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EEG-Vergü­tung

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Inhaltsverzeichnis

Für den Verkauf von Strom aus einer Erneu­er­bare-Energien-Anlage an einen regio­nalen Netzbe­treiber erhält der Anlagen­be­treiber eine Vergü­tung. Diese Vergü­tung liegt über dem Markt­preis für Strom und deckt somit die Kosten des Anlagen­be­trei­bers. Diese Einspei­se­ver­gü­tung, oder auch EEG-Vergü­tung (Erneu­er­bare-Energien-Gesetz) genannt, ist vom Staat festge­legt und fördert die Strom­erzeu­gung aus Erneu­er­baren Energien.

Die EEG-Vergü­tung sinkt jährlich, für Photo­vol­taik-Strom (PV) monat­lich, sodass ein Kosten­druck für Anlagen mit einer späteren Inbetrieb­nahme entsteht. Damit sollen Anlagen günstiger und schneller herge­stellt werden, um am Markt bestehen zu können. Dieser EEG-Vergü­tungs­satz bleibt daraufhin für Solar­strom über 20 Jahre konstant. Je später eine PV-Anlage also gebaut wird, desto geringer ist die EEG-Vergütung.

Bis 2012 galt nur die fixe EEG-Vergü­tung. Mit dem EEG 2012 wurde das Markt­prä­mi­en­mo­dell mit der Strom Direkt­ver­mark­tung einge­führt. Dabei verkaufen Anlagen­be­treiber ihren selbst erzeugten Strom über einen Direkt­ver­markter an der Börse. Geför­dert wird die Direkt­ver­mark­tung mit der Markt­prämie und der Manage­ment­prämie. Diese garan­tieren dem Anlagen­be­treiber einen Mehrerlös gegen­über der fixen EEG-Vergü­tung. Mit dem Erneu­er­bare-Energien-Gesetz 2016 sind alle Anlagen mit einer Leistung über 100 kWp verpflichtet, in die Direkt­ver­mark­tung zu gehen.

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