Skip to content

Preis­zu­sam­men­set­zung von Strom­preisen - Einfach erklärt

Lesezeit: 3 Minuten
Ein Strom­preis setzt sich aus zahlrei­chen Bausteinen zusammen. Dabei den Überblick zu behalten ist nicht immer leicht. In diesem Blogbei­trag erklären wir Ihnen auf einfache Art und Weise, welche Kompo­nenten den Strom­preis bilden, welche Elemente dabei vom Endkunden beein­flusst werden können und zwischen welchen Preis­mo­dellen der Kunde bei der Strom­erzeu­gung wählen kann. Zudem lernen Sie, wie sie ganz trans­pa­rent Ihre nicht beein­fluss­baren Preis­kom­po­nenten einsehen können und was sich eigent­lich hinter den vielen Umlagen verbirgt. 

Aus welchen Elementen besteht ein Strompreis?

Grund­sätz­lich entspricht die Zusam­men­set­zung des Strom­preises für Unter­nehmen den gleichen Elementen wie im Privat­haus­halt. Drei wesent­liche Blöcke sind dabei zu nennen:

  • Kosten für Strom­erzeu­gung, Service und Vertrieb,
  • Kosten für den Trans­port und die Nutzung der Netze sowie
  • Steuern und Abgaben.

Laut Bundes­ver­band für Energie- und Wasser­wirt­schaft (BDEW) sah die genaue Zusam­men­set­zung des Strom­preises für Unter­nehmen im Jahr 2018 wie folgt aus:

Welche Preis­ele­mente sind beeinflussbar?

Für den Kunden sind letzt­lich nur die Bausteine Strom­erzeu­gung, Service und Vertrieb beein­flussbar.
Steuern und Abgaben bzw. Umlagen sind hingegen gesetz­lich festge­legt. Netzent­gelte werden vom jewei­ligen Netzbe­treiber festgeschrieben.

Welche Preis­mo­delle gibt es für den Bereich ‚Strom­erzeu­gung, Service und Vertrieb‘?

Der Kunde kann in diesem Punkt zwischen verschie­denen Preis­mo­dellen wählen.
Stark verbreitet ist das Modell des sogenannten Festpreises, sprich einem fixen Preis für die gesamte Laufzeit des Vertrags. Der Nachteil hierbei ist, dass der Kunde keine Möglich­keit hat, von schwan­kenden und sinkenden Strom­preisen während der Vertrags­lauf­zeit zu profitieren.

Als Alter­na­tive werden sogenannte dynami­sche Strom­ta­rife angeboten, die an die Strom­börse gebunden sind. Der Kunde kann folglich von den Entwick­lungen der Strom­börse profi­tieren. Beim Virtu­ellen Kraft­werk bieten wir dem Kunden dieses Modell als dynami­schen Reststrom­tarif an. Lesen Sie hierzu unseren entspre­chenden Blogbei­trag und erfahren Sie 

  • wie der Reststrom­tarif funktio­niert, 
  • für wen er sich eignet,
  • welche Voraus­set­zungen getroffen werden müssen und
  • welche Vorteile Sie als Kunden erwarten.
Jetzt Angebot für optimierten Strom­tarif anfordern

Wo erhält der Kunde Trans­pa­renz über die nicht beein­fluss­baren Preis­ele­mente ‚Netznut­zungs- und Messentgelte‘?

Das Netzent­gelt ist der kunden­spe­zi­fi­sche Baustein und setzt sich aus dem Netznut­zungs­ent­gelt und dem Messent­gelt zusammen. Diese Kosten sind abhängig vom Netzan­schluss (Wer ist Ihr Netzbe­treiber? Anschluss an Nieder- oder Mittel­span­nung?) des Kunden.

Die Entgelte werden vom Netzbe­treiber für alle Kunden je Spannungs­ebene am Ende eines Jahres für das Folge­jahr veröf­fent­licht und zwar ganz trans­pa­rent auf der Webseite des Netz- und Messstel­len­be­trei­bers. Wir als Strom­lie­fe­rant verrechnen diese Entgelte in unserem Produkt, dem dynami­schen Strom­tarif, 1:1 an den Kunden weiter.

Was verbirgt sich hinter den sonstigen Steuern und Abgaben bzw. Umlagen?

Der Anteil der Bausteine bzgl. Steuern und Abgaben bzw. Umlagen beträgt im Jahr 2020 9,923 ct/kWh. Diese Beträge werden gesetz­lich vorge­schrieben und jährlich aktua­li­siert. Auch diese Bausteine verrechnen wir als Strom­lie­fe­rant beim dynami­schen Strom­tarif 1:1 an den Kunden weiter.
Die Strom­steuer wird als bundes­ge­setz­lich geregelte Verbrauch­steuer auf elektri­schen Strom an den Kunden verrechnet. Bereits seit 2003 bleibt sie unver­än­dert bei 2,05 Cent je Kilowatt­stunde. Es gibt eine Reihe von Steuer­be­güns­ti­gungen, die entweder in Form einer Steuer­be­freiung, Steuer­ermä­ßi­gung oder in Form einer nachträg­li­chen Steuer­ent­las­tung gewährt werden.
Die Abgaben bzw. Umlagen beinhalten im Einzelnen folgende Positionen:

  • Umlage nach dem Erneu­er­bare-Energie-Gesetz (kurz EEG-Umlage)
  • Konzes­si­ons­ab­gabe
  • Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs­ge­setz KWKG (kurz KWKG-Umlage)
  • Umlage nach § 19 der Strom-Netzent­gelt­ver­ord­nung (kurz StromNEV-Umlage)
  • Offshore-Netzum­lage (bisher Offshore-Haftungsumlage)
  • Umlage für abschalt­bare Lasten (auch §18 AbschaltVO-Umlage)

Mit der EEG-Umlage wird kurz gesagt der Ausbau der Erneu­er­baren Energien finan­ziert. Strom­kos­ten­in­ten­sive Unter­nehmen profi­tieren von Sonder­re­ge­lungen, welche eine Schmä­le­rung der EEG-Umlage mit sich bringen.
Die Konzes­si­ons­ab­gabe wird erbracht als Gegen­leis­tung für Gemeinden, welche die Benut­zung öffent­li­cher Straßen und Wege zur Verle­gung von Strom- und Gaslei­tungen ermög­li­chen.
Aufgabe der KWKG-Umlage ist es, die Erzeu­gung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungs­an­lagen zu fördern.
Die §19 StromNEV-Umlage ermög­licht bestimmten Letzt­ver­brau­chern ein indivi­du­elles Netzent­gelt von ihrem örtli­chen Netzbe­treiber zu verlangen. Entgan­gene Erlöse des Netzbe­trei­bers werden in Folge auf alle Letzt­ver­brau­cher umgelegt.
Mit der Offshore-Netzum­lage wurden 2013 Entschä­di­gungs­zah­lungen an Betreiber von Offshore-Windparks einge­führt. Grund sind der verspä­tete Anschluss an das Übertra­gungs­netz an Land und lang andau­ernde Netzun­ter­bre­chungen, mit denen Offshore-Windparks zu kämpfen haben.
Durch die §18 AbschaltVO-Umlage wird Übertra­gungs­netz­be­trei­bern ermög­licht, die Verbrauchs­leis­tung ausge­wählter Anbieter auf Anfor­de­rung zu reduzieren. Die Umlage deckt dabei die durch die Bereit­stel­lung und Abschal­tung der Last entstan­denen Kosten.

Sie haben Fragen zum Reststrom­tarif? Jetzt Kontakt aufnehmen!
Pierre Fees, Head of Sales

Wie hilfreich war dieser Artikel? 

Zum Bewerten auf die Sterne klicken 

Durch­schnitt­liche Bewer­tung 5 / 5. Anzahl Bewer­tungen: 16

Noch keine Bewer­tung, sei der Erste! 

Virtuelles Kraftwerk der EnBW

Virtuelles Kraftwerk der EnBW

Das Virtuelle Kraftwerk der EnBW verbindet Erzeuger und Verbraucher von erneuerbarer Energie mit Märkten und Möglichkeiten der Digitalisierung. Hierfür stellen wir als digitale Plattform Lösungen für eine dezentrale, digitale und sektorübergreifende Energiewelt zur Verfügung. Ziel ist es, den Energiebedarf und die Energieerzeugung optimal aufeinander abzustimmen und je nach Stromangebot und -nachfrage flexibel zu steuern.
Newsletter abonnieren
und mehr erfahren
Diese Themen könnten Sie interessieren:
Windenergie: Wissen und Details -Teaserbild
Energielexikon: Energiewissen kompakt & leicht verständlich
Windenergie

Lesezeit: 9 Minuten Was ist Windenergie? Defini­tion  Unter Windenergie versteht man die Nutzung der Bewegungs­en­ergie von Luftströ­mungen zur Erzeu­gung elektri­scher Energie. Die kineti­sche Energie der Luftmassen entsteht durch

Jetzt lesen
Energielexikon: Energiewissen kompakt & leicht verständlich
Wind­kraftanlage

Lesezeit: 1 minute Die Windenergie, auch Windkraft genannt, nutzt den Wind als erneu­er­bare Energie­quelle. Schon vor langer Zeit nutzte der Mensch Windmühlen, um Maschinen direkt vor Ort anzutreiben.

Jetzt lesen