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Netzre­serve

Lesezeit: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Was ist Netzreserve?

In den Winter­mo­naten wird in der Regel mehr elektri­sche Energie verbraucht, als im restli­chen Jahr. Aufgrund der großen Anzahl von Windkraft­an­lagen kann in Norddeutsch­land wetter­be­dingt mehr Strom erzeugt werden, als im Süden. Diese Tatsache führt dazu, dass das bestehende Übertra­gungs­netz gelegent­lich nicht ausreicht, um den erzeugten Strom aus dem Norden in den Süden zu trans­por­tieren und es zu Netzeng­pässen kommt. Um dabei die Netzsi­cher­heit zu gewähr­leisten werden auf Anfor­de­rung der Übertra­gungs­netz­be­treiber (ÜNB) die Windkraft­an­lagen im Norden abgeschaltet und Kraft­werke im Süden hochge­fahren. Dieses Verfahren wird Redis­patching genannt.

In beson­deren Belas­tungs­si­tua­tionen kann es jedoch dazu kommen, dass die vorhan­denen Kraft­werke auf dem Energie­markt den Redis­patch­be­darf nicht decken können. Um in solchen Situa­tionen dennoch den zuver­läs­sigen Trans­port für die sichere Strom­ver­sor­gung zu gewähr­leisten ist die Netzre­serve (umgangs­sprach­lich auch „Winter­re­serve“) in § 13d Energie­wirt­schafts­ge­setz (EnWG) geregelt, welche in der Netzre­ser­ve­ord­nung (NetzResV) noch weiter spezi­fi­ziert wird. Das Gesetz sieht vor, dass im In- und Ausland gewisse Kraft­werks­ka­pa­zi­täten außer­halb des Energie­marktes vorge­halten werden, um nach Forde­rung der Übertra­gungs­netz­be­treiber einge­setzt zu werden.

Wer ist für Netzre­serve verantwortlich? 

Die Netzre­ser­ve­ver­ord­nung sieht vor, dass die vier deutschen Übertra­gungs­netz­be­treiber jährlich System­ana­lysen durch­führen, um den Bedarf an vorzu­hal­tender Netzre­ser­ve­leis­tung für zukünf­tige Betrach­tungs­zeit­räume zu ermit­teln. Die Netzre­serve wird aus Anlagen gebildet, die derzeit nicht betriebs­be­reit sind oder vorläufig bzw. endgültig still­ge­legt werden sollen und von den Übertra­gungs­netz­be­trei­bern als system­re­le­vant einge­stuft werden. Die System­ana­lyse wird anschlie­ßend durch die Bundes­netz­agentur überprüft und der Netzre­ser­ve­be­darf in einem Feststel­lungs­be­richt veröffentlicht.

Was bedeutet das Inter­es­sen­be­kun­dungs­ver­fahren im Kontext der Netzreserve? 

Im Falle, dass die Bundes­netz­agentur einen zusätz­li­chen Bedarf an Erzeu­gungs­ka­pa­zität für die Netzre­serve bestä­tigt, veröf­fent­licht der jeweils betrof­fene Übertra­gungs­netz­be­treiber in Überein­stim­mung die Anfor­de­rungen an die erfor­der­li­chen Anlagen einschließ­lich eventu­eller Anfor­de­rungen an den Standort und die techni­schen Parameter (§ 4 Abs. 1 NetzResV). Betreiber von Anlagen können daraufhin ihr Inter­esse am Abschluss eines Vertrages zur Aufnahme ihrer Anlage in die Netzre­serve bekunden.

Im Rahmen des Inter­es­sen­be­kun­dungs­ver­fah­rens gilt folgende Auftei­lung der Zuständigkeit zwischen den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB):
- Deutsch­land: jeweils der Anschluss-Übertra­gungs­netz­be­treiber
- Öster­reich: TenneT TSO GmbH
- Italien und die Schweiz: Trans­netBW GmbH
- Frank­reich: Amprion GmbH
- Polen und Tsche­chien: 50Hertz GmbH
- weitere europäi­sche Länder: Trans­netBW GmbH

Sie haben Rückfragen? Kontak­tieren Sie uns.
Pierre Fees, Head of Renewa­bles Sales 

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