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Bemessungsleistung

Lesezeit: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Was ist Bemessungsleistung?

Ein Jahr hat 8760 Stunden, ein Schaltjahr 8784 Stunden. Normalerweise erzeugt eine Erneuerbare-Energien-Anlage (EE) nicht das ganze Jahr über in Volllast Strom. Die Bemessungsleistung ist demnach die Differenz, die sich daraus ergibt. Das heißt, die Bemessungsleistung liegt je nach Nutzungsgrad der installierten Leistung etwas unter dieser installierten Leistung. Teilt man die tatsächlich erzeugte Strommenge durch die 8760 Stunden (oder in einem Schaltjahr durch 8784 Stunden), ergibt sich daraus die Bemessungsleistung oder anders gesagt: die Jahresdurchschnittsleistung einer EE-Anlage in Kilowatt (kW). Die Bemessungsleistung ist für die Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wichtig.

Die Höchstbemessungsleistung ist laut EEG die mit der Marktprämie ausgezahlte, höchste Bemessungsleistung in einem Kalenderjahr und ist nur für Biogasanlagen relevant.

Was ist der Unterschied zu installierter Leistung, Nennleistung und Bemessungsleistung? 

Installierte Leistung

Die installierte Leistung ist die von einer bereits installierten Stromerzeugungsanlage maximal potenzielle Dauerleistung. Genauso kann mit der installierten Leistung auch die Gesamtleistung aller stromerzeugenden Anlagen und Kraftwerke innerhalb eines Landes gemeint sein.

Nennleistung

Die Nennleistung beschreibt die Dauerleistung einer Stromerzeugungsanlage, welche vom Hersteller angegeben wurde. Die Nennleistung ist die Höchstleistung im Normalbetrieb ohne Beeinträchtigung der Lebensdauer oder Sicherheit einer Anlage. Sie wird für Photovoltaikanlagen (PV) in Kilowatt Peak, kurz kWp, angegeben. Theoretisch gibt es zwischen den Begriffen Nennleistung und installierte Leistung keinen Unterschied. Beide Werte sagen im Grunde das Gleiche aus.

Bemessungsleistung

Installierte Leistung und Nennleistung sind beides technische Begriffe, wohingegen die Bemessungsleistung bilanzieller Art ist. Diese berechnete Kennzahl dient wiederum zur Berechnung der EEG-Förderung und dient für fast alle Energieträger ausgenommen von Windkraft- und PV-Anlagen – die Vergütung dieser beiden Anlagenarten wird mithilfe der installierten Leistung berechnet.

Wie wird die Bemessungsleistung berechnet? 

Für die Berechnung braucht man die produzierten Strommengen innerhalb eines Kalenderjahres in kWh, welche man durch die Jahresstunden – also 8760 h bzw. 8784 h für ein Schaltjahr – teilt. Zur erzeugten Strommenge gehören sowohl die Einspeisevergütung als auch die durch die Direktvermarktung vermarkteten Kilowattstunden. Wird eine Stromerzeugungsanlage erst im Laufe eines Kalenderjahres in Betrieb genommen, gilt in dem Fall die Anzahl der Stunden ab Tag der Inbetriebnahme.

Formel zur Berechnung der Bemessungsleistung:

Bemessungsleistung = produzierte Stromsumme in kWh/Jahr ÷ 8760 bzw. 8784 h

Wie beeinflusst die Bemessungsleistung die EEG-Vergütung? 

Da die Bemessungsleistung stets die tatsächliche Stromerzeugung berücksichtigt und nicht wie bei der installierten Leistung die maximal lieferbare Leistung, liegt der Wert unterhalb der installierten Leistung. Damit es nicht zu Über- oder Unterförderungen kommt, wird mithilfe der Berechnung der Bemessungsleistung die durchschnittliche Einspeisevergütung nach dem EEG ermittelt. Nach dem EEG gibt es Vergütungskategorien, die eine leistungsabhängige Staffelung der Vergütungssätze vorsehen. Diese Vergütungsschwellen sind je nach EE-Anlage von unterschiedlichen Faktoren abhängig – bei Biogasanlagen müssen beispielsweise noch die Rohstoffarten berücksichtigt werden. Für EE-Anlagen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) hat die Bundesnetzagentur zusätzlich ab gewissen Leistungsschwellen eine Ausschreibungspflicht eingeführt, um die Höhe der Förderung über Ausschreibungen vom Markt ermitteln zu lassen.
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Pierre Fees, Head of Sales

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