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RLM-Zähler

Lesezeit: 3 Minuten

Für den Verbrauch von Gewerbe- und Indus­trie­un­ter­nehmen und für große Photo­vol­taik-Anlagen­be­treiber (PV) sind Lastgang­zähler (oder RLM-Zähler) Voraus­set­zung, um den hohen elektri­schen Energie­ver­brauch präzise und effizient zu messen. Im Gegen­satz zum SLP-Zähler, bietet der RLM-Zähler eine höhere Trans­pa­renz. Dank dieser Trans­pa­renz beim Strom­ver­brauch wird nicht nur die Energie­ef­fi­zienz verbes­sert – anhand der Daten aus dem RLM-Zähler ist es möglich, eine genauere Prognose der Strom­rech­nung für den nächsten Monat zu erstellen. Wie genau der Lastgang­zähler funktio­niert, erklären wir in diesem Beitrag.

Was ist ein RLM-Zähler?

Ein RLM-Zähler erfasst den Leistungs­mit­tel­wert eines Strom­ver­brau­chers je Messpe­riode. Die Messpe­riode beträgt in der Regel bei Strom 15 Minuten und bei Gas 60 Minuten. Dabei können in einem Lastgang­zähler mehrere Leistungs­mit­tel­werte gleich­zeitig gemessen und gespei­chert werden. Die Summe all dieser regis­trierten Leistungs­mit­tel­werte ergibt das Lastprofil (auch Lastgang genannt). Diesen Messvor­gang bezeichnet man auch als regis­trie­rende Leistungs­mes­sung oder regis­trie­rende Lastgang­mes­sung (RLM). Der RLM-Zähler kann aber nicht nur messen, er kann über standar­di­sierte Schnitt­stellen seine Messdaten live an beispiels­weise Kommu­ni­ka­ti­ons­ein­rich­tungen zur Verfü­gung stellen. Dank dieser Beson­der­heit kann der RLM-Zähler aus der Ferne über das Internet, den Mobil­funk oder das Strom­netz ausge­lesen werden.

Wer kann einen RLM-Zähler verwenden?

Ab einem Strom­ver­brauch von 100.000 kWh im Jahr wird laut der deutschen Strom­netz­zu­gangs­ver­ord­nung (StromNZV) ein RLM-Zähler Pflicht. In der Regel haben vor allem Indus­trie- und Gewer­be­un­ter­nehmen einen so hohen Strom­ver­brauch und sind demnach von dieser Regelung betroffen. Auch Betreiber von PV-Anlagen mit einer instal­lierten Leistung von mindes­tens 100 kWp gehören dazu.

RLM-Zähler bei PV-Anlagen

Anlagen ab 100kW respek­tive 35kW müssen durch den Netzbe­treiber steuerbar sein (gemäß VDE Regeln). Neben der Steue­rung werden Daten zur Ist-Leistung bzw. Einspei­sung benötigt, um die Steue­rung zu verifi­zieren und den Einfluss auf das Strom­netz bewerten zu können. Da dies ist Echtzeit erfolgen muss, kann dies nur über einen RLM-Zähler geschehen.
PV-Anlagen in der Direkt­ver­mark­tung sind verpflichtet, einen RLM-Zähler einzu­bauen – unabhängig der instal­lierten Leistung. Darüber hinaus müssen seit 2016 alle EE-Anlagen über 100 kWp in die Direkt­ver­mark­tung; die Kommu­ni­ka­tion mit dem Direkt­ver­markter erfolgt hierbei über eine Direkt­ver­markter-Schnitt­stelle, die in der Zählein­heit oder der Steuerbox integriert sein kann. Die Messdaten werden somit live zum Direkt­ver­markter übertragen.
PV-Anlagen ohne Direkt­ver­mark­tung und mit einer Größe von 100-500 kW haben die Pflicht, einen RLM-Zähler zu besitzen.

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Wie RLM-Zähler ablesen?

Alle Leistungs­mit­tel­werte werden entweder sofort oder am Folgetag direkt an den Netzbe­treiber übermit­telt. Pro Monat sind das 2880 Leistungs­werte. Der Netzbe­treiber fasst diese Leistungs­werte zu einem Lastprofil pro Kunden zusammen und sendet diese wiederum monat­lich an den jewei­ligen Energie­ver­sorger. Vorteile für den Betreiber und den Kunden sind eine höhere Trans­pa­renz durch die Auflö­sung seiner Erzeu­gung bezie­hungs­weise des Verbrauch auf 15 oder 60 Minuten Inter­valle. Das ist anders als bei einem SLP Zähler, bei dem der Strom­ver­brauch nur einmal jährlich abgelesen wird. Dadurch können Erzeu­gung und Verbrauch analy­siert und gegebe­nen­falls optimiert werden.
Einen weiteren Vorteil von RLM-Zählern haben Netzbe­treiber und Strom­an­bieter. Denn sie können anhand der übermit­telten Lastgang­werte sehen, wann der Verbrau­cher Lastspitzen hat. RLM-Zähler erleich­tern damit die Stabi­lität des Strom­netzes. Strom­an­bieter können vorher­seh­barer prognos­ti­zieren und wissen, wie viel Strom an der Energie­börse einge­kauft werden muss und passen Preise und Angebote für Strom­kunden optimal an.

Kurz gesagt: RLM-Zähler ermög­li­chen ein besseres Energie­con­trol­ling und tragen einen großen Teil zur Energie­wende bei, weil durch sie zum Beispiel auch variable Tarife angeboten und abrechnet werden können.

Was kostet ein RLM-Zähler?

Die Preise für einen RLM-Zähler variieren je nach Region und Preisen des Messstel­len­be­trei­bers und können von 200 € bis über 1.000 € im Jahr betragen. Für den Einbau des RLM-Zählers ist der Messstel­len­be­treiber verant­wort­lich. Demnach legt er die Preise fest. RLM-Zähler können unter­schied­liche Schnitt­stellen oder zusätz­liche Kommu­ni­ka­ti­ons­ein­rich­tungen mit sich bringen. Deshalb lohnt sich ein Vergleich verschie­dener Anbieter, um den passenden Messstel­len­be­treiber zu finden.Für die Direkt­ver­mark­tung wird ein RLM-Zähler benötigt. Ähnliche Messge­räte wie ein Smart Meter sind im Moment nicht dafür geeignet. 

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