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Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

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Inhaltsverzeichnis

Die Kraft-Wärme-Kopplung ist ein Verfahren, bei dem gleich­zeitig elektri­scher Strom und Heizwärme erzeugt werden. Durch die paral­lele Wärme- und Strom­be­reit­stel­lung bei einem gerin­geren Gebrauch an Brenn­stoffen sinkt die Schad­stoff­emis­sion. Somit tragen KWK-Anlagen zur Nachhal­tig­keit bei.

Die Funktion von KWK-Anlagen

Durch einen Brenn­stoff wird zunächst Energie erzeugt. Die Abwärme, die bei der Verbren­nung entsteht, wird in ein gekop­peltes Heizsystem einge­speist. Da diese Abwärme als Nah- oder Fernwärme genutzt werden kann, wird sie nicht verschwendet.

Brenn­stoffe hierfür können fossile Energie­quellen wie Braun­kohle, Erdgas, Stein­kohle und Heizöl sein. Aber auch erneu­er­bare Energie­quellen wie beispiels­weise Biogas, Pflan­zenöl, Solar­thermie, Pellets oder die Kernenergie kommen für KWK-Anlagen in Betracht.

Förde­rungen von KWK in Deutschland

Mit dem KWK-Gesetz (KWKG) wird der Erhalt, die Moder­ni­sie­rung und der Ausbau von KWK-Anlagen geför­dert. Die Betreiber von KWK-Anlagen erhalten für die Einspei­sung des Stroms in das Netz einen fixen KWK-Zuschlag. Dieser Zuschlag variiert je nach Anlagen­größe und beträgt zwischen 3,1 und 8,0 ct/kWh.

KWK-Anlagen mit fossilen Energie­trä­gern stoßen jedoch weiterhin Kohlen­stoff­di­oxid aus. Nur mit erneu­er­baren Energien wird ein umfas­sender Klima­schutz gewähr­leistet. Somit können KWK-Anlagen, die erneu­er­bare Energien nutzen, auch wahlweise nach dem Erneu­er­bare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden.

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