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Netzbe­treiber

Lesezeit: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Netzbetreiber?

Ein Netzbe­treiber ist in seinem klar definierten Gebiet zuständig für:

  • den Auf- und Ausbau von Strom- und Gasnetzen,
  • die Instand­hal­tung von Strom- und Gasnetzen,
  • die Netzsta­bi­lität,
  • den sicheren Betrieb der Strom- und Gasnetze und
  • den Anschluss von Verbrauchs­stellen an die Strom- und Gasnetze.

Netzbe­treiber lassen sich in Übertra­gungs­netz­be­treiber und Vertei­ler­netz­be­treiber einteilen, welche auf verschie­denen Ebenen wirken. Der Übertra­gungs­netz­be­treiber ist für überre­gio­nale Übertra­gungs­netze zuständig. Hierbei stellt Deutsch­land mit insge­samt vier Übertra­gungs­netz­be­trei­bern europa­weit eine Ausnahme dar, da in der Regel nur einer existiert. Der Vertei­ler­netz­be­treiber hingegen betreut die Vertei­ler­netze auf regio­naler und lokaler Ebene.

Beide agieren als Verbin­dungs­glied zwischen den Strom­pro­du­zenten und Strom­ver­brau­chern. Ihre Haupt­auf­gabe besteht darin, eine stabile Infra­struktur zu gewähr­leisten und diese stetig zu erweitern.

Worin liegt der Unter­schied zwischen Netzbe­trei­bern und Direktvermarktern?

Netzbe­treiber und Strom Direkt­ver­markter haben unter­schied­liche Aufga­ben­be­reiche. Der Netzbe­treiber ist für die Wartung des Strom­netzes, die Betreuung der Strom­zähler und die Strom­ver­sor­gung sowie den konti­nu­ier­li­chen Netzausbau zuständig. Die Netzan­bin­dung von Erneu­er­baren-Energie-Anlagen spielt dabei eine zentrale Rolle. Für eine erfolg­reiche Inbetrieb­nahme einer EE-Anlage mit einer Leistung von über 100 kWp ist neben dem Netzbe­treiber ein Direkt­ver­markter im Rahmen der Direkt­ver­mark­tung gesetz­lich vorgeschrieben.

Wenn der selbst­er­zeugte Strom von Anlagen mit erneu­er­baren Energie­quellen direkt vermarktet werden soll, wird ein Direkt­ver­markter benötigt. Hierfür legt der Netzbe­treiber zunächst den Anzule­genden Wert fest. Diesen Wert braucht der Direkt­ver­markter, um die Anlage in den Prozess der Direkt­ver­mark­tung zu bringen. Dabei übernimmt er den gesamten Abwick­lungs- sowie Anbin­dungs­pro­zess bis hin zur Vermark­tung des erzeugten Stroms an der Energie­börse (EEX). Die Vergü­tung des Anlagen­be­trei­bers setzt sich zum einen aus dem Markt­wert abzüg­lich eines Dienst­leis­tungs­ent­gelts zusammen. Hierfür ist der Direkt­ver­markter zuständig. Zum anderen erfolgt die Auszah­lung der Markt­prämie an den Anlagen­be­treiber basie­rend auf der Vermark­tungs­form durch den Netzbetreiber.

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