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Post-EEG: Was passiert nach dem Ende der EEG-Förderung?

Lesezeit: 5 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Für immer mehr Betreiber von Wind- und Solaranlagen endet die 20-jährige EEG-Förderung. Viele fragen sich:

  • Kann meine Anlage weiter betrieben werden?
  • Wie vermarkte ich meinen Strom künftig?
  • Muss ich jetzt aktiv werden?

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Möglichkeiten nach Ende der EEG-Förderung bestehen und was Sie rechtzeitig beachten sollten.

Was bedeutet Post EEG?

Mit dem Ende der EEG-Förderung wird eine Anlage zur sogenannten Post-EEG-Anlage. Was genau dieser Begriff bedeutet, erklären wir in unserem Glossarbeitrag.

Das wichtigste auf einen Blick

Wann sollte ich aktiv werden?

Zeitpunkt
3–4 Monate vor Förderende

Mindestens 2 Monate vor Förderende
Kurz vor Förderende
Nach Förderende
Empfehlung
Informieren, passende Anschlusslösung auswählen,Vermarktung planen und entspre­chenden Vertrag abschließen
Direktvermarkter über das Förderende informieren
Technischeund organisatorische Umstellung abschließen
Strom über die gewählte Anschlusslösung vermarkten 

Lebenszyklus einer PV-Anlage: Ihre Optionen nach dem Ende der EEG-Förderung

Regelenergiemärkte sind vergleichsweise klein und zunehmend überfüllt. Für die Erlösprognose von Batteriespeichern müssen daher die jeweiligen Markteigenschaften, insbesondere die Marktgröße, berücksichtigt werden. In der Praxis werden diese Faktoren jedoch häufig nicht oder nur unzureichend in den Prognosen abgebildet. Oft wird zunächst berechnet, welche Erlöse sich mit einer normierten Speicherleistung von 1 MW in den Märkten erzielen lassen. Diese Werte werden anschließend linear auf die tatsächliche Projektgröße hochskaliert, etwa auf 10 MW, 20 MW oder 50 MW.

Ein 50-MW-Speicher entspricht beispielsweise jedoch bereits rund 8–9 % des gesamten ausgeschriebenen PRL-Bedarfs (600 MW) und hat demzufolge marktbeeinflussende Effekte. Was für ein kleines Projekt in einem Markt erzielbar ist, lässt sich daher nicht ohne Weiteres auf deutlich größere Projekte übertragen. So wird die Annahme, dass sich die gesamte Leistung dauerhaft ohne Einschränkungen hinsichtlich Preis und bezuschlagter Leistung im Regelenergiemarkt vermarkten lässt, mit zunehmender Projektgröße immer unrealistischer. In der Praxis kann also die gesamte Leistung eines Batteriespeichers nicht beliebig im Regelenergiemarkt platziert werden. Wer ein Speicherprojekt bewerten will, sollte deshalb nicht nur die technischen Möglichkeiten des Systems betrachten, sondern auch die konkreten Marktbedingungen einbeziehen.

Was passiert nach Ende der Förderung?

Nach Auslaufen der EEG-Förderung stehen Anlagenbetreibenden verschiedene Möglichkeiten für den Weiterbetrieb offen. Welche Vermarktungsform wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Anlagengröße, dem Stromverbrauch vor Ort und den Marktbedingungen ab. Die häufigste Anschlusslösung für Post-EEG-Anlagen ist die sonstige Direktvermarktung. Soll der erzeugte Strom weiterhin in das öffentliche Netz eingespeist werden, muss er gem. §21b EEG 2023 einer zulässigen Vermarktungs- beziehungsweise Veräußerungsform nach den Vorgaben des EEG zugeordnet werden.Erfolgt die Einspeisung ohne eine zulässige Vermarktungsform oder werden gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten, kann dies je nach Einzelfall zu Sanktionen durch den zuständigen Netzbetreiber führen. Da sich die organisatorischen und technischen Anforderungen je nach Vermarktungsmodell unterscheiden können, empfiehlt es sich, bereits drei bis vier Monate vor dem Auslaufen der EEG-Förderung die geeignete Anschlusslösung zu planen und frühzeitig (spätestens 2 Monate vor Förderende) mit dem Direktvermarkter sowie dem zuständigen Netzbetreiber in Kontakt zu treten.

Die häufigste Anschlusslösung: Sonstige Direktvermarktung

Für viele Post-EEG-Anlagen ist die sonstige Direktvermarktung die naheliegendste Anschlusslösung. Dabei wird der erzeugte Strom weiterhin in das öffentliche Netz eingespeist und über einen Direktvermarkter an der Strombörse vermarktet. So kann die Anlage auch nach dem Ende der EEG-Förderung weiter betrieben werden. Dafür müssen bestimmte technische und messtechnische Anforderungen erfüllt sein und ein entsprechender Direktvermarktungsvertrag abgeschlossen werden.

Welche Möglichkeiten bestehen nach dem Ende der Förderung?

Für viele Post-EEG-Anlagen ist die sonstige Direktvermarktung die naheliegendste Anschlusslösung. Dabei wird der erzeugte Strom weiterhin in das öffentliche Netz eingespeist und über einen Direktvermarkter an der Strombörse vermarktet. So kann die Anlage auch nach dem Ende der EEG-Förderung weiter betrieben werden. Dafür müssen bestimmte technische und messtechnische Anforderungen erfüllt sein und ein entsprechender Direktvermarktungsvertrag abgeschlossen werden.

Option 1: Weiterbetrieb in der sonstigen Direktvermarktung

Anlagen, die keinen Anspruch mehr auf eine EEG-Förderung haben oder freiwillig darauf verzichten, können ihren erzeugten Strom im Rahmen der sonstigen Direktvermarktung vermarkten. Hierfür schließen Anlagenbetreibende einen Vertrag mit einem Direktvermarkter, der den eingespeisten Strom abnimmt und an der Börse vermarktet.

Voraussetzung hierfür ist, dass die technischen und messtechnischen Anforderungen erfüllt werden. Für die Direktvermarktung ist eine viertelstündliche registrierende Leistungsmessung (RLM) sowie die Herstellung der Fernsteuerbarkeit der Anlage erforderlich. Bei Anlagen, welche sich zuvor in der geförderten Direktvermarktung befanden, sind diese Voraussetzungen meist bereits erfüllt.

Läuft die EEG-Förderung Ihrer Anlage in den nächsten Monaten oder Jahren aus?

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Option 2: Eigenverbrauch optimieren

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den selbst erzeugten Strom verstärkt vor Ort zu nutzen. Ein höherer Eigenverbrauch kann die Strombezugskosten senken und die Wirtschaftlichkeit der Anlage verbessern. Durch den Einsatz eines Batteriespeichers lässt sich der Eigenverbrauch zusätzlich erhöhen. Wird nicht der gesamte erzeugte Strom selbst verbraucht, kann die überschüssige Energie über die sonstige Direktvermarktung in das öffentliche Netz eingespeist und vermarktet werden.

Option 3: Repowering

Beim Repowering wird eine bestehende Erzeugungsanlage durch eine neue, leistungsfähigere Anlage ersetzt. Ziel ist es, den Standort mit moderner Technik effizienter zu nutzen und den Energieertrag zu steigern.Insbesondere bei älteren Windenergieanlagen ist Repowering ein häufig gewählter Ansatz, da die modernen Anlagenkomponenten wesentlich effizienter und leistungsfähiger sind. Ob für die neue Anlage erneut eine Förderung nach dem EEG oder andere Vermarktungsmodelle infrage kommen, richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Option 4: Rückbau

Ist ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb nicht möglich oder nicht sinnvoll, bleibt als letzte Option der Rückbau der Erzeugungsanlage. Dabei wird die Anlage fachgerecht demontiert und wenn erforderlich entsorgt. Anschließend wird der Standort entsprechend den geltenden rechtlichen Vorgaben wiederhergestellt.Da der Weiterbetrieb oder eine Modernisierung in vielen Fällen wirtschaftlich und gerade in Anbetracht der ambitionierten Klimaziele ökologisch sinnvoller sein können, sollte ein Rückbau erst nach sorgfältiger Prüfung aller Alternativen in Betracht gezogen werden.

Was Sie als bestehender Direktvermarktungskunde beim Auslauf der Förderung beachten müssen.

Läuft die EEG-Förderung Ihrer Anlage aus und Sie haben einen bestehenden Vertrag mit uns, ist eine rechtzeitige Information über das bevorstehende Förderende erforderlich. So können wir den Wechsel von der geförderten in die sonstige Direktvermarktung fristgerecht vorbereiten und einen nahtlosen Übergang sicherstellen.Nach Ihrer Mitteilung übernehmen wir die notwendigen Marktprozesse. Dazu gehören insbesondere die Abmeldung Ihrer Anlage aus der geförderten Direktvermarktung sowie die Anmeldung in der sonstigen Direktvermarktung beim zuständigen Netzbetreiber. Mit dem Wechsel in die sonstige Direktvermarktung gelten die entsprechenden bereits geschlossenen vertraglichen Regelungen.Haben Sie Ihre Anlage um einen Batteriespeicher erweitert oder Ihren Eigenverbrauch nachträglich angepasst, informieren Sie uns bitte ebenfalls. Änderungen am Eigenverbrauch oder an der Anlagenkonfiguration können Auswirkungen auf die Vermarktung haben und müssen im Direktvermarktungsvertrag entsprechend berücksichtigt werden.Um ausreichend Zeit für die erforderlichen Abstimmungen und Meldungen zu haben, empfehlen wir, sich mindestens zwei Monate vor dem Auslaufen der EEG-Förderung mit uns in Verbindung zu setzen.
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Lisa Heller

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