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Bilanz­kreis

Lesezeit: 3 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Bilanzkreis?

Der Bilanz­kreis stellt die kleinste Einheit in einem Energie­markt­mo­dell und zugleich die Basis für ein stabiles Strom­netz dar. Als virtu­elles Energie­men­gen­konto verknüpft er den Strom­markt als virtu­elle Welt mit dem Energie­fluss in den Strom­netzen als physi­ka­li­sche Welt. Ziel ist es, durch Fahrplan­ma­nage­ment die Ausge­gli­chen­heit von Energie­ein­spei­sungen und -ausspei­sungen auf Bilanz­kreis­ebene herzu­stellen. Die in das Netz einge­speiste Energie­menge soll folglich der aus dem Netz entnom­menen Energie­menge entspre­chen und die Energie somit effizient nutzbar machen. Die Organi­sa­tion der Energie­flüsse ist dabei die essen­zi­elle Aufgabe des Bilanzkreismanagements.

Ausgeglichene Bilanzkreise

Wie funktio­niert ein Bilanzkreis?

Die zahlrei­chen Bilanz­kreise in Deutsch­land werden nach Regel­zonen struk­tu­riert und umfassen dabei eine belie­bige Anzahl an Einspeise- und Entnah­me­stellen inner­halb einer Regel­zone. Im Rahmen von Bilanz­kreisen erfolgt die Belie­fe­rung von Kunden mit elektri­scher Energie.

Die Bilanz­kreis­ver­ant­wort­li­chen (BKV) erstellen hierzu einen Fahrplan, welcher beispiels­weise auf viertel­stünd­li­chen Prognosen über die geplanten Handels­ge­schäfte basiert. Nach Übermitt­lung des Fahrplans an den zustän­digen Übertra­gungs­netz­be­treiber (ÜNB), gleicht dieser den Fahrplan mit seinen eigenen Lastfluss­be­rech­nungen ab. Kommt es zu Abwei­chungen zwischen den fahrplan­mä­ßigen und den realen Strom­mengen, muss der ÜNB die Balance wiederherstellen.

Um die Netzsi­cher­heit zu gewähr­leisten, müssen bei Bedarf fehlende Strom­mengen in Form von sogenannter Regel­en­ergie bereit­ge­stellt werden. Des Weiteren hat der ÜNB die Aufgabe, die Abwei­chungen bilan­ziell auszu­glei­chen. Diese Umlage der Kosten der Regel­en­ergie wird auf der Abrech­nungs­seite in Richtung des BKV „Ausgleichs­en­ergie“ genannt. Auf diese Weise wird das Gleich­ge­wicht der Energie­men­gen­konten wiederhergestellt.

Übersichten zu den Bilanz­kreisen finden Sie auf der Webseite des jewei­ligen ÜNBs. 

Wie funktio­niert Bilanzkreismanagement?

Ungenaue Prognosen für die Energie­er­zeu­gungs- oder Verbrauchs­seite können zu Kosten bei den Bilanz­kreis­ver­ant­wort­li­chen führen. Das liegt daran, dass der Ausgleichs­en­er­gie­preis in der Regel höher liegt als der reguläre Strompreis.

Um Ausgleichs­en­er­gie­zah­lungen zu minimieren, ist der Bilanz­kreis­ver­ant­wort­liche folglich um eine ausge­gli­chene Leistungs­bi­lanz sämtli­cher seinem Bilanz­kreis zugeord­neten Einspei­sungen und Entnahmen bemüht. Zu den weiteren Aufgaben im Rahmen des Bilanz­kreis­ma­nage­ments zählen u.a.

  • Bilanz­kreis­ab­rech­nung gemäß MaBiS inklusive
  • Energie­da­ten­ma­nage­ment und
  • dem Austausch von bilan­zie­rungs­re­le­vanten Daten mit den Markt­part­nern sowie
  • Portfo­lio­ma­nage­ment.

Wer sind Bilanzkreisverantwortliche?

Die Haupt­ak­teure im Bilanz­kreis sind neben den ÜNBs die BKV. Durch die aktive Bewirt­schaf­tung seines Bilanz­kreises stellt er dessen Gleich­ge­wicht von Einspei­sungen und Entnahmen sicher. Häufig treten BKV in Form von Energie­ver­sor­gern und -händlern auf. 

Wer sind Übertragungsnetzbetreiber?

Die vier deutschen ÜNBs (50Hertz, Amprion, TenneT und Trans­netBW) verant­worten ein stabiles und sicheres Energie­ver­sor­gungs­system und zugleich die Gewähr­leis­tung eines störungs­freien überre­gio­nalen Strom­aus­tauschs. Hierzu kontrol­lieren sie die Tätig­keiten der BKV und verlangen, dass diese das Gleich­ge­wicht aus Einspei­sung und Verbrauch stetig halten. 

Was ist die Aufgabe eines Bilanzkreiskoordinators?

Die Rolle des Bilanz­kreis­ko­or­di­na­tors wird je Regel­zone durch den jeweils zustän­digen Übertra­gungs­netz­be­treiber besetzt. Seine Aufgabe ist es, alle wichtigen Daten der Bilanz­kreise zusam­men­zu­führen und die relevanten Energie­mengen den Bilanz­kreisen zuzuordnen. Darauf basie­rend kann er die Abwei­chungen der Lastpro­gnosen seiner Bilanz­kreise ermit­teln und wird diese folglich dem Bilanz­kreis­ver­ant­wort­li­chen in Rechnung stellen. 

Was ist in einem Bilanzkreis­vertrag festgelegt?

Bilanz­kreis­ver­ant­wort­liche und Übertra­gungs­netz­be­treiber schließen gemeinsam einen Bilanz­kreis­ver­trag ab. Neben der Führung und Abwick­lung des Bilanz­kreises ist auch die Erfas­sung der Energie­lie­fe­rungen für alle betrof­fenen Teilnehmer Gegen­stand des Vertrags. Des Weiteren werden Regelungen zur Daten­be­reit­stel­lung für die Bilanz­kreis­ab­rech­nung getroffen. 

Wie funktio­niert eine Bilanzkreisabrechnung?

Die Bilanz­kreis­ab­rech­nung basiert auf den „Markt­re­geln für die Durch­füh­rung der Bilanz­kreis­ab­rech­nung Strom (MaBiS)“ der Bundes­netz­agentur und ist somit von allen Markt­teil­neh­mern verbind­lich umzusetzen. Für alle vier ÜBN gilt ein einheit­li­ches Modell zur Bildung des Ausgleichs­en­er­gie­preises. Die so ermit­telten Ausgleichs­en­er­gie­preise werden für jede Viertel­stunde symme­trisch für Über- und Unter­de­ckungen der einzelnen Bilanz­kreise angewendet. 

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