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Netzver­knüp­fungs­punkt

Lesezeit: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Netzverknüpfungspunkt?

Der Netzver­knüp­fungs­punkt (NVP) ist die physi­sche elektri­sche Schnitt­stelle zwischen einer Anlage (z. B. Wind-PV-Anlage oder Batte­rie­spei­cher) eines Betrei­bers und dem öffent­li­chen Netz des zustän­digen Netzbe­trei­bers. Über diesen Punkt speist die Anlage elektri­sche Energie in das Netz ein oder bezieht Strom aus dem Netz. Der NVP ist damit der technisch und regula­to­risch zentrale Punkt für die Netzin­te­gra­tion einer Anlage.

Was ist der Unter­schied zwischen Netzver­knüp­fungs­punkt und Netzanschluss? 

Der Netzan­schluss umfasst die gesamte physi­sche Verbin­dung zwischen einer Anlage und dem öffent­li­chen Strom­netz. Hierzu zählen sämtliche Leitungen und techni­schen Einrich­tungen, die notwendig sind, um elektri­sche Energie sicher zu übertragen.  

Der Netzver­knüp­fungs­punkt selbst markiert den Übergang zwischen Netz- und Anlagen­seite. Ab diesem Punkt liegt die Verant­wor­tung beim Projek­tierer bzw. Anlagen­be­treiber (§ 16 Abs. 1 EEG). Während der Netzan­schluss also den gesamten Anschlussweg beschreibt, bezeichnet der Netzver­knüp­fungs­punkt den konkreten Überga­be­punkt zum öffent­li­chen Netz. 

Warum ist der Zugang zu einem Netzver­knüp­fungs­punkt für Anlagen­be­treiber aktuell so schwierig?

Ein Netzver­knüp­fungs­punkt ist für die Reali­sie­rung von Erzeu­gungs- und Speicher­pro­jekten zwingend erfor­der­lich, da Anlagen ohne Netzan­bin­dung nicht in Betrieb genommen werden können. Gleich­zeitig steigt die Nachfrage nach NVP deutlich, insbe­son­dere durch den beschleu­nigten Ausbau erneu­er­barer Energien. 

Projek­tierer stehen daher häufig vor der Heraus­for­de­rung, überhaupt einen geeig­neten NVP zu erhalten. Die Prüfung des NVPs durch den Netzbe­treiber ist technisch anspruchs­voll, mit mehreren Geneh­mi­gungs­schritten verbunden und teilweise stark von der regio­nalen Netzka­pa­zität abhängig. In vielen Fällen sind bestehende Netze bereits ausge­lastet oder nur einge­schränkt aufnah­me­fähig. Dies führt dazu, dass sich Netzan­schluss­ver­fahren erheb­lich verlän­gern. Projek­tierer warten teilweise mehrere Jahre auf die Zuwei­sung eines geeig­neten NVPs, was Projekte deutlich verzö­gert. 

Wie erhält man heute die Zusage für einen Netzver­knüp­fungs­punkt leichter? 

Bestehende Netzver­knüp­fungs­punkte lassen sich heute effizi­enter nutzen, beispiels­weise durch deren Überbauung. Dabei wird mehr Erzeu­gungs­leis­tung instal­liert, als von der Netzan­schluss­ka­pa­zität her vorge­sehen ist, beispiels­weise durch Kombi­na­tion einer PV- oder Windan­lage mit einem Batte­rie­spei­cher (Cable Pooling, §8 Abs.2 EEG). Der Batte­riepei­cher kann die erzeugte Energie zwischen­spei­chern und sie zeitver­setzt ins Netz abgeben. Dadurch lässt sich die vorhan­dene Netzin­fra­struktur besser auslasten, Abrege­lungen werden reduziert und Projekte können schneller umgesetzt werden, ohne kosten­in­ten­sive Netzaus­bau­maß­nahmen. 

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