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Bemes­sungs­leis­tung

Lesezeit: 2 Minuten

Was ist Bemessungsleistung?

Ein Jahr hat 8760 Stunden, ein Schalt­jahr 8784 Stunden. Norma­ler­weise erzeugt eine Erneu­er­bare-Energien-Anlage (EE) nicht das ganze Jahr über in Volllast Strom. Die Bemes­sungs­leis­tung ist demnach die Diffe­renz, die sich daraus ergibt. Das heißt, die Bemes­sungs­leis­tung liegt je nach Nutzungs­grad der instal­lierten Leistung etwas unter dieser instal­lierten Leistung. Teilt man die tatsäch­lich erzeugte Strom­menge durch die 8760 Stunden (oder in einem Schalt­jahr durch 8784 Stunden), ergibt sich daraus die Bemes­sungs­leis­tung oder anders gesagt: die Jahres­durch­schnitts­leis­tung einer EE-Anlage in Kilowatt (kW). Die Bemes­sungs­leis­tung ist für die Einspei­se­ver­gü­tung gemäß dem Erneu­er­bare-Energien-Gesetz (EEG) wichtig.

Die Höchst­be­mes­sungs­leis­tung ist laut EEG die mit der Markt­prämie ausge­zahlte, höchste Bemes­sungs­leis­tung in einem Kalen­der­jahr und ist nur für Biogas­an­lagen relevant.

Was ist der Unter­schied zu instal­lierter Leistung, Nennleis­tung und Bemessungsleistung? 

Instal­lierte Leistung 

Die instal­lierte Leistung ist die von einer bereits instal­lierten Strom­erzeu­gungs­an­lage maximal poten­zi­elle Dauer­leis­tung. Genauso kann mit der instal­lierten Leistung auch die Gesamt­leis­tung aller strom­erzeu­genden Anlagen und Kraft­werke inner­halb eines Landes gemeint sein. 

Nennleis­tung

Die Nennleis­tung beschreibt die Dauer­leis­tung einer Strom­erzeu­gungs­an­lage, welche vom Hersteller angegeben wurde. Die Nennleis­tung ist die Höchst­leis­tung im Normal­be­trieb ohne Beein­träch­ti­gung der Lebens­dauer oder Sicher­heit einer Anlage. Sie wird für Photo­vol­ta­ik­an­lagen (PV) in Kilowatt Peak, kurz kWp, angegeben. Theore­tisch gibt es zwischen den Begriffen Nennleis­tung und instal­lierte Leistung keinen Unter­schied. Beide Werte sagen im Grunde das Gleiche aus. 

Bemes­sungs­leis­tung

Instal­lierte Leistung und Nennleis­tung sind beides techni­sche Begriffe, wohin­gegen die Bemes­sungs­leis­tung bilan­zi­eller Art ist. Diese berech­nete Kennzahl dient wiederum zur Berech­nung der EEG-Förde­rung und dient für fast alle Energie­träger ausge­nommen von Windkraft- und PV-Anlagen – die Vergü­tung dieser beiden Anlagen­arten wird mithilfe der instal­lierten Leistung berechnet. 

Wie wird die Bemes­sungs­leis­tung berechnet? 

Für die Berech­nung braucht man die produ­zierten Strom­mengen inner­halb eines Kalen­der­jahres in kWh, welche man durch die Jahres­stunden – also 8760 h bzw. 8784 h für ein Schalt­jahr – teilt. Zur erzeugten Strom­menge gehören sowohl die Einspei­se­ver­gü­tung als auch die durch die Direkt­ver­mark­tung vermark­teten Kilowatt­stunden. Wird eine Strom­erzeu­gungs­an­lage erst im Laufe eines Kalen­der­jahres in Betrieb genommen, gilt in dem Fall die Anzahl der Stunden ab Tag der Inbetriebnahme. 

Formel zur Berech­nung der Bemessungsleistung:

Bemes­sungs­leis­tung = produ­zierte Strom­summe in kWh/Jahr ÷ 8760 bzw. 8784 h 

Wie beein­flusst die Bemes­sungs­leis­tung die EEG-Vergütung? 

Da die Bemes­sungs­leis­tung stets die tatsäch­liche Strom­erzeu­gung berück­sich­tigt und nicht wie bei der instal­lierten Leistung die maximal liefer­bare Leistung, liegt der Wert unter­halb der instal­lierten Leistung. Damit es nicht zu Über- oder Unter­för­de­rungen kommt, wird mithilfe der Berech­nung der Bemes­sungs­leis­tung die durch­schnitt­liche Einspei­se­ver­gü­tung nach dem EEG ermit­telt. Nach dem EEG gibt es Vergü­tungs­ka­te­go­rien, die eine leistungs­ab­hän­gige Staffe­lung der Vergü­tungs­sätze vorsehen. Diese Vergü­tungs­schwellen sind je nach EE-Anlage von unter­schied­li­chen Faktoren abhängig - bei Biogas­an­lagen müssen beispiels­weise noch die Rohstoff­arten berück­sich­tigt werden. Für EE-Anlagen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) hat die Bundes­netz­agentur zusätz­lich ab gewissen Leistungs­schwellen eine Ausschrei­bungs­pflicht einge­führt, um die Höhe der Förde­rung über Ausschrei­bungen vom Markt ermit­teln zu lassen. 
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Pierre Fees, Head of Sales

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