Direkt­vermarktungs­erlöse ab und unter 30 % Eigen­verbrauch 4.7 (14)

Direktvermarktungserlöse ab und unter 50 % Eigenverbrauch - Teaserbild

Warum unterscheidet sich der Direktvermarktungserlös, den Anlagenbetreiber mit einem Eigenverbrauch unter 30% bekommen von dem, den Anlagenbetreiber mit einem Eigenverbrauch von mehr als 30% bekommen?

Früher konnten Betreiber von Anlagen, die aus erneuerbaren Energiequellen Strom erzeugen, für ihren eingespeisten Strom die für 20 Jahre gesetzlich garantierte EEG-Einspeisevergütung in Anspruch nehmen. Entgegen der weitläufig verbreiteten Ansicht erhalten Anlagenbetreiber auch in der Direktvermarktung, die mit der Gesetzesnovelle 2012 eingeführt und für Neuanlagen seit 2016 verpflichtend ist, für ihren Strom 20 Jahre lang eine ebenso gesetzlich geregelte Vergütung in Form der Marktprämie – mit einem Plus von 0,4 Cent pro Kilowattstunde im Vergleich zur EEG-Einspeisevergütung. Die Direktvermarktung von Strom aus EEG-geförderten Anlagen erfolgt im Regelfall nach dem sogenannten Marktprämienmodell: Neben dem erzielten Erlös aus dem Verkaufspreis des Stroms wird zusätzlich eine Förderung in Form der Marktprämie als Aufschlag auf den durchschnittlichen Börsenpreis gezahlt, sodass der anzulegende Wert immer mindestens so hoch ist, wie die fixe EEG-Vergütung, die 20 Jahre lang ab Inbetriebnahme ausbezahlt wird. 

Mit einem Eigenverbrauch von unter 30 Prozent verläuft die Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell: Die Summe aus dem monatlich erzielten Marktwert und der Marktprämie ist der sogenannte Anzulegende Wert. Ist der Marktwert niedriger als die EEG-Vergütung, erhält der Anlagenbetreiber die Marktprämie, die die Differenz zwischen dem monatlich schwankenden Marktwert und der fixen EEG-Vergütung ausgleicht. Ihre Höhe orientiert sich jeden Monat am gewichteten Mittelwert der Börsenpreise. Für Neuanlagen, die verpflichtend in die Direktvermarktung gehen müssen, ist eine Managementprämie in der Marktprämie enthalten, für Bestandsanlagen sind Markt- und Managementprämie getrennt. Dank der Managementprämie liegt der Mehrerlös immer über der fixen EEG-Vergütung. Vom Direktvermarkter erhalten Sie den Marktwert ausgezahlt und vom Netzbetreiber die Prämie(n) – ebenso wie die EEG-Vergütung 20 Jahre lang.

Wenn eine Anlage allerdings 30 Prozent Eigenverbrauch überschreitet, wird nicht der Marktwert abgerechnet, sondern der EPEX-Wert. Damit ist der Spot-Preis an der Strombörse EPEX (European Power Exchange) gemeint, die Spotbörse der EEX. Dort werden in Viertelstundenintervallen kurzfristige Stromlieferungen gehandelt, entweder für den Day-Ahead-Markt (Folgetag) oder für den Intraday-Markt (laufender Tag). Vermarkten wir Ihren Strom also an der Spotbörse, variiert der Preis je nach Uhrzeit, Nachfrage und Stromüberschuss bzw. -defizit. Wir rechnen den EPEX-Wert ab – diese Abrechnung unterscheidet sich also in der Hinsicht, dass der Preis schwankt und somit nach Zeitpunkt des Verkaufs höher und niedriger als der durchschnittliche Marktwert des Monats sein kann.

Der anzulegende Wert bleibt auch bei diesem Abrechnungsmodell für 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage festgesetzt. Die Marktprämie orientiert sich am durchschnittlichen Marktwert des jeweiligen Monats und ist jeden Monat somit auf eine andere Summe festgelegt. Der EPEX-Preis kann jedoch unter oder über dem Marktwert (gewichteter Monatsdurchschnitt) liegen. Ist der EPEX-Spotpreis niedriger als der Marktwert, zahlt der Netzbetreiber trotzdem nur die Marktprämie aus, die sich am Marktwert orientiert und somit kann der anzulegende Wert in diesem Intervall nicht erreicht werden. Liegt der durchschnittliche Marktwert dieses Monats beispielsweise bei 4 ct/KWh und der EPEX-Spotpreis bei 3 ct/KWh, mag es auf der Abrechnung so scheinen, als ob ein Cent „fehlt“, denn die Marktprämie orientiert sich am Marktwert. Das bedeutet, dass sich die Höhe aus der Differenz zum Marktwert und nicht der zum EPEX-Wert ergibt. Liegt der EPEX-Preis allerdings über dem Marktwert, wird die Marktprämie auch in derselben Höhe ausgezahlt und ein Mehrerlös gegenüber dem anzulegenden Wert ist möglich. Der Netzbetreiber zahlt pro Monat immer gleich viel aus, aber EPEX Spotpreis unterscheidet sich.

Warum unterscheiden sich die beiden Abrechnungsmodelle abhängig vom Eigenverbrauch? Das Prognoserisiko für eine EE-Anlage steigt mit dem Eigenverbrauch. Somit bieten wir Direktvermarktung nach dem Spot-Preis an, da sich die Profilwertigkeit des eingespeisten Stroms mit steigendem Eigenverbrauch stark verschlechtert. Dadurch, dass eine Anlage meist nur noch zur Mittagsspitze einspeist, d.h. zu Zeiten an denen die Strompreise i.d.R. niedriger sind, ist der Strom weniger wert als der einer Anlage die auch in den Morgen- und Abendstunden einspeist. Dann wird das Prognoserisiko der Anlage quasi mit dem Börsenpreisrisiko gleichgesetzt und Anlagenbetreiber haben an den Preisschwankungsrisiken teil, da das erhöhte Prognoserisiko im Dienstleistungsentgelt eingepreist ist.

Wir bieten Ihnen Direktvermarktung – auch mit Eigenverbrauch

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Umsatz­steuer in der Direkt­vermarktung: Wer muss diese ausweisen? 4.8 (24)

Umsatzsteuer in der Direktvermarktung: Wer muss diese ausweisen? - Teaserbild
Sie haben den selbst erzeugten Strom Ihrer Anlage freiwillig oder verpflichtend beim Virtuellen Kraftwerk in die Direktvermarktung gegeben. Als Nutzer der Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell erhalten Sie fortan Zahlungen von zwei verschiedenen Seiten, einerseits von Ihrem Direktvermarkter und andererseits von Ihrem Netzbetreiber (Zweistrommodell). Auf der Abrechnung Ihres Direktvermarkters, der Ihnen den Marktwert auszahlt, wird auf Ihre Vergütung und die Dienstleistungspauschale Ihres Vermarktungspartners die Umsatzsteuer angelegt. Der Netzbetreiber bezahlt Ihnen die Marktprämie inklusive der Managementprämie. Auf dieser Abrechnung findet sich allerdings keine Umsatzsteuer. Was umsatzsteuerrechtlich im Zweistrommodell gilt, erklären wir Ihnen im Folgenden Beitrag.
Grundsätzlich gilt, dass Leistungen, die Unternehmer gegenüber ihren Kunden erbringen, der Umsatzsteuer unterliegen. Das bedeutet konkret, dass die Umsatzsteuer eine Steuer ist, die ein Unternehmer auf seine Umsätze zahlen muss. Die Umsatzsteuer auf Strom beträgt 19%. Die sogenannte Vorsteuer ist die Steuer, die ein Unternehmer zahlt, wenn er Leistungen von einem anderen Unternehmer erwirbt. Die Vorsteuer darf beim Finanzamt nur geltend gemacht werden, wenn der Unternehmer beim Verkauf seiner Leistungen selbst Umsatzsteuer erheben muss. Im Grunde genommen bezeichnen Umsatz- und Vorsteuer dasselbe – aus der Käufersicht betrachtet handelt es sich um Vorsteuer, aus der Verkäufersicht um Umsatzsteuer. Die beiden Umsatzsteuervarianten fallen folglich bei einem Leistungsaustausch an. Die auf der Abrechnung Ihres Direktvermarkters ausgewiesene Umsatzsteuer basiert auf dieser Grundlage. Laut dem am 19.09.2014 veröffentlichten Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Photovoltaik- und KWK-Anlagen handelt es sich bei dem direkt vermarkteten Strom um eine umsatzsteuerlich relevante Strommenge. Die Wertabgabe, die durch den Leistungsaustausch aus Stromlieferung und Vermarktung derselben entsteht, wird besteuert. Ihr Netzbetreiber bezahlt Ihnen, je nach Anlagentyp, die Marktprämie oder die Flexibilitätsprämie aus. Bei diesen Prämien handelt es sich laut Schreiben des BMF um echte, nichtsteuerbare Zuschüsse. Die Prämien sind nicht als Gegenleistung für die Stromlieferung zu betrachten (wie die finanzielle Vergütung des Direktvermarkters), sondern als eine zusätzliche Förderung. Das bedeutet, sie unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Das gilt auch, wenn ein Dritter, wie der Direktvermarkter, in die Vermarktung eingebunden wird.
Die Einspeisung des in der Anlage erzeugten Stroms und deren Vergütung durch den Direktvermarkter unterliegt der Umsatzsteuer, da ein Leistungsaustausch vorliegt. Bei der Marktprämie, einem gesetzlich angeordneten Förderbetrag, der vom Netzbetreiber ausbezahlt wird, handelt es sich um einen rein finanziellen Ausgleich. Dieser unterliegt daher nicht der Umsatzsteuer.
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Wir vermarkten Ihre erzeugte Energie optimal an der Börse

Unabhängig von Anlagengröße und -art – sogar bei Eigenverbrauch

Warum sich Photovoltaikanlagen und Direktvermarktung für Unternehmen lohnen 5 (9)

Warum sich PV-anlage und Direktvermarktung für Unternehmen lohnt - Teaserbild
Unabhängig davon, ob Sie ein Kleinbetrieb, Großunternehmen oder Handwerksbetrieb sind, Photovoltaikanlagen (PV) erweisen sich stets als sichere und profitable Investition. Zusätzlich können Sie durch Direktvermarktung Mehrerlöse erzielen und sich dadurch auf längere Sicht absichern. Wir nennen Ihnen fünf Gründe, warum Sie von einer eigenen PV-Anlage und Direktvermarktung langfristig profitieren. 

1. Sie sparen an Strom- und Betriebskosten

Wenn Sie Ihren Strom selbst produzieren, sparen Sie an den wegfallenden Kosten für den Strombezug von öffentlichen Energieversorgern. Gleichzeitig sinken die Kosten für Solarstrom kontinuierlich. Da die Dachflächen vieler Unternehmen in der Regel größer sind, kann der Platz optimal für eine Photovoltaikanlage genutzt werden. Der Bau einer eigenen PV-Anlage und die Nutzung des Solarstroms führen langfristig zu niedrigeren Betriebskosten.

2. Kostenvorteile erhöhen Ihre Rendite

Dieser Punkt schließt an den ersten Vorteil an. Je weniger Sie für Solarstrom ausgeben, desto mehr Gewinne erzielen Sie für Ihr Unternehmen. In Kombination mit der Direktvermarktung wird der erneuerbare Strom, welchen Sie nicht selbst im Unternehmen nutzen (Eigenverbrauch), von Ihrem Direktvermarkter an der Energiebörse vermarktet. Durch die Auszahlung des Marktwerts und der Marktprämie erzielen Sie stets einen Mehrerlös. So erhöhen Sie Ihre Rendite durch Kosteneinsparung und die lukrative Direktvermarktung.

3. Garantierte Unabhängigkeit

Durch eine eigene Photovoltaikanlage sind Sie unabhängiger von Energieversorgern, Strompreisschwankungen sowie Stromausfällen. Verlassen Sie sich auf stabile Preise, indem Sie Ihren eigenen Solarstrom produzieren und direkt vermarkten lassen. Auf diese Weise umgehen Sie die schwankenden Strompreise öffentlicher Energieversorger. Zudem sind Sie mit einem Speichersystem im Falle eines Stromausfalls abgesichert.

4. Sicherer Wettbewerbsvorteil

Mit der Installation einer PV-Anlage auf Ihrem Gewerbedach können Sie mit einem langfristig niedrigen und konstanten Strompreis rechnen. Zusätzlich erzielen Sie mit der Anmeldung in die Direktvermarktung – auch bei einer Anlagengröße unter 100 kWp – einen langfristigen Mehrerlös. Welche Vorteile die Direktvermarktung bietet, können Sie im Detail im Blogbeitrag „Was ist Direktvermarktung – Einfach erklärt (mit Infoblatt)“ nachlesen. So steigern Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit und konzentrieren sich auf das Wesentliche.

5. Nachhaltige Investition in die Zukunft

Eine eigene Photovoltaikanlage bietet nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern liefert auch einen wertvollen Beitrag für die Umwelt. Durch den bewussten Einsatz umweltschonender Technologien – in diesem Fall PV-Anlagen – setzen Sie ein klares Statement und präsentieren sich als innovatives und nachhaltig orientiertes Unternehmen. Zudem bietet eine PV-Anlage u.a. im Hinblick auf den Klimawandel und den steigenden Energiebedarf eine zukunftsfähige Lösung. So gewährleisten Sie sich mit erneuerbaren Energien eine stabile und nachhaltige Stromversorgung in Ihrem Unternehmen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter: Unsere Produkte > Direktvermarktung Strom.

Noch auf der Suche nach dem passenden Direktvermarkter?

Wir bieten Direktvermarktung für alle Anlagengrößen – auch mit Eigenverbrauch

Was ist Direkt­vermarktung? Einfach erklärt (mit PDF-Infoblatt) 4.9 (16)

Was ist Direktvermarktung? Einfach erklärt (mit PDF-Infoblatt) - Teaserbild
Sie haben eine Wind-, Biogas- oder Solaranlage und fragen sich, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihren selbst erzeugten Strom zu verkaufen? Wir zeigen Ihnen, was es mit der Direktvermarktung auf sich hat.

Gestern EEG-Vergütung, heute Direktvermarktung

Vor der Strom Direktvermarktung wurde vom Staat geregelt, dass Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE) ihren grünen Strom an den zuständigen Netzbetreiber verkaufen. Dafür erhielten sie eine festgelegte Einspeisepauschale, die sich EEG-Vergütung nennt. Diese EEG-Vergütung war höher angesetzt als der Strompreis an der Börse und diente als Anreiz für die Anlagenbetreiber.
Im Jahr 2012 änderte sich das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Die Direktvermarktung von Strom wurde ermöglicht. Anlagenbetreiber konnten nun den selbst erzeugten Strom direkt an der Börse verkaufen. Die Vermarktung des Stroms läuft über einen Direktvermarktungspartner, der sich mit Marktprognosen auskennt und sich auf den Stromhandel spezialisiert hat.
Zunächst war diese Direktvermarktung freiwillig, im EEG 2016 wurde diese jedoch verpflichtend. Neuanlagen, die mehr als 100 kWp produzieren, vermarkten nun ihren Strom direkt an der Börse oder durch einen Direktvermarkter.

Entwicklung Direktvermarktung
Entwicklung Direktvermarktung (Quelle: www.netztransparenz.de)
Diese Statistik zeigt die Entwicklung der installierten Leistungen von EEG-Anlagen zwischen 2010 und 2018, deren Strom mit der geförderten Direktvermarktung verkauft wurde. Seit 2012 kann man einen signifikanten Anstieg der installierten Leistung im Bereich der Solarenergie erkennen.

Direktvermarktung für Ihre EE-Anlage

Das Virtuelle Kraftwerk als zuverlässiger Direktvermarkter

Direktvermarktung: Mit dem Marktprämienmodell Mehrerlöse erzielen

Der Direktvermarktungspartner vermarktet den erzeugten Strom des Anlagenbetreibers und zahlt diesem monatlich den durchschnittlich an der Börse erzielten Strompreis (sogenannter „Marktwert“). Dieser allgemeingültige Marktwert wird monatlich auf der Webseite www.netztransparenz.de veröffentlicht. Marktprämie und Marktwert ergeben zusammen den anzulegenden Wert. Dieser anzulegende Wert ist im EEG definiert und garantiert dem Anlagenbetreiber eine fixe Vergütung über 20 Kalenderjahre. Die Marktprämie gleicht dabei immer die Differenz zwischen dem monatlich schwankenden Marktwert und dem gesetzlich zugesicherten fixen anzulegenden Wert aus.
Direktvermarktung Anzulegender Zusammensetzung
Als finanziellen Mehrerlös für Bestandsanlagen dient die sogenannte Managementprämie. Damit ist man in der Direktvermarktung bessergestellt als ohne. Für Neuanlagen hingegen, deren Inbetriebnahme nach dem 01.01.2016 erfolgte, ist die Managementprämie bereits in der Marktprämie enthalten.
Direktvermarktung Managementprämie

Die E-World steht vor der Tür. Auch in diesem Jahr werden hoch innovative Lösungen für die Energiewelt von Morgen im Mittelpunkt stehen. Als kleinen Vorgeschmack haben wir Florian Vetter, unserem Head of Sales, ein paar Fragen gestellt.

Fernsteuerbarkeit als Voraussetzung für die Direktvermarktung

Eine weitere, gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für die Direktvermarktung ist die Fernsteuerbarkeit der Anlage. Sie ermöglicht dem Direktvermarktungspartner, die Leistung der Anlage nach Bedarf zu reduzieren. Fehlt der Nachweis der Fernsteuerbarkeit, so kann die Marktprämie nicht an den Anlagenbetreiber ausgezahlt werden.

Was ist Direktvermarktung? Infoblatt jetzt kostenlos downloaden.

Alle wichtigen Fakten zur Direktvermarktung zusammengefasst können Sie sich hier herunterladen. Dank der Direktvermarktung können Mehrerlöse für den Anlagenbetreiber rausspringen und so langfristig eine sichere und flächendeckende Versorgung mit Grünstrom erreicht werden. Nutzen Sie unseren Ertragspotenzialrechner für Direktvermarktung und prüfen Sie Ihren finanziellen Vorteil.

Mark­stammdaten­register (MaStR): Was beachten und welche Fristen gelten? 5 (9)

Markstammdatenregister (MaStR): Was beachten und welche Fristen gelten? - Teaserbild

Seit dem 31.01.2019 ist das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur in Betrieb. Die Onlinedatenbank mit zugehörigem Portal löst als zentrales Verzeichnis das Anlagenregister und das Photovoltaik-Meldeportal ab. Um eine einheitliche, vollständige Datengrundlage zu schaffen und den Energiemarkt transparent zu machen, besteht Registrierungspflicht für alle Betreiber von Energieerzeugungsanlagen sowie für Marktakteure, die Strom entweder verkaufen oder weiterleiten. Was Sie dabei beachten müssen und welche Fristen bei der Registrierung für Ihre Anlage gelten, erfahren Sie in diesem Beitrag. Die Checkliste beinhaltet alle wichtigen Fristen und notwendigen Schritte für die Anmeldung der Anlage im ausführlichen Überblick. Laden Sie sich die kostenlose Checkliste herunter und registrieren Sie sich schnell und unkompliziert.

Welche Daten werden im Marktstammdatenregister erfasst?

Erfasst werden Stammdaten (Name, Adresse, Standort, Leistungswert, Zuordnung,…) zu allen neuen und bestehenden Strom- und Gaserzeugungsanlagen mittels erneuerbarer und konventioneller Energie. Nicht-konstante „Bewegungsdaten“ (Zählerstand, Erzeugungsmenge, Speicherfüllstand) werden nicht erfasst. Stammdaten sind öffentlich zugänglich, auf vertrauliche Daten wie persönliche Informationen oder geschäftliche Daten haben nur berechtigte Behörden Zugriff.

Wer muss was im Marktstammdatenregister registrieren?

Alle Betreiber von Strom- und Gaserzeugungsanlagen sind verpflichtet, sich und ihre Anlagen zu registrieren. Neben diesen Marktakteuren müssen sich beispielsweise auch Bilanzkreisverantwortliche, Netzbetreiber, Stromhändler und -lieferanten, Direktvermarkter und diverse Behörden registrieren. Registriert werden müssen alle ortsfesten Einheiten, die Strom erzeugen und speichern, unabhängig davon, ob sie eine EEG- oder KWKG-Förderung erhalten. Es gibt keine Altersgrenze: Alle Anlagen, die genutzt werden, somit auch Bestandsanlagen, müssen gemeldet werden. Auch gibt es keine Mindestgröße für zu registrierende Anlagen, da das MaStR einen kompletten Überblick über die technischen Anlagedaten und die Marktakteure liefert, d.h. auch kleinste Anlagen wie „Balkonanlagen“ müssen registriert werden. Sobald eine Anlage direkten oder auch indirekten Anschluss an das öffentliche Stromnetz hat, muss diese gemeldet werden. Einzig Inselanlagen, die über keinen Netzanschluss verfügen, müssen nicht registriert werden. 

Sobald eine Anlage, die direkt oder indirekt ans Stromnetz angeschlossen ist und Strom erzeugt, muss sie als Stromerzeugungseinheit gemeldet werden – unabhängig von Größe und Alter. Das gilt auch, wenn der von der Anlage erzeugte Strom teilweise oder komplett vor Ort verbraucht wird und nicht ins Netz eingespeist wird.

Wo kann ich mich im Marktstammdatenregister eintragen?

Die Registrierung in das Marktstammdatenregister erfolgt auf der Webseite der Bundesnetzagentur. Diese finden Sie hier.

Fristen und To Do´s für die Registrierung finden Sie in dieser Checkliste zum kostenlosen Download.

Direkt­vermarkter wechseln in 4 Schritten 5 (10)

Direktvermarkter wechseln in 4 Schritten - Teaserbild

Ein besseres Angebot, ein umfangreicherer Service, ein übersichtliches Online-Portal für Dokumente – es gibt viele Gründe, wieso ein Projektierer oder Anlagenbauer den Direktvermarkter wechseln möchte. Leichter gesagt als getan? Wir zeigen Ihnen, wie man ganz einfach und in nur wenigen Schritten seinen Direktvermarkter wechselt und bieten eine Vorlage „Direktvermarkterkündigung“ zum Download an.

1. Schritt Direktvermarkter wechseln: Direktvermarkter vergleichen

Der erste Schritt zum Wechsel ist die Auswahl des neuen Direktvermarkters. In Deutschland gibt es viele Direktvermarkter mit unterschiedlichen Leistungen und Angeboten. Welcher Direktvermarkter am geeignetsten ist, ist nicht so einfach zu ermitteln. In unserem Blogbeitrag “Strom Direktvermarkter Vergleich: Marktübersicht kostenlos herunterladen” haben wir die Anbieter genauer unter die Lupe genommen und verglichen. In der kostenlosen Übersicht haben wir die Direktvermarkter anhand spezifischer Daten wie beispielsweise das Vorhandensein eines Online-Portals oder dem Service der Fernsteuerbarkeit aufgelistet. Diese können Sie am Ende des Blogbeitrags downloaden und somit alles auf einen Blick einsehen. Natürlich freuen wir uns, wenn Sie sich für uns entscheiden. Ein Angebot machen wir Ihnen hier.

2. Schritt Direktvermarkter wechseln: Mehrerlöse berechnen

Die möglichen Erträge, mit denen Sie bei einem neuen Direktvermarkter rechnen können, sollten direkt online einsehbar und transparent sein. Recherchieren Sie daher vor dem Wechsel unbedingt, mit welchen Ertragspotenzialen Sie bei einem neuen Direktvermarkter rechnen können. Das Virtuelle Kraftwerk der EnBW bietet hierfür einen kostenlosen Ertragspotenzialrechner an.

3. Schritt Direktvermarkter wechseln: Kündigungsfrist prüfen & einhalten

Mit der Kündigungsfrist ist es, wie mit einem Handyvertrag: Bevor der neue Vertrag abgeschlossen werden kann, sollte der alte gekündigt werden. Die Kündigungsfrist des Direktvermarktungsvertrages ist jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Bevor man den neuen Direktvermarktungsvertrag abschließt, sollte man sich über die Kündigungsfrist im alten Vertrag erkundigen. Bei dem Virtuellen Kraftwerk der EnBW, der Interconnector GmbH, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Ist der Wechsel zum 01. Januar geplant, sollte die Kündigung bereits vor dem 01. Oktober geschehen. Um Ihnen die Arbeit etwas zu erleichtern, haben wir für Sie eine Kündigungsvorlage bereitgestellt.

4. Schritt: Informationen für den Direktvermarkterwechsel bereithalten

Folgende Informationen sollten Sie für den Direktvermarkterwechsel bereithalten:

  1. Anlagenname
  2. Anlagengröße
  3. Ungefährer Eigenverbrauch
  4. Marktlokations-ID (kurz: MaLo)
  5. Ausrichtung der Anlage (Azimut)
  6. Neigung der Anlage
  7. Standort der Anlage

Sie möchten den Direktvermarkter wechseln? Schauen Sie in unserem Ertragspotenzialrechner, welche möglichen Erlöse Sie erzielen können, wenn Sie uns als Ihren künftigen Direktvermarkter wählen. Im Anschluss können Sie direkt unser Angebotsformular online ausfüllen – wir kontaktieren Sie umgehend per Email mit einem individuellen Angebot. Abgesehen von einem auf Sie abgestimmten Direktvermarktungsvertrages, erhalten Sie Zugang zu unserem Direktvermarktungsportal,wo Sie Ihre EE-Anlagen ganz leicht anbinden und alle Daten Ihrer Erzeugungsanlage verwalten können. Nach der Kündigung bei Ihrem alten Direktvermarkter übernehmen wir den Rest für Sie.

Kündigungsvorlage für den Direktvermarkterwechsel herunterladen