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Post EEG

Lesezeit: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Förderung von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen. Betreibende solcher erneuerbaren Anlagen erhalten gem. §§ 20 und 21 EEG 2023 für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom grundsätzlich eine gesetzlich geregelte Vergütung. Der Förderanspruch besteht gem. § 25 EEG 2023 für 20 Kalenderjahre. Nach Ablauf dieses Förderzeitraums endet der Anspruch auf die EEG-Vergütung. Viele EEG-Anlagen wurden um das Jahr 2000 in Betrieb genommen. Für Anlagen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen wurden, gilt das Jahr 2000 als fiktives Inbetriebnahmejahr. Dadurch endete für die ersten Anlagen ab 2021 der Anspruch auf die EEG-Förderung. Mit dem Auslaufen der Förderung stellen sich für Anlagenbetreibende unter anderem folgende Fragen: Wie kann der Weiterbetrieb der Anlage wirtschaftlich gestaltet werden? Welche Möglichkeiten der Stromvermarktung bestehen? Und welche gesetzlichen Pflichten gelten nach dem Ende der Förderung?

Was ist Post EEG?

Der Begriff Post EEG beschreibt den Zeitraum nach dem Auslaufen der EEG-Förderung. Mit dem Ende der Förderung entfällt der Anspruch auf die EEG-Vergütung beziehungsweise die Marktprämie.

Wann wird eine Anlage zur Post-EEG-Anlage?

Der Förderanspruch für Strom aus erneuerbaren Energien besteht grundsätzlich für 20 Kalenderjahre. Nach Ablauf dieses Zeitraums endet die EEG-Förderung. Da viele Wind- und Solaranlagen um das Jahr 2000 in Betrieb genommen wurden, erreichen inzwischen immer mehr Anlagen das Ende ihres Förderzeitraums.

Was ändert sich nach dem Ende der EEG-Förderung?

Mit dem Förderende endet der Anspruch auf die EEG-Vergütung beziehungsweise auf die Marktprämie. Die Anlage kann jedoch grundsätzlich weiterhin betrieben werden.Wichtig ist: Das Ende der Förderung bedeutet nicht, dass das EEG insgesamt keine Anwendung mehr findet. Regelungen zum Netzanschluss, Netzzugang, zur Einspeisung sowie zum Redispatch gelten weiterhin. Betreibende müssen daher auch nach dem Förderende die gesetzlichen und technischen Anforderungen erfüllen.

Welche Möglichkeiten haben Post-EEG-Anlagen?

Für den Weiterbetrieb kommen grundsätzlich verschiedene Optionen infrage:

Weiterbetrieb in der sonstigen Direktvermarktung

Optimierung des Eigenverbrauchs

Repowering der Anlage

Rückbau der Anlage

Welche Lösung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Anlage und den Rahmenbedingungen ab. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag.

Was ist die sonstige Direktvermarktung?

In der sonstigen Direktvermarktung wird der erzeugte Strom ohne Inanspruchnahme der EEG-Förderung vermarktet. Der Anlagenbetreiber schließt hierzu einen Vertrag mit einem Direktvermarkter, der den Strom an der Strombörse vermarktet. 
Bereiten Sie sich schon heute auf die Zeit nach dem Auslaufen Ihrer EEG-Förderung vor.
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