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Anfor­de­rungen & Voraus­set­zungen für die Direktvermarktung

Lesezeit: 4 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Die Direkt­ver­mark­tung von Strom aus erneu­er­baren Energien bietet Anlagen­be­trei­benden nicht nur die Chance, aktiv am Energie­markt teilzu­nehmen, sondern auch von dynami­schen Preis­ent­wick­lungen zu profi­tieren. Gleich­zeitig gilt für Neuan­lagen ab einer Leistung von 100 kWp eine gesetz­liche Verpflich­tung zur Direktvermarktung.

Damit Sie den Einstieg reibungslos meistern, haben wir in diesem Leitfaden alle wichtigen Anfor­de­rungen, techni­schen Grund­lagen und Prozess­schritte kompakt und verständ­lich zusammengefasst.

1. Recht­liche Pflichten: Was ist vorgeschrieben? 

Für viele Anlagen­be­treiber ist die Direkt­ver­mark­tung nicht nur eine Option, sondern gesetz­lich verpflichtend.

Direkt­ver­mark­tungs­pflicht

  • Für EEG-Anlagen ab 100 kWp besteht gemäß §21 EEG, 2023 die Pflicht zur Direktvermarktung.
  • Ausschrei­bungs­pflicht bei großen Anlagen ab einer gewissen Anlagen­größe müssen an einer Ausschrei­bung teilnehmen, wenn Sie eine EEG-Förde­rung (§ 22 Abs. 3 EEG, 2023) erhalten wollen. Ohne erfolg­rei­chen Zuschlag gibt es keine Förderung. 
    • Dachan­lagen: ab 750 kWp
    • Freiflä­chen­an­lagen: ab 1 MW

Redis­patch 2.0

  • Ab einer Anlagen­größe von 100 kWp greift zusätz­lich die Redis­patch-Pflicht.
  • Wir übernehmen die Direkt­ver­mark­tung nur inklu­sive der Redispatch-Funktionalität.

Fernsteu­er­bar­keit

  • Gemäß § 10b EEG 2023 ist der Anlagen­be­treiber verpflichtet die Fernsteu­er­bar­keit im Rahmen der Direkt­ver­mark­tung herzustellen.
  • Fernsteu­er­bar­keit bedeutet, dass eine EEG-Anlage aus der Ferne überwacht und in ihrer Einspei­se­leis­tung gesteuert werden kann. Sie ermög­licht es dem Direkt­ver­markter, Anlagen­fahr­weise und Markt­an­for­de­rungen in Echtzeit umzusetzen.
  • Wichtiger Hinweis: Die techni­sche Steue­rung des Netzbe­trei­bers (z.B. Funkrund­steu­er­emp­fänger) kann nicht für die Direkt­ver­mark­tung genutzt werden – es wird ein eigen­stän­diges System benötigt.

2. Vertrags­re­ge­lungen: Wie viele Verträge werden benötigt? 

Die korrekte Vertrags­struktur ist ein häufiger Stolper­stein bei der Direkt­ver­mark­tung, denn sie richtet sich nach den Markt­lo­ka­tionen (MaLo), welche bei den Anlagen vorliegt.

Pro Markt­lo­ka­tion (MaLo) wird ein separater Vertrag benötigt.

  • Bei mehreren MaLos werden mehrere Verträge benötigt.
  • Speisen alle Anlagen­teile über eine gemein­same MaLo ein, kann nur ein Vertrag ausge­stellt werden.

Warum ist das so? Der Messstel­len­be­treiber übermit­telt pro MaLo einen eigenen Lastgang. Eine nachträg­liche Split­tung durch uns ist technisch derzeit nicht möglich.

Wichtige Hinweise

  • Die Mindest­größe von 100 kWp muss pro MaLo erfüllt sein.
  • Pro Vertrag kann nur ein Anlagen­be­treiber hinter­legt werden. Eine Auftei­lung der Abrech­nung wie z. B. auf mehrere Betreiber für dieselbe Anlage, ist system­seitig nicht möglich.
  • Klein­un­ter­nehmer können aufgrund steuer­li­cher, system­tech­ni­scher und regula­to­ri­scher Vorgaben nicht in unserer Direkt­ver­mark­tung abgebildet werden.

3. Zählertyp: Welcher Zähler ist erforderlich?

Für die Direkt­ver­mark­tung ist ein bestimmtes Messsystem vorgeschrieben.

Erfor­der­lich: RLM-Zähler 

  • Für die Direkt­ver­mark­tung ist zwingend ein RLM-Zähler (regis­trie­rende Leistungs­mes­sung) erfor­der­lich. Der RLM-Zähler liefert viertel­stünd­liche Leistungs­werte, die für Bilan­zie­rung, Prognose und Redis­patch erfor­der­lich sind.
  • Die Direkt­ver­mark­tung kann nicht über einen SLP-Zähler (Standard­last­profil) oder einen Smart Meter umgesetzt werden.

Warum kein Smart Meter? Smart Meter erlauben derzeit nur netzbe­zo­gene Steue­rungen durch berech­tigte Akteure (z. B. Netzbe­treiber, Messstel­len­be­treiber), nicht den direkten Zugriff von Direkt­ver­mark­tern. Zudem arbeitet das Smart Meter typischer­weise ohne Echtzeit-Fernwirk­pro­to­kolle, die in der Direkt­ver­mark­tung gefor­dert sind.

4. MaLo / SR / TR – Wie hängen diese Struk­turen zusammen? 

Um Anlagen korrekt bilan­zieren und steuern zu können, spielen die Struk­turen von Markt­lo­ka­tionen und Ressourcen (steuer­bare und techni­sche) eine wichtige Rolle.

Wir haben die wichtigsten Defini­tionen für Sie zusammengefasst:

  • MaLo (Markt­lo­ka­tion):
    Ein eindeutig identi­fi­zier­barer Ort, an dem elektri­sche Energie erzeugt oder verbraucht wird. Die MaLo wird durch den zustän­digen Netzbe­treiber vergeben.
  • SR (Steuer­bare Ressource):
    Eine steuer­bare Einheit, die aus einer oder mehrerer TR besteht und an mindes­tens einem Netzan­schluss­punkt wirkt. Jede SR erhält eine eigene SR-ID und ist genau einem Einsatz­ver­ant­wort­li­chen (EIV) zugeordnet. Eine SR bündelt mehrere MaLos zu einer gemein­samen Bilan­zie­rung. Die SR-ID wird durch den zustän­digen Netzbe­treiber vergeben.
  • TR (Techni­sche Ressource):
    Die technisch kleinste Einheit, die Strom erzeugt und/oder verbraucht (z.B. eine einzelne WEA oder ein PV-Wechsel­rich­ter­ver­bund). Jede TR ist genau einer SR und genau einer MaLo zugeordnet. Pro TR-ID wird eine Markt­stamm­da­ten­re­gister-Nummer vergeben. Die TR-ID wird durch den zustän­digen Netzbe­treiber vergeben.
Die Direkt­ver­mark­tung kann nicht durch uns abgebildet werden, da die Markt­lo­ka­tion 2 der Erzeu­gungs­tech­no­logie KWK entspricht, für welche wir keine Vermark­tung anbieten können. Dementspre­chend können wir auch für die MaLo 1 keine Vermark­tung abbilden, da alle MaLos, welche unter einer SR-ID hängen, sich bei einem Direkt­ver­markter befinden müssen. 

Beispiel 2:

Die Vermark­tung kann durch uns erfolgen, da pro Markt­lo­ka­tion 100 kWp vorliegen (130 kWp und 250 kWp) sowie der Erzeu­gungs­tech­no­logie Solar entspricht. 

Beispiel 1:

  • Von Ihrem zustän­digen Netzbe­treiber 
  • Aus dem Netzan­schluss­ver­trag oder der Zähler­do­ku­men­ta­tion 

Woher erhalten Sie diese Informationen? 

Wichtige Hinweise
  • Pro Markt­lo­ka­tion (MaLo) müssen mindes­tens 100 kWp vorliegen.
  • Wir benötigen die Einspeise-Markt­lo­ka­tion, nicht die Bezugs-Marktlokation.
  • Alle MaLos, die unter einer Steuer­baren Ressource (SR) zusam­men­ge­fasst sind, müssen vom gleichen Direkt­ver­markter vermarktet werden.
    - Hinter­grund ist hier, dass es bei unter­schied­li­chen Direkt­ver­mark­tern zu nicht verein­barten Abrege­lungen kommen kann.
    - Sollte unter einer SR eine MaLo unter 100 kWp oder eine MaLo mit KWK-/Wasser­an­lagen hängen, dann kann das gesamte SR-Konstrukt nicht durch uns vermarktet werden. (siehe Beispiel 2) 
  • Pro erstellter Markt­stamm­da­ten­re­gister-Nummer wird eine TR-ID benötigt. 

5. Welche techni­sche Grund­vor­aus­set­zung gibt es? 

Für die Direkt­ver­mark­tung und Redis­patch ist die aktive Steuer­bar­keit der Anlage gesetz­lich im §10b EEG, 2023 vorge­schrieben. Die Herstel­lung der Fernsteu­er­bar­keit (FST) erfolgt ausschließ­lich über einen unserer drei zugelas­senen Anbin­dungs­partner.

Wichtige Hinweise

  • Bei der Herstel­lung der FST ist darauf zu achten, dass die Einspei­sung (am Netzan­schluss­punkt) und nicht die Erzeu­gung (am Wechsel­richter) abgere­gelt wird.
  • Die Anbin­dung wird geprüft, getestet und dokumen­tiert, nur vollständig funkti­ons­fä­hige Systeme können in die Direkt­ver­mark­tung aufge­nommen werden.
  • Sollte die Fernsteu­er­bar­keit nicht im laufenden Vertrag herge­stellt werden können, sehen wir vor diesen nach der Erstlauf­zeit zu kündigen.

6. Wie unter­stützt der Direktvermarkter?

Die Direkt­ver­mark­tung bietet attrak­tive Chancen, setzt jedoch eine sorgfäl­tige techni­sche und organi­sa­to­ri­sche Vorbe­rei­tung voraus. Den Status Ihrer Anlage und alle offenen Aufgaben rund um Ihre Direkt­ver­mark­tung können Sie ganz einfach in unserem Kunden­portal einsehen und erledigen. Wir unter­stützen Sie bei jedem Schritt - von der Prüfung Ihrer Anlagen­daten über die techni­sche Einrich­tung bis hin zum erfolg­rei­chen Go-Live in die Direkt­ver­mark­tung. Bei indivi­du­ellen Rückfragen können Sie sich gerne vor Vertrags­un­ter­zeich­nung an sales@interconnector.de wenden. 

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Lisa Heller

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