Was bedeutet KRITIS?
KRITIS ist die Abkürzung für Kritische Infrastrukturen. Egal ob Kraftwerke, Krankenhäuser oder Wasserversorger – sie alle haben eine essenzielle Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Beeinträchtigungen oder Ausfälle innerhalb dieser Bereiche oder Unternehmen können massive Auswirkungen mit sich bringen und zu erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit oder gravierenden Versorgungsengpässen innerhalb der Gesellschaft führen. Aus diesem Grund hat das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnologie (BSI) die KRITIS-Standards definiert, um solchen kritischen Szenarien präventiv entgegenzuwirken. Für diese Institutionen, die unter die KRITIS-Verordnung fallen, gelten deshalb spezielle Standards, welche innerhalb der ISO 27001 verankert sind.
Welche Bereiche beinhalten kritische Infrastrukturen?
Das BSI hat im Zuge der KRITIS-Verordnung folgende neun unterschiedliche Sektoren definiert, in welchen kritische Infrastrukturen vorkommen:
- Energie: Elektrizität, Gas, Mineralöl, Fernwärme
- Wasser: Öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung
- Ernährung: Ernährungswirtschaft, Lebensmittelhandel
- Telekommunikation und Informationstechnik
- Gesundheit: Medizinische Versorgung, Arzneimittel, Impfstoffe, Labore
- Finanz- und Versicherungswesen: Banken, Börsen, Versicherungen, Finanzdienstleister
- Transport und Verkehr: Luftfahrt, Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt, Schienenverkehr, Straßenverkehr, Logistik
- Staat und Verwaltung: Regierung, Verwaltung, Parlament, Justizinstitutionen, Notfall- & Rettungswesen inklusive Katastrophenschutz
- Medien und Kultur: Rundfunk (Fernsehen & Radio), Presse, Kulturgut, symbolträchtige Bauwerke
Unabhängig davon, ob die jeweiligen Unternehmen oder Institutionen privatwirtschaftlich oder öffentlich-rechtlich organisiert sind, erbringen die Betreiber der kritischen Infrastrukturen innerhalb dieser Bereiche für die Versorgung der Bevölkerung elementare und unabdingliche Dienstleistungen.
Welche Rolle spielt KRITIS in der Energiewirtschaft?
Im Bereich der Energieversorgung sind kritische Infrastrukturen von besonders großer Bedeutung. Falls es in den unterschiedlichen Branchen rund um Elektrizität, Gas, Mineralöl oder Fernwärme zu Ausfällen oder Störungen kommt, bekommen die Konsequenzen unmittelbar auch die anderen Sektoren und somit in gravierendem Maße Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu spüren.
Wenn es also etwa zu einem regionalen Stromausfall kommt, müssen private Endkunden bis auf weiteres erstmal ohne Licht, Telefon, Internet usw. auskommen. Aber auch Mobilfunkmasten und Rundfunksender sind auf eine stetige Stromversorgung angewiesen. Ähnliche Abhängigkeiten sind auch in der Regel bei Unternehmen, Wasserwerken, Krankenhäuser, öffentlichen Einrichtungen etc. festzustellen: Diese sind zwar teilweise mit Notstromaggregaten ausgestattet, allerdings können Ausfälle damit nur für einen begrenzten Zeitraum überbrückt werden oder nur unter stark eingeschränkten Bedingungen weitergearbeitet werden.
Aufgrund dessen muss das Auftreten und das Ausmaß solcher Ereignisse weitestgehend verhindert bzw. so gering wie möglich gehalten werden. Im Zuge dessen müssen deshalb potenzielle Schwachstellen, Sicherheitslücken und Risiken frühzeitig identifiziert werden und in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet werden. Darauf basierend können dann wiederum Maßnahmen und Richtlinien implementiert werden, die im Notfall greifen oder diesen bereits im Voraus verhindern können.
Innerhalb der Stromerzeugung mittels konventioneller Erzeugungsanlagen oder auch über dezentrale Energieerzeugungsanlagen, die mithilfe eines Virtuellen Kraftwerkes aggregiert werden, gilt dabei für die Einordnung ein Schwellenwert als „Aufnahmekriterium“ in die KRITIS-Verordnung: Ab einer elektrischen installierten Netto-Leistung von 420 MW werden Stromerzeuger als kritische Infrastruktur eingestuft – mit mittlerweile deutlich mehr als 420 MW zählt das Virtuelle Kraftwerk der EnBW also auch als kritische Infrastruktur.
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