für die Nutzung von Regelenergie in der Regelzone anfallen. Er liegt meist über dem regulären Strompreis. Umgelegt werden die Kosten auf die Verursacher des Regelenergiebedarfs, die Bilanzkreisverantwortlichen, deren Prognosen unzulänglich waren. Stromendkunden zahlen keinen Ausgleichsenergiepreis. In deren Stromliefervertrag ist geregelt, dass der Energieversorger diese Zahlungspflicht abnimmt.
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