Skip to content

EEG-Umlage

Lesezeit: 4 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Was ist die EEG-Umlage?

Das Erneu­er­bare-Energien-Gesetz, kurz EEG, fördert den Ausbau der erneu­er­baren Energien in Deutsch­land. Die EEG-Umlage ist ein Instru­ment des EEG, um den Ausbau und Fortschritt der erneu­er­baren Energien zu finan­zieren. Sie ist seit 2000 ein fester Bestand­teil des Strom­preises, den Endver­brau­cher monat­lich bezahlen.

Warum gibt es die EEG-Umlage?

Strom wird bevor­zugt aus erneu­er­baren Energien wie Wasser­kraft, Windkraft, Geothermie, Biomasse oder Photo­vol­taik (PV) in das Netz einge­speist. Dafür kaufen Netzbe­treiber den Strom bei EE-Strom­erzeu­gern ein und verkaufen ihn an der Strom­börse. Dabei entsteht eine Diffe­renz zwischen den Einnahmen und Ausgaben, die durch die EEG-Umlage wieder ausge­gli­chen wird. Um den Zubau an erneu­er­baren Energien zu fördern, wurde vom Gesetz­geber Anlagen­be­trei­benden die feste EEG-Vergü­tung als Anreiz geboten. Diese Einspei­se­ver­gü­tung lag zu Beginn der Einfüh­rung, in den 2000er-Jahren deutlich über den Strom­bör­sen­preisen. Um diese Einspei­se­ver­gü­tung zu finan­zieren und die entste­henden Kosten zu solida­ri­sieren wurde die EEG-Umlage einge­führt, die Verbrau­cher entspre­chend ihrem Strom­ver­brauch bezahlen müssen. Bei der EEG-Umlage gibt es eine Vielzahl von Sonder­re­ge­lungen und Ausnahmen. Bspw. Können energie­in­ten­sive Unter­nehmen, die einen sehr hohen Strom­ver­brauch haben, sich mit einem Antrag von der EEG-Umlage anteilig befreien lassen, damit sie im inter­na­tio­nalen Wettbe­werb nicht zu stark benach­tei­ligt werden. Anlagen in der Direkt­ver­mark­tung, die statt der fixen EEG-Vergü­tung den selbst erzeugten Strom direkt an der Börse vermarkten, bekommen zur Förde­rung mit dem Markt­prä­mi­en­mo­dell eine Manage­ment­prämie ausge­zahlt. Das heißt, dass auch hier die Auszah­lungen an die Anlagen­be­trei­benden höher sind als die Einnahmen aus dem Strom­ver­kauf. Genauso wird diese Diffe­renz mit der EEG-Umlage ausge­gli­chen, die die Endver­brau­cher mit dem Strom­preis zahlen. 

Wie setzt sich die EEG-Umlage zusammen?

Die EEG-Umlage setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Einer festen und einer varia­blen Umlage. Die feste Umlage ist ein fixer Betrag, den alle Strom­ver­brau­cher zahlen müssen – unabhängig davon, wie viel Strom sie verbrau­chen. Die variable Umlage ist ein prozen­tualer Anteil an der gesamten Strom­rech­nung, der je nach Strom­ver­brauch variiert. Derzeit beträgt die EEG-Umlage 36 Cent pro verbrauchter Kilowatt­stunde (kWh) Strom. Das bedeutet, dass pro 100 kWh verbrauchten Stroms 0,36 Cent auf die Rechnung aufge­schlagen wird, um erneu­er­bare Energien zu fördern.

Die EEG-Umlage ist eine variable Umlage, die in Cent/kWh abgerechnet wird. D.h. für jede verbrauchte kWh wird die EEG-Umlage fällig. Mehr Verbrauch = höhere Kosten.

Wie wird die Höhe der EEG-Umlage berechnet?

Die EEG-Umlage wird jährlich zum 15. Oktober von den vier großen Übertra­gungs­netz­be­trei­bern (ÜNB) auf www.netztransparenz.de veröf­fent­licht. Als Binde­glied zwischen Endver­brau­chern und Strom­erzeu­gern ermit­teln die ÜNB die Höhe der EEG-Umlage für das folgende Kalen­der­jahr. Ziel ist es, immer am Ende vom Jahr ein ausge­gli­chenes EEG-Konto zu haben, damit die Verbrau­cher nicht zu viel zahlen und anderer­seits ausrei­chend finan­zi­elle Mittel zur Förde­rung der erneu­er­baren Strom­erzeu­gung zur Verfü­gung stehen. Die Höhe der Umlage variiert dabei jährlich: EE-Anlagen, deren Strom ins öffent­liche Netz einge­speist wird, erhalten einen festen Vergü­tungs­satz - die sogenannte Einspeise- oder EEG-Vergü­tung. Je nach Höhe der Strom­preise an der Börse kann der EEG-Vergü­tungs­satz aber auch über dem Vermark­tungs­ni­veau des Stroms liegen. Die EEG-Umlage gleicht die zu erwar­tende Diffe­renz zwischen der EEG-Vergü­tung und den Einnahmen aus der Strom­ver­mark­tung aus. Einfluss­fak­toren auf die Höhe der EEG-Umlage für das Folge­jahr sind deshalb:

  • Die Strom­bör­sen­preise bzw. die Preis­er­war­tung für das Folgejahr
  • Der aktuelle Saldo des EEG-Kontos
  • Die Anzahl, Größe und die Vergü­tungs­sätze der EE-Anlagen in Deutschland
  • Die prognos­ti­zierten Strom­ver­bräuche in Deutsch­land und deren Vertei­lung auf einzelne Verbrau­cher­gruppen (bspw. Privat­haus­halte, Indus­trie, Gewerbe etc.)
  • Sonder­re­ge­lungen vom Gesetz­geber (z.B. die Reduzie­rung auf 0 ct/kWh --> siehe weiter unten)

Welche Faktoren beein­flussen die EEG-Umlage?

Nicht nur die zu erwar­tenden Preise am Day Ahead- und Intraday-Markt der Strom­börse beein­flussen die Höhe der EEG-Umlage, sondern auch:

  • Die Höhe des Endverbrauchers
  • Der Zubau an EEG-geför­derten Anlagen im Folgejahr/vergangenen Jahr
  • Der aktuelle EEG-Konto­stand (der ÜNB, deren Daten ebenfalls auf netztransparenz.de veröf­fent­licht werden)
  • Eine Liqui­di­täts­re­serve, die bei unvor­her­ge­se­henen Preis­schwan­kungen ins Spiel kommt.

Wie hat sich die EEG-Umlage in den letzten Jahren entwickelt?

Zwischen 2014 und 2017 rangierte die Höhe der EEG-Umlage stabil zwischen 6 und 7 Cent pro Kilowatt­stunde, obwohl die Strom­erzeu­gung aus erneu­er­baren Energien stetig ansteigt. Mit der Stabi­li­sie­rung der EEG-Umlage haben sich auch die bis 2014 steigenden Strom­preise für Endver­brau­cher stabi­li­siert. Mit dem Anstieg der Strom­preise, deren Entwick­lung sich spätes­tens Ende 2021 abzeich­nete, sinkt nun seit 2022 aller­dings die Höhe der EEG-Umlage.

Wie hoch ist die EEG-Umlage 2022?

2022 liegt die Höhe der EEG-Umlage bei 3,723 Cent pro Kilowatt­stunde, so niedrig wie zuletzt 2012. Im Vergleich zu 2021, wo die Umlage noch bei 6,5 ct/kWh lag, hat sich die Höhe der EEG-Umlage binnen eines Jahres fast halbiert – trotz der stark angestie­genen Menge EE-Stroms im deutschen Strom­netz. Diese Entwick­lung lässt sich auf die den Aufwärts­trend der Börsen­strom­preise sowie auf Bundes­zu­schüsse zurückführen.

Wie sieht die Zukunft der EEG-Umlage aus?

Bislang gehörte die EEG-Umlage zu den festen Bestand­teilen des Strom­preises, den Endver­brau­cher bezahlen müssen. Durch die Zahlung der EEG-Umlage haben alle Verbrau­cher zur Finan­zie­rung der Energie­wende beigetragen und die Erhöhung des EE-Anteils am deutschen Strommix erhöht. Zum 1. Juli 2022 soll die EEG-Umlage aller­dings wegfallen, denn hohe Strom­preise machen sie als Instru­ment inzwi­schen unwirksam. Am 23. Februar 2022 hat der Koali­ti­ons­aus­schluss das frühzei­tige Ende der gesetz­li­chen Maßnahme beschlossen, zumin­dest für Verbrau­cher. Die Umlage wird künftig aus Steuer­gel­dern finan­ziert. An sich bleibt sie zwar erhalten, die Höhe für Verbrau­cher beläuft sich aber auf 0 ct/kWh.

Was passiert nach Absen­kung der EEG-Umlage auf 0 ct/kWh?

Strom­an­bieter sind folglich verpflichtet, die Entlas­tungen unein­ge­schränkt an die Strom­ver­brau­cher weiter­zu­geben. Grund für die Abschaf­fung ist nicht nur der Anstieg der Strom­preise, sondern auch ein Wertan­stieg von CO2 Zerti­fi­katen. Ab Juli wird die Umlage nicht mehr auf Verbrau­cher umgelegt, sondern aus dem Bundes­haus­halt gedeckt, der durch den Kauf und Handel mit Emissi­ons­zer­ti­fi­katen gespeist wird.

Was sind die Vorteile der EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage wurde auf nahezu alle Strom­ver­brau­cher umgelegt und die Energie­wende somit zur Sache und Verant­wor­tung aller. Auch für Anlagen­be­trei­bende bietet die feste Vergü­tung einen Anreiz. Des Weiteren sind spezi­elle Unter­nehmen, mit hohem Strom­ver­brauch durch Antrags­stel­lung von der EEG-Umlage befreit, damit sie im inter­na­tio­nalen Wettbe­werb gestärkt werden. Man kann sicher­lich sagen, dass das System der EEG-Umlage dazu beigetragen hat, dass der EE-Ausbau in Fahrt kommt und wir heute einen hohen Anteil an EE-Strom in Deutsch­land haben. Folge­richtig und so wie es geplant war, ist die Umlage zeitlich begrenzt bzw. sinkt über die Zeit, bis sie nicht mehr benötigt wird.

Was sind die Nachteile der EEG-Umlage?

Oft stand die Umlage in der Kritik, nicht zuletzt, weil dank ihr die Strom­preise der Endver­brau­cher gestiegen sind und erneu­er­bare Energien in erster Linie als teuer betrachtet wurden. Auch zu ihrer Berech­nung und Ausnah­me­re­ge­lungen gab es immer große Diskus­sionen und Interessenskonflikte.

wind_wasser
Mehrerlöse für Ihren erzeugten Strom 
Jetzt mit der Direkt­ver­mark­tung Ihren Strom an der Börse vermarkten! 

Wie hilfreich war dieser Artikel? 

Zum Bewerten auf die Sterne klicken 

Durch­schnitt­liche Bewer­tung 4.9 / 5. Anzahl Bewer­tungen: 60

Noch keine Bewer­tung, sei der Erste! 

Bild von EnBW Virtuelles Kraftwerk

EnBW Virtuelles Kraftwerk

Newsletter abonnieren
und mehr erfahren

Diese Themen könnten Sie interessieren: