Skip to content

Unbund­ling

Lesezeit: < 1 Minuten

Weshalb gibt es Unbundling?

Unbund­ling bedeutet zu Deutsch Entflech­tung. Im Energie-Kontext versteht man darunter die Entflech­tung von Netzbe­treiber und Energie­ver­sorger. Dadurch werden Trans­pa­renz und ein fairer Wettbe­werb für die vor- und nachge­la­gerten Bereiche geschaffen. Somit soll auch das Vertrauen der Markt­teil­nehmer gestärkt werden. 
Hinter­grund für das Unbund­ling ist, dass Energie­ver­sorger, die gleich­zeitig auch Netzbe­treiber sind, ihren eigenen Strom kosten­frei durchs Netz leiten könnten. Dadurch ergäben sich für Konkur­renten Wettbe­werbs­nach­teile. Aber nicht nur in dieser Hinsicht könnten sich Nachteile für die Konkur­renz ergeben: Auch Infor­ma­tionen zu Kunden und Kapazi­täten könnten durch eine Doppel­rolle ausge­nutzt werden. 
Daher gibt es an diesen Stellen Entflech­tungs­vor­schriften, die einen fairen Wettbe­werb sicher­stellen sollen. 

Welche Formen des Unbund­ling gibt es? Auf welchen Ebenen findet Unbund­ling statt? 

Es gibt Entflech­tungs­vor­schriften für Infor­ma­tionen, Buchhal­tung und die Organi­sa­tion.  
Die infor­ma­to­ri­schen Vorschriften fordern die Trennung vertrau­li­cher Kunden­daten, sodass Vertrieb und Netz jeweils nur dieje­nigen Daten erhalten, die sie belie­fern. Erreicht werden soll dies durch sogenannte Chinese Walls.  
Das buchhal­te­ri­sche Unbund­ling sieht eine getrennte Rechnungs­le­gung vor. Dies schließt eine getrennte Konto­füh­rung und Bilan­zie­rung ein. 
Zuletzt wird durch das Organi­sa­to­ri­sche Unbund­ling auch noch das Manage­ment von Vertrieb und Netz getrennt. Somit wird die Eigen­stän­dig­keit der jewei­ligen Bereiche gesichert. 

Welche Ausnahmen gibt es?

Trotz der Vorschriften sind etwa 90% der Netzbe­treiber von dieser Regelung ausge­nommen. Auf lokaler Ebene bestehen die Verflech­tungen nach wie vor, denn in Deutsch­land gibt es eine Ausnah­me­re­ge­lung, die für Verteil­netz­be­treiber mit weniger als 100.000 Kunden gilt. Ursprüng­lich wurde diese Ausnahme einge­führt, um gerade die kleinen Netzbe­treiber vor bürokra­ti­schen Aufwänden zu schützen. Die Regelung hat aber zur Folge, dass der Großteil der Netzbe­treiber vom Unbund­ling ausge­nommen ist. 

Sie möchten Ihren erzeugten Strom direktvermarkten?

Wie hilfreich war dieser Artikel? 

Zum Bewerten auf die Sterne klicken 

Durch­schnitt­liche Bewer­tung 4.4 / 5. Anzahl Bewer­tungen: 10

Noch keine Bewer­tung, sei der Erste! 

Virtuelles Kraftwerk der EnBW

Virtuelles Kraftwerk der EnBW

Das Virtuelle Kraftwerk der EnBW verbindet Erzeuger und Verbraucher von erneuerbarer Energie mit Märkten und Möglichkeiten der Digitalisierung. Hierfür stellen wir als digitale Plattform Lösungen für eine dezentrale, digitale und sektorübergreifende Energiewelt zur Verfügung. Ziel ist es, den Energiebedarf und die Energieerzeugung optimal aufeinander abzustimmen und je nach Stromangebot und -nachfrage flexibel zu steuern.
Newsletter abonnieren
und mehr erfahren
Diese Themen könnten Sie interessieren:
Windenergie: Wissen und Details -Teaserbild
Energielexikon: Energiewissen kompakt & leicht verständlich
Windenergie

Lesezeit: 9 Minuten Was ist Windenergie? Defini­tion  Unter Windenergie versteht man die Nutzung der Bewegungs­en­ergie von Luftströ­mungen zur Erzeu­gung elektri­scher Energie. Die kineti­sche Energie der Luftmassen entsteht durch

Jetzt lesen
Energielexikon: Energiewissen kompakt & leicht verständlich
Wind­kraftanlage

Lesezeit: 1 minute Die Windenergie, auch Windkraft genannt, nutzt den Wind als erneu­er­bare Energie­quelle. Schon vor langer Zeit nutzte der Mensch Windmühlen, um Maschinen direkt vor Ort anzutreiben.

Jetzt lesen