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Bundes­netz­agentur

Lesezeit: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Die Bundes­netz­agentur (BNetzA) mit Sitz in Bonn ist die höchste staat­liche Regulie­rungs- und Wettbe­werbs­be­hörde für sogenannte Netzmärkte. Neben dem Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­markt, der Post und dem Schie­nen­netz ist die BNetzA seit 2005 auch für den Strom- und Gasmarkt zuständig.

Nach der Libera­li­sie­rung des Strom­marktes 1998 fusio­nierten einige Energie­ver­sorger aufgrund des steigenden Wettbe­werbs­drucks zu vier Großkon­zernen (RWE AG, E.ON SE, EnBW AG, Vatten­fall Europe GmbH) und kontrol­lierten 90% aller deutschen Kraft­werks­ka­pa­zi­täten. Kleinere Unter­nehmen hatten Schwie­rig­keiten, wettbe­werbs­fähig zu bleiben, da sie gebüh­ren­pflichtig die bestehende Infra­struktur der Großkon­zerne nutzen mussten. 2005 reagierte die Regie­rung mit einer stärkeren Markt­re­gu­la­tion und übertrug der BNetzA fortan die Zustän­dig­keit für Strom- und Gasmärkte. Durch die Einfüh­rung einheit­li­cher Netzent­gelte wurde der Zugang zur bestehenden Infra­struktur erleich­tert und das Monopol des Netzbe­triebs geschwächt.

Was sind die Aufgaben der Bundesnetzagentur?

Zentrale Aufgabe des staat­li­chen Organs ist es, den Wettbe­werb am Markt zu fördern, also zu regulieren und die Leistungs­fä­hig­keit der Infra­struk­turen dieser Netzmärkte sicher­zu­stellen. Die Wertschöp­fungs­kette der Strom­erzeu­gung wird ebenfalls vom Staat beein­flusst. Gesetze wie das EEG regulieren einige Aspekte des Handels. Der Netzbe­trieb wird von der BNetzA beauf­sich­tigt. Zusätz­lich überwacht die BNetzA die Ermitt­lung der EEG-Umlage.  Diese wird von den Übertra­gungs­netz­be­trei­bern jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalen­der­jahr auf Basis von gutach­ter­li­chen Prognosen festge­legt und bekannt gegeben.

Des Weiteren fungiert die BNetzA als Moderator zwischen Energie­kon­zernen und Verbrau­chern: Sie erstellt zusätz­lich zu bestehenden Gesetzen Richt­li­nien für Kommu­ni­ka­tion sowie Regeln für den Energiemarkt.

Der Strom­markt befindet sich nicht nur hinsicht­lich der Energie­wende im Wandel. Auch die Digita­li­sie­rung ermög­licht neue Geschäfts­mo­delle und Zugang für neue Teilnehmer am Markt. Vor allem im Strom­markt gibt es neben großen Erzeu­gern eine große Anzahl kleiner Anlagen. Hierfür werden die bestehenden Regeln der BNetzA stetig weiter­ent­wi­ckelt und angepasst. Zusätz­lich muss auch eine einheit­liche und umfas­sende Daten­grund­lage gesichert werden. Zu diesem Zweck führte die BNetzA im Januar 2019 das Markt­stamm­da­ten­re­gister, kurz MaStR, ein. Als zentrales Verzeichnis löst diese Online­da­ten­bank das Anlagen­re­gister und das Photo­vol­taik-Melde­portal ab. Die Einfüh­rung dieser Online­da­ten­bank hat zum Ziel, ein umfas­sendes behörd­li­ches Register zu erstellen, das den Strom- und Gasmarkt abbildet und somit die Trans­pa­renz steigert.

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