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So schnell geht’s: Bestands­an­lagen in die Direkt­ver­mark­tung bringen

Lesezeit: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Die verpflich­tende Direkt­ver­mark­tung wurde 2016 auch für Photo­vol­taik-Anlagen ab 100 kW einge­führt. Aller­dings gilt diese Regelung nur für Neuan­lagen, also Anlagen, die erst nach Inkraft­treten des Gesetzes in Betrieb genommen wurden. Bestands­an­lagen, die bereits seit 2015 und früher betrieben werden, wurden damit nicht angespro­chen. Doch davon sollten sich Anlagen­be­treiber nicht beirren lassen, schließ­lich bringt die Direkt­ver­mark­tung des eigens erzeugten Stroms attrak­tive Mehrerlöse mit sich. Wen das Thema betrifft, warum es sich lohnt und wie einfach der Weg in die Direkt­ver­mark­tung tatsäch­lich funktio­niert, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Für welche Bestands­an­lagen ist die Direkt­ver­mark­tung interessant?

Bereits vor Inkraft­treten der verpflich­tenden Direkt­ver­mark­tung für PV-Anlagen über 100 kW zum 01.01.2016 wurden in Deutsch­land zahlreiche größere Photo­vol­taik-Anlagen gebaut und in Betrieb genommen. Über diese Anlagen, die vor 2016 ans Netz gingen, sprechen wir heute als Bestandsanlagen.

Haben auch Sie schon 2015 oder früher größere Anlagen über 100 kW in Betrieb genommen, welche sich nicht in der Direkt­ver­mark­tung befinden, sondern nur die fixe EEG-Vergü­tung erhalten? Dann sollten Sie sich dringend mit der Direkt­ver­mark­tung dieser Anlagen befassen.

Warum lohnt sich der Einstieg in die Direktvermarktung?

Der große Vorteil der Direkt­ver­mark­tung ist der Mehrerlös, den Anlagen­be­treiber im Vergleich zur EEG-Vergü­tung erwirt­schaften können. Über die sogenannte Manage­ment-Prämie erhalten die Besitzer von PV-Anlagen stets eine monat­liche Vergü­tung, die mindes­tens der Höhe der EEG-Vergü­tung entspricht, in der Regel jedoch sogar darüber hinaus geht. Auf diese Weise werden auch Kosten, die für die Umrüs­tung in die Direkt­ver­mark­tung entstehen, in relativ kurzer Zeit amorti­siert und durch die Prämie gedeckt. Unterm Strich wird der Anlagen­be­treiber in Folge langfristig stets mit einer positiven Bilanz durch die Direkt­ver­mark­tung gehen.

Eine schnelle Beispiel­rech­nung:
Bei einer jährli­chen Einspei­se­menge von 200.000 kWh (entspricht ca. 200 kWp Anlagen­leis­tung) und einer Manage­ment-Prämie in Höhe von 0,004 €/kWh ergibt sich folgender Mehrerlös:
200.000 x 0,004 € = 800 €/Jahr

Des Weiteren sind Anlagen­be­treiber, die schon früh in die Direkt­ver­mark­tung einsteigen, bereits bestens vorbe­reitet für die Zeit nach dem Auslaufen der EEG-Förde­rung ihrer Anlage. Über kurz oder lang muss sich schließ­lich jeder Besitzer einer Photo­vol­taik-Anlage mit der Direkt­ver­mark­tung ausein­an­der­setzen, um weiterhin für seinen einge­speisten Strom vergütet zu werden.

Wie funktio­niert der Wechsel in die Direktvermarktung? 

Jetzt Direkt­ver­mark­tung Angebot anfordern 

Um die Ummel­dung einer Photo­vol­taik-Anlage in die Direkt­ver­mark­tung zu vollziehen, sind nur wenige Schritte nötig, bei denen wir Sie jeder­zeit unter­stützen.
Beson­ders hervor­zu­heben ist dabei die Herstel­lung der Fernsteu­er­bar­keit einer Anlage, um die Möglich­keit zu schaffen, laufende Daten zur Strom­ein­spei­sung durch den Direkt­ver­markter jeder­zeit abrufbar zu machen. Detail­lierte Infor­ma­tionen rund um die Fernsteu­er­bar­keit erfahren Sie in unserem Webinar on Demand oder im dazuge­hö­rigen Blogbei­trag.

Folgende sechs Schritte bringen Ihre Anlage nun in die Direktvermarktung:

Jetzt Infoblatt kostenlos herunterladen 

Sie möchten die Vorteile der Direkt­ver­mark­tung auf einen Blick zum Ausdru­cken oder Weiter­leiten? Dann laden Sie jetzt das kosten­lose Infoblatt runter:

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