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Welche Kosten fallen bei der Direktvermarktung an?

Lesezeit: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Die Direktvermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energie-Anlagen ist für Neuanlagen mit einer Leistung von über 100 kW verpflichtend, sofern diese nach dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden. Bei kleineren Anlagen stellt sich häufig die Frage, ob sich der Umstieg auf die Direktvermarktung finanziell lohnt. Damit Sie für Ihre Investition in eine EE-Anlage bestens vorbereitet sind, erklären wir Ihnen im Folgenden, welche Kosten anfallen und welche Vorteile die Direktvermarktung bietet.

Wo entstehen Kosten bei der Direktvermarktung?

Grundsätzlich lassen sich die Kosten in zwei Bereiche unterteilen: Gebühren für die technische Ausstattung der Anlage sowie ein monatliches Vermarktungsentgelt. 

Welche Kosten fallen für die Hardware an?

Die Hardwarekosten setzen sich im Wesentlichen aus der Installation eines geeigneten Messsystems und der Einrichtung der Fernsteuerbarkeit zusammen. 

Ausrüstung mit einer Messeinrichtung

PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von über 100 kWp sind verpflichtet, einen RLM-Zähler einzubauen. Dieser erfasst viertelstündlich den Leistungsmittelwert des Stromverbrauchers und liefert dadurch Daten zur Ist-Leistung, um die Steuerung zu verifizieren und den Einfluss auf das Stromnetz bewerten zu können. 

Die Kosten für die Installation variieren je nach Messstellen- bzw. Verteilnetzbetreiber stark und liegen zwischen mehreren hundert und etwas über tausend Euro. Diese fallen allerdings nur einmalig an. Laufende Kosten sind die jährlichen Beträge des Messstellenbetreibers, der für den RLM-Zähler verantwortlich ist. Die Messstellenbetriebskosten betragen jährlich je nach Betreiber einige hundert Euro. 

Fernsteuerbarkeit

Um in die Direktvermarktung zu starten, müssen an einer Anlage bestimmte technische Voraussetzungen erfolgen. Dazu gehört die Pflicht zur Fernsteuerbarkeit (bei einer Leistung über 25 kW) ab dem zweiten Kalendermonat nach der erstmaligen Einspeisung bzw. der Meldung durch den Direktvermarkter. Hintergrund ist, dass die Einspeisung der Anlage anhand der Preisschwankungen an der Börse reguliert werden soll. Wir arbeiten diesbezüglich mit Anbindungspartnern zusammen – informieren Sie sich hier über unsere Partner. Die Kosten hängen vom jeweiligen Dienstleister ab und richten sich nach der bereits vorhandenen Hardware.

Welche Kosten fallen für die Vermarktung an?

Die Vermarktungskosten bestehen vor allem aus dem individuellen Vermarktungsentgelt sowie den Kosten für Redispatch 2.0.

Vermarktungsentgelt 

Die Höhe des Vermarktungsentgelts hängt von diversen individuellen Faktoren wie der Anlagengröße, dem Eigenverbrauch, der Ausrichtung und dem Standort der Anlage ab. Pauschal lässt sich nicht angeben, wie hoch das Vermarktungsentgelt für jede Anlage ist. Um mehr über die potenziellen Kosten, aber auch die möglichen Erlöse zu erfahren, empfehlen wir Ihnen die Nutzung unseres Ertragspotenzialrechners. Dieser zeigt, wie sich Ihre Einnahmen unter Berücksichtigung Ihrer anlagenspezifischen Daten und historischer Marktwerte entwickeln könnten.

Redispatch 2.0

Die Kosten für die Erfüllung der Pflichten nach Redispatch 2.0 sind bereits in unserem Direktvermarktungsentgelt enthalten. Dies ist ein regulatorisches Verfahren, mit dem Netzengpässe durch gezielte Steuerung von Erzeugungsanlagen vermieden werden. Anlagen mit einer Leistung über 100 kWp müssen verpflichtend in Redispatch 2.0 eingebunden werden. Der Direktvermarkter übernimmt dabei die Rolle als Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber der technischen Ressource (BTR).  

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