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Ausgleichs­en­ergie

Lesezeit: 2 Minuten

Was ist Ausgleichsenergie?

Ausgleichs­en­ergie ist das bilan­zi­elle Pendant zur Regel­en­ergie. Die Regel­en­ergie wird bei einer Diffe­renz zwischen Einspei­sung und Ausspei­sung ins Strom­netz einge­speist, um das physi­sche Gleich­ge­wicht im Netz wieder­her­zu­stellen. Die Regel­en­ergie gleicht den Strom­fluss in einer Regel­zone aus, die Ausgleichs­en­ergie den Geldfluss in Bilanz­kreisen, also das bilan­zi­elle Gleich­ge­wicht des virtu­ellen Energie­men­gen­kontos. Kosten für Ausgleichs­en­ergie entstehen bei Prognoseungenauigkeiten.

Das deutsche Strom­netz besteht aus einigen Regel­zonen (Verbund von Hoch- bzw. Höchst­span­nungs­netzen), die jeweils wieder in eine Vielzahl von Bilanz­kreisen aufge­teilt sind. Die vier deutschen Übertra­gungs­netz­be­treiber (ÜNB) TenneT, 50 Hertz, Amprion und Trans­netBW verwalten ihre jewei­ligen Regel­zonen sowie die darin enthal­tene Menge aller Bilanz­kreise. Ein Bilanz­kreis ist als ein virtu­elles Energie­men­gen­konto zu sehen, als Verbin­dung zwischen dem virtu­ellen, bilan­zi­ellen Strom­markt und dem physi­schen Strom­netz. Darin werden beliebig viele Entnahme- und Einspei­se­stellen zusam­men­ge­schlossen. Um eine stabile Netzfre­quenz zu gewähr­leisten, muss zu jeder Zeit ein Gleich­ge­wicht zwischen Erzeu­gung und Verbrauch bestehen – sie müssen die Waage halten.

Hierfür prognos­ti­zieren die Bilanz­kreis­ver­ant­wort­li­chen einen Tag im Voraus den Verbrauch und die Erzeu­gung ihres Bilanz­kreises in 15-Minuten Inter­vallen und geben diese Prognose and ihren ÜNB weiter. Treten während dieser Zeitspanne unvor­her­ge­se­hene Schwan­kungen auf (beispiels­weise bei Windkraft- oder Solar­an­lagen, deren Strom­ver­halten schlecht prognos­ti­zierbar ist), müssen die Übertra­gungs­netz­be­treiber diese über das Übertra­gungs­netz mit positiver oder negativer Regel­en­ergie ausgleichen.

Speist ein Kraft­werk weniger ein, als es am Tag zuvor angemeldet hat, der Abnehmer dieser Strom­menge jedoch die angekün­digte Menge abruft, wird mittels Regel­en­ergie die fehlende Strom­menge ausge­gli­chen. Rein bilan­ziell gesehen herrscht aber immer noch ein Ungleich­ge­wicht zwischen Einspei­sung und Ausspei­sung, da die fehlende Strom­menge von einem externen Akteur einge­speist wurde. Regel­en­ergie kommt aller­dings erst dann zum Zug, wenn das Saldo aller Bilanz­kreise einer Regel­zone summiert nicht ausge­gli­chen ist. Die Ausgleichs­en­ergie ist ein rein bilan­zi­elles Hilfs­mittel, also ein Geldfluss, um das Gleich­ge­wicht zwischen den virtu­ellen Energie­men­gen­konten der Bilanz­kreise wieder­her­zu­stellen. Der Preis für die Ausgleichs­en­ergie (reBAP = regel­zo­nen­über­grei­fender einheit­li­cher Ausgleichs­en­er­gie­preis) ist sozusagen eine Umlage der Kosten, die für die Nutzung von Regel­en­ergie in der Regel­zone anfallen. Er liegt meist über dem regulären Strom­preis. Umgelegt werden die Kosten auf die Verur­sa­cher des Regel­en­er­gie­be­darfs, die Bilanz­kreis­ver­ant­wort­li­chen, deren Prognosen unzuläng­lich waren. Stromend­kunden zahlen keinen Ausgleichs­en­er­gie­preis. In deren Strom­lie­fer­ver­trag ist geregelt, dass der Energie­ver­sorger diese Zahlungs­pflicht abnimmt.

Was ist Ausgleichsenergie? Infografik
Was ist Ausgleichs­en­ergie? Infografik

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