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Was passiert nach dem Ende der EEG-Förderung?

Lesezeit: 4 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Für immer mehr Betreiber von Wind- und Solar­an­lagen endet die 20-jährige EEG-Förde­rung. Viele fragen sich:

  • Kann meine Anlage weiter betrieben werden?
  • Wie vermarkte ich meinen Strom künftig?
  • Muss ich jetzt aktiv werden?

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Möglich­keiten nach Ende der EEG-Förde­rung bestehen und was Sie recht­zeitig beachten sollten.

Was bedeutet Post EEG? 

Mit dem Ende der EEG-Förde­rung wird eine Anlage zur sogenannten Post-EEG-Anlage. Was genau dieser Begriff bedeutet, erklären wir in unserem Gloss­ar­bei­trag.

Das wichtigste auf einen Blick

Wann sollte ich aktiv werden? 

Zeitpunkt
Empfeh­lung
3–4 Monate vor Förderende 
Infor­mieren, passende Anschluss­lö­sung auswählen, Vermark­tung planen und entspre­chenden Vertrag abschließen 
Mindes­tens 2 Monate vor Förderende 
Direkt­ver­markter über das Förde­r­ende informieren 
Kurz vor Förderende 

Techni­sch­eund organi­satorische Umstel­lung abschließen

Nach Förderende 
Strom über die gewählte Anschluss­lö­sung vermarkten 

Was passiert nach Ende der Förderung? 

Nach Auslaufen der EEG-Förde­rung stehen Anlagen­be­trei­benden verschie­dene Möglich­keiten für den Weiter­be­trieb offen. Welche Vermark­tungs­form wirtschaft­lich sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Anlagen­größe, dem Strom­ver­brauch vor Ort und den Markt­be­din­gungen ab. Die häufigste Anschluss­lö­sung für Post-EEG-Anlagen ist die sonstige Direkt­ver­mark­tung. Soll der erzeugte Strom weiterhin in das öffent­liche Netz einge­speist werden, muss er gem. §21b EEG 2023 einer zuläs­sigen Vermark­tungs- bezie­hungs­weise Veräu­ße­rungs­form nach den Vorgaben des EEG zugeordnet werden. Erfolgt die Einspei­sung ohne eine zuläs­sige Vermark­tungs­form oder werden gesetz­liche Vorgaben nicht einge­halten, kann dies je nach Einzel­fall zu Sanktionen durch den zustän­digen Netzbe­treiber führen. Da sich die organi­sa­to­ri­schen und techni­schen Anfor­de­rungen je nach Vermark­tungs­mo­dell unter­scheiden können, empfiehlt es sich, bereits drei bis vier Monate vor dem Auslaufen der EEG-Förde­rung die geeig­nete Anschluss­lö­sung zu planen und frühzeitig (spätes­tens 2 Monate vor Förde­r­ende) mit dem Direkt­ver­markter sowie dem zustän­digen Netzbe­treiber in Kontakt zu treten. 

Die häufigste Anschluss­lö­sung: Sonstige Direktvermarktung 

Für viele Post-EEG-Anlagen ist die sonstige Direkt­ver­mark­tung die nahelie­gendste Anschluss­lö­sung. Dabei wird der erzeugte Strom weiterhin in das öffent­liche Netz einge­speist und über einen Direkt­ver­markter an der Strom­börse vermarktet. So kann die Anlage auch nach dem Ende der EEG-Förde­rung weiter betrieben werden. Dafür müssen bestimmte techni­sche und messtech­ni­sche Anfor­de­rungen erfüllt sein und ein entspre­chender Direkt­ver­mark­tungs­ver­trag abgeschlossen werden. 

Welche Möglich­keiten bestehen nach dem Ende der Förderung? 

Für viele Post-EEG-Anlagen ist die sonstige Direkt­ver­mark­tung die nahelie­gendste Anschluss­lö­sung. Dabei wird der erzeugte Strom weiterhin in das öffent­liche Netz einge­speist und über einen Direkt­ver­markter an der Strom­börse vermarktet. So kann die Anlage auch nach dem Ende der EEG-Förde­rung weiter betrieben werden. Dafür müssen bestimmte techni­sche und messtech­ni­sche Anfor­de­rungen erfüllt sein und ein entspre­chender Direkt­ver­mark­tungs­ver­trag abgeschlossen werden.

Lebens­zy­klus einer PV-Anlage: Ihre Optionen nach dem Ende der EEG-Förderung

Optionen nach Förderende

Option 1: Weiter­be­trieb in der sonstigen Direktvermarktung 

Anlagen, die keinen Anspruch mehr auf eine EEG-Förde­rung haben oder freiwillig darauf verzichten, können ihren erzeugten Strom im Rahmen der sonstigen Direkt­ver­mark­tung vermarkten. Hierfür schließen Anlagen­be­trei­bende einen Vertrag mit einem Direkt­ver­markter, der den einge­speisten Strom abnimmt und an der Börse vermarktet.

Voraus­set­zung hierfür ist, dass die techni­schen und messtech­ni­schen Anfor­de­rungen erfüllt werden. Für die Direkt­ver­mark­tung ist eine viertel­stünd­liche regis­trie­rende Leistungs­mes­sung (RLM) sowie die Herstel­lung der Fernsteu­er­bar­keit der Anlage erfor­der­lich. Bei Anlagen, welche sich zuvor in der geför­derten Direkt­ver­mark­tung befanden, sind diese Voraus­set­zungen meist bereits erfüllt.

Läuft die EEG-Förde­rung Ihrer Anlage in den nächsten Monaten oder Jahren aus?

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Option 2: Eigen­ver­brauch optimieren 

Eine weitere Möglich­keit besteht darin, den selbst erzeugten Strom verstärkt vor Ort zu nutzen. Ein höherer Eigen­ver­brauch kann die Strom­be­zugs­kosten senken und die Wirtschaft­lich­keit der Anlage verbes­sern. Durch den Einsatz eines Batte­rie­spei­chers lässt sich der Eigen­ver­brauch zusätz­lich erhöhen. Wird nicht der gesamte erzeugte Strom selbst verbraucht, kann die überschüs­sige Energie über die sonstige Direkt­ver­mark­tung in das öffent­liche Netz einge­speist und vermarktet werden. 

Option 3: Repowering 

Beim Repowe­ring wird eine bestehende Erzeu­gungs­an­lage durch eine neue, leistungs­fä­hi­gere Anlage ersetzt. Ziel ist es, den Standort mit moderner Technik effizi­enter zu nutzen und den Energie­er­trag zu steigern. Insbe­son­dere bei älteren Windener­gie­an­lagen ist Repowe­ring ein häufig gewählter Ansatz, da die modernen Anlagen­kom­po­nenten wesent­lich effizi­enter und leistungs­fä­higer sind. Ob für die neue Anlage erneut eine Förde­rung nach dem EEG oder andere Vermark­tungs­mo­delle infrage kommen, richtet sich nach den jeweils geltenden gesetz­li­chen Rahmenbedingungen. 

Option 4: Rückbau 

Ist ein wirtschaft­li­cher Weiter­be­trieb nicht möglich oder nicht sinnvoll, bleibt als letzte Option der Rückbau der Erzeu­gungs­an­lage. Dabei wird die Anlage fachge­recht demon­tiert und wenn erfor­der­lich entsorgt. Anschlie­ßend wird der Standort entspre­chend den geltenden recht­li­chen Vorgaben wieder­her­ge­stellt. Da der Weiter­be­trieb oder eine Moder­ni­sie­rung in vielen Fällen wirtschaft­lich und gerade in Anbetracht der ambitio­nierten Klima­ziele ökolo­gisch sinnvoller sein können, sollte ein Rückbau erst nach sorgfäl­tiger Prüfung aller Alter­na­tiven in Betracht gezogen werden. 

Was Sie als bestehender Direktvermarktungs­kunde beim Auslauf der Förde­rung beachten müssen. 

Läuft die EEG-Förde­rung Ihrer Anlage aus und Sie haben einen bestehenden Vertrag mit uns, ist eine recht­zei­tige Infor­ma­tion über das bevor­ste­hende Förde­r­ende erfor­der­lich. So können wir den Wechsel von der geför­derten in die sonstige Direkt­ver­mark­tung frist­ge­recht vorbe­reiten und einen nahtlosen Übergang sicherstellen.

Nach Ihrer Mittei­lung übernehmen wir die notwen­digen Markt­pro­zesse. Dazu gehören insbe­son­dere die Abmel­dung Ihrer Anlage aus der geför­derten Direkt­ver­mark­tung sowie die Anmel­dung in der sonstigen Direkt­ver­mark­tung beim zustän­digen Netzbe­treiber. Mit dem Wechsel in die sonstige Direkt­ver­mark­tung gelten die entspre­chenden bereits geschlos­senen vertrag­li­chen Regelungen.

Haben Sie Ihre Anlage um einen Batte­rie­spei­cher erwei­tert oder Ihren Eigen­ver­brauch nachträg­lich angepasst, infor­mieren Sie uns bitte ebenfalls. Änderungen am Eigen­ver­brauch oder an der Anlagen­kon­fi­gu­ra­tion können Auswir­kungen auf die Vermark­tung haben und müssen im Direkt­ver­mark­tungs­ver­trag entspre­chend berück­sich­tigt werden.

Um ausrei­chend Zeit für die erfor­der­li­chen Abstim­mungen und Meldungen zu haben, empfehlen wir, sich mindes­tens zwei Monate vor dem Auslaufen der EEG-Förde­rung mit uns in Verbin­dung zu setzen.

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Lisa Heller

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