Die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien bietet Anlagenbetreibenden nicht nur die Chance, aktiv am Energiemarkt teilzunehmen, sondern auch von dynamischen Preisentwicklungen zu profitieren. Gleichzeitig gilt für Neuanlagen ab einer Leistung von 100 kWp eine gesetzliche Verpflichtung zur Direktvermarktung.
Damit Sie den Einstieg reibungslos meistern, haben wir in diesem Leitfaden alle wichtigen Anforderungen, technischen Grundlagen und Prozessschritte kompakt und verständlich zusammengefasst.
1. Rechtliche Pflichten: Was ist vorgeschrieben?
Für viele Anlagenbetreiber ist die Direktvermarktung nicht nur eine Option, sondern gesetzlich verpflichtend.
Direktvermarktungspflicht
- Für EEG-Anlagen ab 100 kWp besteht gemäß §21 EEG, 2023 die Pflicht zur Direktvermarktung.
- Ausschreibungspflicht bei großen Anlagen
Anlagen ab einer gewissen Anlagengröße müssen an einer Ausschreibung teilnehmen, wenn sie eine EEG-Förderung (§ 22 Abs. 3 EEG, 2023) erhalten wollen. Ohne erfolgreichen Zuschlag gibt es keine Förderung.
Dachanlagen: ab 750kWp
Freiflächenanlagen: ab 1MW
Redispatch 2.0
- Ab einer Anlagengröße von 100kWp greift zusätzlich die Redispatch-Pflicht.
- Wir übernehmen die Direktvermarktung nur inklusive der Redispatch-Funktionalität.
Fernsteuerbarkeit
- Gemäß § 10b EEG 2023 ist der Anlagenbetreiber verpflichtet die Fernsteuerbarkeit im Rahmen der Direktvermarktung herzustellen.
- Fernsteuerbarkeit bedeutet, dass eine EEG-Anlage aus der Ferne überwacht und in ihrer Einspeiseleistung gesteuert werden kann. Sie ermöglicht es dem Direktvermarkter, Anlagenfahrweise und Marktanforderungen in Echtzeit umzusetzen.
- Wichtiger Hinweis: Die technische Steuerung des Netzbetreibers (z.B. Funkrundsteuerempfänger) kann nicht für die Direktvermarktung genutzt werden – es wird ein eigenständiges System benötigt.
2. Vertragsregelungen: Wie viele Verträge benötige ich als Anlagenbetreiber?
Die korrekte Vertragsstruktur ist ein häufiger Stolperstein bei der Direktvermarktung, denn sie richtet sich nach den Marktlokationen (MaLo), welche bei den Anlagen vorliegt.
Pro Marktlokation (MaLo) wird ein separater Vertrag benötigt.
- Bei mehreren MaLos werden mehrere Verträge benötigt.
- Speisen alle Anlagenteile über eine gemeinsame MaLo ein, kann nur ein Vertrag ausgestellt werden.
Warum ist das so? Der Messstellenbetreiber übermittelt pro MaLo einen eigenen Lastgang. Eine nachträgliche Splittung durch uns ist technisch derzeit nicht möglich.
Wichtige Hinweise:
- Die Mindestgröße von 100 kWp muss pro MaLo erfüllt sein.
- Pro Vertrag kann nur ein Anlagenbetreiber hinterlegt werden. Eine Aufteilung der Abrechnung wie z. B. auf mehrere Betreiber für dieselbe Anlage, ist systemseitig nicht möglich.
- Kleinunternehmer können aufgrund steuerlicher, systemtechnischer und regulatorischer Vorgaben nicht in unserer Direktvermarktung abgebildet werden.
3. Zählertyp: Ohne RLM-Zähler geht nicht´s
Für die Direktvermarktung ist ein bestimmtes Messsystem vorgeschrieben.
Erforderlich: RLM-Zähler
- Für die Direktvermarktung ist zwingend ein RLM-Zähler (registrierende Leistungsmessung) erforderlich. Der RLM-Zähler liefert viertelstündliche Leistungswerte, die für Bilanzierung, Prognose und Redispatch erforderlich sind.
- Die Direktvermarktung kann nicht über einen SLP-Zähler (Standardlastprofil) oder einen Smart Meter umgesetzt werden.
Warum kein Smart Meter? Smart Meter erlauben derzeit nur netzbezogene Steuerungen durch berechtigte Akteure (z. B. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber), nicht den direkten Zugriff von Direktvermarktern. Zudem arbeitet das Smart Meter typischerweise ohne Echtzeit-Fernwirkprotokolle, die in der Direktvermarktung gefordert sind.
4. MaLo / SR / TR – Wie hängen diese Strukturen zusammen?
Um Anlagen korrekt bilanzieren und steuern zu können, spielen die Strukturen von Marktlokationen und Ressourcen (steuerbare und technische) eine wichtige Rolle.
Wir haben die wichtigsten Definitionen für Sie zusammengefasst:
- MaLo (Marktlokation):
Ein eindeutig identifizierbarer Ort, an dem elektrische Energie erzeugt oder verbraucht wird. Die MaLo wird durch den zuständigen Netzbetreiber vergeben. - SR (Steuerbare Ressource):
Eine steuerbare Einheit, die aus einer oder mehrerer TR besteht und an mindestens einem Netzanschlusspunkt wirkt. Jede SR erhält eine eigene SR-ID und ist genau einem Einsatzverantwortlichen (EIV) zugeordnet. Eine SR bündelt mehrere MaLos zu einer gemeinsamen Bilanzierung. Die SR-ID wird durch den zuständigen Netzbetreiber vergeben. - TR (Technische Ressource):
Die technisch kleinste Einheit, die Strom erzeugt und/oder verbraucht (z.B. eine einzelne WEA oder ein PV-Wechselrichterverbund). Jede TR ist genau einer SR und genau einer MaLo zugeordnet. Pro TR-ID wird eine Marktstammdatenregister-Nummer vergeben. Die TR-ID wird durch den zuständigen Netzbetreiber vergeben.
Wichtige Hinweise
- Pro Marktlokation (MaLo) müssen mindestens 100 kWp vorliegen.
Wir benötigen die Einspeise-Marktlokation, nicht die Bezugs-Marktlokation. - Alle MaLos, die unter einer Steuerbaren Ressource (SR) zusammengefasst sind, müssen vom gleichen Direktvermarkter vermarktet werden.
Hintergrund ist hier, dass es bei unterschiedlichen Direktvermarktern zu nicht vereinbarten Abregelungen kommen kann. Sollte unter einer SR eine MaLo unter 100 kWp oder eine MaLo mit KWK-/Wasseranlagen hängen, dann kann das gesamte SR-Konstrukt nicht durch uns vermarktet werden. (siehe Beispiel 2)
Pro erstellter Marktstammdatenregister-Nummer wird eine TR-ID benötigt.
Woher erhalten Sie diese Informationen?
- Von Ihrem zuständigen Netzbetreiber
- Aus dem Netzanschlussvertrag oder der Zählerdokumentation
Beispiel 1
Beispiel 2
5. Fernsteuerbarkeit (FST): Die technische Grundvoraussetzung
Für die Direktvermarktung und Redispatch ist die aktive Steuerbarkeit der Anlage gesetzlich im §10b EEG, 2023 vorgeschrieben. Die Herstellung der Fernsteuerbarkeit erfolgt ausschließlich über einen unserer drei zugelassenen Anbindungspartner.
Wichtige Hinweise
- Bei der Herstellung der FST ist darauf zu achten, dass die Einspeisung (am Netzanschlusspunkt) und nicht die Erzeugung (am Wechselrichter) abgeregelt wird.
- Die Anbindung wird geprüft, getestet und dokumentiert, nur vollständig funktionsfähige Systeme können in die Direktvermarktung aufgenommen werden.
- Sollte die Fernsteuerbarkeit nicht im laufenden Vertrag hergestellt werden können, sehen wir vor diesen nach der Erstlaufzeit zu kündigen.
6. Fazit
Die Direktvermarktung bietet attraktive wirtschaftliche Chancen, setzt jedoch eine sorgfältige technische und organisatorische Vorbereitung voraus. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, profitieren Sie von einer rechtssicheren, effizienten und marktoptimierten Vermarktung Ihres Stroms.
Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt – von der Prüfung Ihrer Anlagendaten über die technische Einrichtung bis hin zum erfolgreichen Go-Live in die Direktvermarktung.
Bei individuellen Rückfragen können Sie sich gerne vor Vertragsunterzeichnung an sales@interconnector.de wenden.
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