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Batte­rie­ver­mark­tung: Vertrags­de­tails prüfen und Kosten­fallen vermeiden

Lesezeit: 5 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Die Batte­rie­ver­mark­tung gewinnt weiterhin zuneh­mend an Bedeu­tung – und mit ihr auch die Anfor­de­rungen an Anlagenbetreiber, sich intensiv mit Vertrags­struk­turen ausein­an­der­zu­setzen. Denn Batterie­ver­mark­tungs­ver­träge sind häufig vielschich­tiger und unter­scheiden sich zum Teil deutlich von den Verträgen aus der Direkt­ver­mark­tung. Unter­schied­liche Erlös­quellen sowie eine Vielzahl poten­zi­eller Kosten­be­stand­teile machen es erfor­der­lich, dass Anlagenbetreiber genau hinschauen und die Details sorgfältig prüfen. In diesem Beitrag zeigen wir, worin die zentralen Unter­schiede zur Direkt­ver­mark­tung liegen, wo typische Kosten­fallen in der Batte­rie­ver­mark­tung entstehen und worauf bei der Vertrags­ge­stal­tung beson­ders zu achten ist. 

Welche Unter­schiede gibt es zwischen der Batte­rie­ver­mark­tung und der Direktvermarktung?

Erlös­quellen: Die Batte­rie­ver­mark­tung ist deutlich komplexer als die Direkt­ver­mark­tung – nicht zuletzt aufgrund der Vielzahl an Strom­märkten, auf denen Batte­rie­spei­cher einge­setzt werden können. In der Direkt­ver­mark­tung erfolgt der Verkauf des erzeugten Stroms ausschließ­lich über Kurzfrist­märkte (Spotmärkte). Batte­rie­spei­cher hingegen können auf weitaus mehr Strom­märkten einge­setzt werden und dabei den gezielten Kauf und Verkauf von Strom sowie Flexi­bi­lität ermög­li­chen. Der Energie­handel erfolgt dabei auf den Regel­en­ergie- sowie durch die Nutzung von Preis­un­ter­schieden auf den Spotmärkten (Arbitrage). Die gleichzei­tige Teilnahme des Batte­rie­spei­chers an mehreren Märkten sowie dessen erlös­op­ti­mierter Einsatz über diese hinweg wird als Multi-Market-Ansatz bezeichnet. 

Risiko­al­lo­ka­tion: Die Direkt­ver­mark­tung ist mit vergleichs­weise geringen opera­tiven Risiken verbunden, da der Strom ledig­lich zu aktuellen Preisen am Spotmarkt verkauft wird. Zudem verfügen Direkt­ver­markter inzwi­schen über eine hohe Qualität der Erzeu­gungs­prognosen. In der Batte­rie­ver­mark­tung ist das opera­tive Risiko höher. Der wirtschaft­liche Erfolg hängt von den Einsatz­ent­schei­dungen ab, die durch komplexe Optimie­rungs­al­go­rithmen getroffen werden. Gleich­zeitig können techni­sche Störungen oder Ausfälle in der Batte­rie­ver­mark­tung erheb­lich höhere Kosten verursachen.

Komple­xität der Optimie­rung: In der Direkt­ver­mark­tung beschränkt sich die Optimie­rung im Wesent­li­chen auf mögliche markt­be­dingte Abschal­tungen, etwa die Abrege­lung von Anlagen bei negativen Strom­preisen – inner­halb oder außer­halb von § 51 EEG-Zeiträumen – um wirtschaft­liche Verluste zu vermeiden. In der Batte­rie­ver­mark­tung erfolgt die Optimie­rung hingegen über mehrere Märkte hinweg. Mithilfe intel­li­genter Algorithmen wird täglich und auch im Tages­ver­lauf auf Basis von Preis­pro­gnosen und Markt­daten (Order­bü­chern) laufend entschieden, wann und in welchem Markt der Speicher einge­setzt wird. Die Komple­xität der Optimie­rung ist hier um ein Vielfa­ches höher.

Trans­pa­renz: In der Direkt­ver­mark­tung besteht hinsicht­lich der Vergü­tung inzwi­schen ein weitge­hend homogener Markt­stan­dard zwischen verschie­denen Vermark­tern. Die angebo­tenen Modelle ähneln sich in ihrer Berech­nungs­logik (z.B. Vergü­tung nach Monats­markt­wert oder nach Spot). Diese Standar­di­sie­rung wird unter anderem durch den regula­to­ri­schen Rahmen des EEGs gestützt. In der Batte­rie­ver­mark­tung sind die Vergü­tungs­mo­delle hingegen deutlich weniger standar­di­siert. Dadurch sind sowohl die indivi­du­elle Trans­pa­renz als auch die Vergleich­bar­keit der Modelle unter­ein­ander einge­schränkter. Vergü­tungs­mo­delle (z. B. Floor-Modelle) sind in ihren Struk­turen komplexer und unter­scheiden sich stärker zwischen den Vermark­tern. Zudem ist nicht immer trans­pa­rent, wie einzelne Assets inner­halb des Portfo­lios eines Vermark­ters behan­delt werden, obwohl dies erheb­li­chen Einfluss auf die Erlöse haben kann. 

Kosten: Die Vergü­tung in der Direkt­ver­mark­tung weist eine vergleichs­weise einfache Struktur auf: Erlös = (einge­speiste Strom­menge × Monats­markt­wert) – Dienst­leis­tungs­ent­gelt. Demge­gen­über steht in der Batte­rie­ver­mark­tung eine mehrdi­men­sio­nale Kosten- und Erlös­struktur. Die Kosten können je nach Vermarkter deutlich variieren und auch die vertrag­li­chen Ausge­stal­tungen unter­scheiden sich teilweise. Daher ist es wichtig, die einzelnen Kosten­be­stand­teile sowie die vertrag­li­chen Regelungen im Vorfeld zu prüfen und zu verglei­chen. Eine Übersicht über die relevanten Kosten in der Batte­rie­ver­mark­tung bieten wir auch in unserem Download.

Wo entstehen versteckte Kosten in der Batterievermarktung? 

Grund­sätz­lich gilt: Die Kosten­struk­turen in der Batte­rie­ver­mark­tung sind komplexer und varia­bler als in der Direkt­ver­mark­tung. Viele Kosten­po­si­tionen unter­scheiden sich stark zwischen verschie­denen Vermark­tern und sind nicht sofort erkennbar. Entspre­chend sollte man genau hinschauen und auf mögliche Kosten­fallen achten. 

Verteilung der Kosten Batterievermarktung Direktvermarktung
  • Service­ent­gelt für Abwick­lungs­pro­zesse: Opera­tive Kosten­po­si­tionen (z. B. für REMIT-Meldungen, Handels­trans­ak­ti­ons­ge­bühren) werden teils separat ausge­wiesen. Sie wirken zunächst gering, können sich jedoch in Summe deutlich auswirken. Gleich­zeitig wird es schwie­riger, den Überblick als Anlagen­be­treiber zu behalten. 
  • Ausgleichs­en­er­gie­kosten: Diese können durch den Betrieb der Batterie (z. B. bei Abwei­chungen vom Fahrplan) zusätz­lich zur Direkt­ver­mark­tung entstehen und sind oft nicht im DV-Dienst­leis­tungs­ent­gelt mit einge­preist. Sie werden mitunter vom Vermarkter separat in Rechnung gestellt bzw. an den Betreiber weiter­ge­reicht. 
  • Anbin­dungs­kosten Batterie: Für die Integra­tion der Batterie in die Handels­sys­teme des Vermark­ters können initiale Kosten anfallen. 
  • Pönalen bei Fahrplan­ab­wei­chungen bzw. Minder­ver­füg­bar­keiten der Batterie: Batte­rie­spei­cher unter­liegen oft Mindest­ver­füg­bar­keiten. Bei Unter­schrei­tung können zusätz­lich zu den entste­henden Ausgleichs­en­er­gie­kosten noch Pönalen greifen.
  • Kosten für Besiche­rung der Regel­en­er­gie­er­brin­gung: Idealer­weise werden diese vom Vermarkter getragen und nicht an den Betreiber weiter­ge­geben. In der Praxis variiert das jedoch. 
  • Kosten für das Ladema­nage­ment: Diese hat der Vermarkter selbst direkt in der Hand und sollten daher idealer­weise vom Vermarkter getragen werden. Auch hier kann dies in der Praxis jedoch variieren. 

Bei der Batte­rie­ver­mark­tung müssen die Vertrags­be­din­gungen immer genau geprüft werden. Da es keine einheit­li­chen Standards für die Vermark­tungs­ver­träge gibt, ist ein Vergleich zwischen den verschie­denen Vermark­tern schwie­riger, aber dafür umso wichtiger, um unerwar­tete Kosten zu vermeiden.

Worauf sollte man im Batte­rie­ver­mark­tungs­ver­trag achten?

Bei Verträgen in der Batte­rie­ver­mark­tung steckt vieles im Detail. Neben den wesent­li­chen Kondi­tionen des gewählten Vergü­tungs­mo­dells sind es vor allem die konkreten Ausge­stal­tungen einzelner Klauseln, die später über die Wirtschaft­lich­keit entscheiden. Daher lohnt es sich, die folgenden Punkte beson­ders genau zu prüfen: 

Berech­nung von Batte­rie­er­lösen und Vergü­tung: Es sollte unter anderem darauf geachtet werden, dass die Berech­nung der Batte­rie­er­löse und die Vergü­tung im Vertrag trans­pa­rent erfolgen und nachvoll­ziehbar darge­legt werden: Wo kann ich als Anlagen­be­treiber die Abrech­nung anhand von Infor­ma­tionen einer neutralen Stelle objektiv selbst nachvoll­ziehen und an welcher Stelle muss ich auf die Angaben des Vermark­ters vertrauen? Entschei­dend ist auch, ob die eigene Batterie diskri­mi­nie­rungs­frei gegen­über anderen Anlagen im Portfolio des Vermark­ters behan­delt wird. Ebenfalls wichtig für die Erlös­per­spek­tive ist die Parti­zi­pa­tion an Märkten, d. h. ab welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraus­set­zungen die Batterie von welchen Märkten profi­tiert (Präqua­li­fi­ka­tion für die unter­schied­li­chen Regel­en­er­gie­märkte). Diese Aspekte sollten in der Regel im Vertrag eindeutig definiert sein. 

Verfüg­bar­keits­klausel: Es sollte auch klar geregelt sein, ob eine techni­sche Mindest­ver­füg­bar­keit der Batterie zu garan­tieren ist. Dabei ist wichtig, was genau als Verfüg­bar­keit gewertet wird und wie zwischen geplanten und ungeplanten Nicht­ver­füg­bar­keiten unter­schieden wird (z. B. im Hinblick auf Redis­patch-Maßnahmen). Zudem sollte im Vertrag darauf geachtet werden, welche Pönale bei Nicht­ein­hal­tung der vertrag­lich zugesagten Mindest­ver­füg­bar­keit anfallen kann. 

Inbetrieb­nahme: Verzö­ge­rungen bei der geplanten Inbetrieb­nahme der Batterie sind in der Praxis nicht ungewöhn­lich, daher sollte auch darauf geachtet werden, dass der Umgang damit geregelt wird sowie ob es Toleranz­zeit­räume gibt und ab wann Pönalen greifen. 

Kosten­fallen im Vertrag: Viele Kosten ergeben sich erst aus den Details der Vertrags­ge­stal­tung (siehe oben Kapitel zu versteckten Kosten). Diese sollten sorgfältig geprüft werden.

Mitge­stal­tungs­pflichten des Betrei­bers: Der Vertrag sollte klar definieren, welche Pflichten der Anlagen­be­treiber übernimmt (z. B. Reporting über Inbetrieb­nahme, Unter­stüt­zung bei Anbin­dung und ggf. Präqua­li­fi­ka­tion, Testbe­trieb, im Rahmen der Netznut­zung, Betriebs­füh­rung inkl. 24/7-Monito­ring). Falls der Betreiber bestimmte Anfor­de­rungen selbst nicht erfüllen kann (z. B. im Bereich Betriebs­füh­rung), sollte im Vertrag festge­halten sein, dass entspre­chende Leistungen durch quali­fi­zierte Partner erbracht werden können und wie diese vertrag­lich einge­bunden werden sollten. 

Vertrags­dauer & Exit-Klauseln, Haftung: Auch die Vertrags­lauf­zeit, mögliche Exit-Klauseln sowie die Vertei­lung von Haftung (u. a. bei Garan­tie­ver­let­zungen) und Risiken sind zentrale Punkte eines Vermark­tungs­ver­trages, die sorgfältig geprüft werden sollten.

Was macht einen fairen Vertrag in der Batte­rie­ver­mark­tung aus?

Zusam­men­ge­fasst sollte ein fairer Batte­rie­ver­mark­tungs­ver­trag … 

  • … Kosten verur­sa­cher­ge­recht zwischen Betreiber und Vermarkter aufteilen (z. B. Ausgleichs­en­er­gie­kosten, opera­tive Kosten­po­si­tionen wie Handels­trans­ak­ti­ons­ge­bühren, Besiche­rungs­kosten Regel­en­ergie etc.). 
  • … die Batterie des Betrei­bers diskri­mi­nie­rungs­frei gegen­über allen anderen Batte­rien im Vermark­t­er­port­folio behan­deln. 
  • … die Gleichrichtung der Inter­essen von Betreiber und Vermarkter sicher­stellen. 
  • … eine faire Mindest­ver­füg­bar­keits­re­ge­lung unter Berück­sich­ti­gung der spezi­fi­schen Situa­tion des Batte­rie­spei­chers inkl. Garantie- und Service­be­din­gungen beinhalten. 
  • … dem Betreiber einen Toleranz­zeit­raum für Verzö­ge­rungen bei der Inbetrieb­nahme der Batterie ohne Pönale zugestehen. 
  • … eine ausge­gli­chene und verur­sa­cher­ge­rechte Vertei­lung der Risiken zwischen Betreiber und Vermarkter beinhalten. 
  • … ein balan­ciertes Gleich­ge­wicht zwischen Pflichten des Betrei­bers (techni­sche Perfor­mance) und des Vermark­ters (wirtschaft­liche Perfor­mance) schaffen. 

Warum ist die Wahl des richtigen Vermark­tungs­part­ners so entscheidend?

Wie gezeigt, ist die Batte­rie­ver­mark­tung im Vergleich zur Direkt­ver­mark­tung deutlich komplexer. Auch Batte­rie­ver­mark­tungs­ver­träge sind wesent­lich anspruchs­voller und enthalten eine Vielzahl an detail­lierten und teilweise unter­schied­li­chen Klauseln. Gleich­zeitig zeigt sich, dass Batte­rie­spei­cher zu einem integralen Bestand­teil vieler EE-Projekte werden, um die Wirtschaft­lich­keit langfristig sicher­zu­stellen. Vor diesem Hinter­grund wird die Wahl eines vertrau­ens­wür­digen Vermark­tungs­part­ners mit entspre­chender Erfah­rung zu einem entschei­denden Erfolgs­faktor. Auf einen fair gestal­teten Batte­rie­ver­mark­tungs­ver­trag legen wir dabei beson­deren Wert. Mit uns als Vermarkter an Ihrer Seite profi­tieren Sie von trans­pa­renten Vertrags­struk­turen und fundierter Markt­er­fah­rung sowie einer optimierten Erlös­stra­tegie für Ihre Batte­rie­pro­jekte. Sprechen Sie uns gerne an und sichern Sie sich ein unver­bind­li­ches Gespräch zu Ihren indivi­du­ellen Vermark­tungs­mög­lich­keiten! 

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