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Welche Kosten fallen bei der Direkt­ver­mark­tung an?

Lesezeit: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Die Direkt­ver­mark­tung des Stroms aus erneu­er­baren Energie-Anlagen ist für Neuan­lagen mit einer Leistung von über 100 kW verpflich­tend, sofern diese nach dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden. Bei kleineren Anlagen stellt sich häufig die Frage, ob sich der Umstieg auf die Direkt­ver­mark­tung finan­ziell lohnt. Damit Sie für Ihre Inves­ti­tion in eine EE-Anlage bestens vorbe­reitet sind, erklären wir Ihnen im Folgenden, welche Kosten anfallen und welche Vorteile die Direkt­ver­mark­tung bietet.

Wo entstehen Kosten bei der Direktvermarktung? 

Grund­sätz­lich lassen sich die Kosten in zwei Bereiche unter­teilen: Gebühren für die techni­sche Ausstat­tung der Anlage sowie ein monat­liches Vermark­tungs­ent­gelt. 

Welche Kosten fallen für die Hardware an? 

Die Hardware­kosten setzen sich im Wesent­li­chen aus der Instal­la­tion eines geeig­neten Messsys­tems und der Einrich­tung der Fernsteu­er­bar­keit zusammen. 

Ausrüs­tung mit einer Messeinrichtung

PV-Anlagen mit einer instal­lierten Leistung von über 100 kWp sind verpflichtet, einen RLM-Zähler einzu­bauen. Dieser erfasst viertel­stünd­lich den Leistungs­mit­tel­wert des Strom­ver­brau­chers und liefert dadurch Daten zur Ist-Leistung, um die Steue­rung zu verifi­zieren und den Einfluss auf das Strom­netz bewerten zu können. 

Die Kosten für die Instal­la­tion variieren je nach Messstellen- bzw. Verteil­netz­be­treiber stark und liegen zwischen mehreren hundert und etwas über tausend Euro. Diese fallen aller­dings nur einmalig an. Laufende Kosten sind die jährli­chen Beträge des Messstel­len­be­trei­bers, der für den RLM-Zähler verant­wort­lich ist. Die Messstel­len­be­triebs­kosten betragen jährlich je nach Betreiber einige hundert Euro. 

Fernsteu­er­bar­keit

Um in die Direkt­ver­mark­tung zu starten, müssen an einer Anlage bestimmte techni­sche Voraus­set­zungen erfolgen. Dazu gehört die Pflicht zur Fernsteu­er­bar­keit (bei einer Leistung über 25 kW) ab dem zweiten Kalen­der­monat nach der erstma­ligen Einspei­sung bzw. der Meldung durch den Direkt­ver­markter. Hinter­grund ist, dass die Einspei­sung der Anlage anhand der Preis­schwan­kungen an der Börse reguliert werden soll. Wir arbeiten diesbe­züg­lich mit Anbin­dungs­part­nern zusammen – infor­mieren Sie sich hier über unsere Partner. Die Kosten hängen vom jewei­ligen Dienst­leister ab und richten sich nach der bereits vorhan­denen Hardware.

Welche Kosten fallen für die Vermark­tung an? 

Die Vermark­tungs­kosten bestehen vor allem aus dem indivi­du­ellen Vermark­tungs­ent­gelt sowie den Kosten für Redis­patch 2.0.

Vermark­tungs­ent­gelt 

Die Höhe des Vermark­tungs­ent­gelts hängt von diversen indivi­du­ellen Faktoren wie der Anlagen­größe, dem Eigen­ver­brauch, der Ausrich­tung und dem Standort der Anlage ab. Pauschal lässt sich nicht angeben, wie hoch das Vermark­tungs­ent­gelt für jede Anlage ist. Um mehr über die poten­zi­ellen Kosten, aber auch die mögli­chen Erlöse zu erfahren, empfehlen wir Ihnen die Nutzung unseres Ertrags­po­ten­zi­al­rech­ners. Dieser zeigt, wie sich Ihre Einnahmen unter Berück­sich­ti­gung Ihrer anlagen­spe­zi­fi­schen Daten und histo­ri­scher Markt­werte entwi­ckeln könnten.

Redis­patch 2.0

Die Kosten für die Erfül­lung der Pflichten nach Redis­patch 2.0 sind bereits in unserem Direkt­ver­mark­tungs­ent­gelt enthalten. Dies ist ein regula­to­ri­sches Verfahren, mit dem Netzeng­pässe durch gezielte Steue­rung von Erzeu­gungs­an­lagen vermieden werden. Anlagen mit einer Leistung über 100 kWp müssen verpflich­tend in Redis­patch 2.0 einge­bunden werden. Der Direkt­ver­markter übernimmt dabei die Rolle als Einsatz­ver­ant­wort­li­cher (EIV) und Betreiber der techni­schen Ressource (BTR).  

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