Skip to content

Bestands­an­lagen

Lesezeit: 4 Minuten

Was ist eine Bestandsanlage? 

Als Bestands­an­lage wird seit EEG 2014 eine Anlage bezeichnet, die vom momen­tanen Eigen­tümer bereits vor 2015 zur Eigen­erzeu­gung von Strom genutzt wurde. Konkret handelt es sich bei Bestands­an­lagen um Erzeu­gungs­an­lagen, die vom Letzt­ver­brau­cher als Eigen­erzeuger betrieben werden. Dabei ist es von zentraler Bedeu­tung, dass Strom hier in direktem räumli­chem Zusam­men­hang mit der erzeu­genden Anlage verbraucht wird oder eine Eigen­ver­sor­gung ohne Direkt­leis­tung und Anschluss an das öffent­liche Netz gewähr­leistet wird.

Eine Anlage, die einmal die Krite­rien für eine Bestands­an­lage erfüllt hat, behält weiterhin diesen Status, auch wenn diese z.B. in der Zwischen­zeit für die ausschließ­liche Dritt­be­lie­fe­rung einge­setzt werden würde. Grund­sätz­lich erfolgt die Eigen­ver­sor­gung via Bestands­an­lage zudem perso­nen­be­zogen. Wenn solch eine Anlage also veräu­ßert wird, geht im gleichen Zuge oftmals der Bestands­schutz verloren.

Anlagen dieser Art, die vor dem 01. August 2014 in Betrieb genommen wurden, kommt zugute, dass aufgrund von Bestands­schutz­re­ge­lungen deren EEG-Umlage entfallen kann. Falls die Bestands­an­lagen jedoch vor dem 01. Januar 2018 erneuert oder komplett ersetzt wurden, ist es für die Erhal­tung des Bestands­schutzes entschei­dend, dass sich deren Leistung nicht um mehr als 30% im Vergleich zur vor dem 01. August 2014 vorhan­denen Leistung erhöht hat. Wenn die Bestands­an­lage bis zu diesem Zeitpunkt erwei­tert wurde, fällt der Bestands­schutz vollständig weg.

Wie lange lebt eine Bestandsanlage?

Ähnlich wie bei anderen Gebrauchs­ge­gen­ständen, wie Autos oder Computer, kommt auch im Bereich der Erneu­er­baren Energien die Frage auf, wie lange Inves­ti­tionen für Wartungs- und Repara­tur­kosten angemessen sind und ab wann es sinnvoller ist, in eine leistungs­stär­kere und effizi­en­tere Neuan­lage zu inves­tieren. Anlagen­be­treiber müssen hier die aktuellen und erwar­teten Betriebs­kosten mit den Kosten für eine Neuan­lage abwägen und darauf basie­rend eine indivi­du­elle Entschei­dung treffen. Bei Photo­vol­ta­ik­an­lagen beläuft sich die “Lebens­dauer” dabei in der Regel auf einen Zeitraum zwischen 30 bis 40 Jahren - die Anlagen sind demnach norma­ler­weise auch nach Ende der 20 Jahre anhal­tenden EEG-Förde­rung noch leistungs­fähig, um ca. 10 bis 20 Jahre weiter Strom zu erzeugen. 

Wie viel kostet eine Bestandsanlage?

Photo­vol­ta­ik­an­lagen und Wasser­kraft­werke haben den Vorteil, dass die Inves­ti­ti­ons­kosten für Bestands­an­lagen inner­halb dieser Branchen nach den 20 Jahren in der EEG-Förde­rung abgeschrieben sind und nur mit geringen Betriebs­kosten zu rechnen ist. Diese vorteil­hafte Ausgangs­lage wird durch die Möglich­keit zum Eigen­ver­brauch bei Photo­vol­taik-Anlagen oder die Möglich­keit zur Direkt­ver­mark­tung an der Strom­börse weiter verstärkt. Der Betrieb von Biomas­se­an­lagen kommt im Gegen­satz dazu mit erheb­li­chen Betriebs­kosten einher, was insbe­son­dere auf den Einsatz von Bioen­er­gie­trä­gern zurück­zu­führen ist. Dabei ist es möglich, dass bereits vor Ende der EEG-Förde­rung Inves­ti­tionen getätigt werden müssen, um Anlagen­kom­po­nenten zu erneuern. Bei alten Windkraft­an­lagen muss ebenfalls mit beträcht­li­chen Betriebs­kosten gerechnet werden. Hinzu kommt, dass mit zuneh­mendem Alter der Anlagen höhere Kosten für Wartung, Reparatur etc. anfallen können. Studi­en­ergeb­nisse zeigen auf, dass die Betriebs­kosten zwischen 2,5 Cent bis 3,5 Cent pro kWh rangieren können in Abhän­gig­keit der Anlagen­größe und des Standortes. 

Macht die Direkt­ver­mark­tung für Bestands­an­lagen Sinn?

Für Bestands­an­lagen, die bereits vor dem Inkraft­treten des EEG 2014 geneh­migt und betrieben wurden, ist die Direkt­ver­mark­tung im Vergleich zu Neuan­lagen mit einer instal­lierten Leistung von 100 kW nicht verpflich­tend. Im Gegen­satz dazu ist die Direkt­ver­mark­tung Pflicht für Neuan­lagen mit einer instal­lierten Leistung, die größer als 100 kW ist. Anlagen­be­treiber, deren Anlagen aller­dings bereits vor dem 01. August 2014 in Betrieb genommen wurden, fallen unter den Bestands­schutz: Dabei haben sie die freie Wahl zwischen der festen EEG-Vergü­tung und der Vergü­tung nach Markt­prä­mi­en­mo­dell. Durch die Möglich­keit zum freiwil­ligen Wechsel in die Direkt­ver­mark­tung können die Bestands­an­lagen gemäß des Markt­prä­mi­en­mo­dells entlohnt werden.

Dabei liegt der Vorteil, der für einen freiwil­ligen Wechsel in die Direkt­ver­mark­tung spricht, auf der Hand: Das Markt­prä­mi­en­mo­dell setzt sich aus mehreren Kompo­nenten zusammen und garan­tiert dabei durch die Manage­ment­prämie Mehrerlöse. Die Kombi­na­tion aus der Höhe des durch­schnitt­li­chen monat­li­chen Markt­wertes an der Strom­börse zuzüg­lich der Markt­prämie entspricht hier immer genau der Höhe der Vergü­tung, die bei der fixen Einspei­se­ver­gü­tung anfällt. Zusätz­lich kommt bei Bestands­an­lagen die Manage­ment­prämie als Mehrerlös hinzu. Die Manage­ment­prämie gewähr­leistet, dass die monat­liche Vergü­tung mindes­tens in Höhe der EEG-Vergü­tung ausfällt bzw. in der Regel jedoch sogar darüber hinaus geht. Insge­samt können sich Anlagen­be­treiber also darauf verlassen, dass sie durch die Direkt­ver­mark­tung ihre Erlöse im Vergleich zur herkömm­li­chen EEG-Vergü­tung steigern.

Wenn dabei der produ­zierte Strom noch zu Spitzen­nach­fra­ge­zeiten oberhalb des durch­schnitt­li­chen monat­li­chen Markt­wertes verkauft wird, können deutliche mehr Gewinne im Vergleich zum fixen Vergü­tungs­mo­dell erzielt werden. In diesem Fall amorti­sieren sich aufkom­mende Kosten zur Umrüs­tung der Bestands­an­lagen, die bei einem Wechsel in die Direkt­ver­mark­tung entstehen können, beson­ders schnell.

Wenn sich die Betreiber von Bestands­an­lagen, die vor dem 01. Januar 2017 in Betrieb genommen wurden, also dazu entscheiden aus dem fixen Vergü­tungs­mo­dell nach dem EEG zum Markt­prä­mi­en­mo­dell zu wechseln, haben sie Anspruch auf die Zahlung der sog. optio­nalen Markt­prämie. Die Markt­prämie kann in diesem Zusam­men­hang als Ausgleich für die Diffe­renz angesehen werden, die zwischen der bishe­rigen gleich­blei­benden EEG-Vergü­tung und dem Markt­preis, welcher an der Strom­börse erreicht werden kann.

Was passiert nach dem EEG mit Bestandsanlagen?

Für Bestands­an­lagen gibt es nach dem Auslaufen der EEG-Förde­rung unter­schied­liche Möglich­keiten. So können diese zum einen weiter betrieben werden, wobei gesetz­liche und markt­be­dingte Rahmen­be­din­gungen vorab geklärt werden müssen. Zum anderen können Bestands­an­lagen leistungs­stärker gemacht werden, indem alte Module durch neue ersetzt werden. An dieser Stelle spricht man dann von einem sog. Repowering.

Des Weiteren kann auch die Direkt­ver­mark­tung des eigens produ­zierten Stroms aufgrund der damit einher­ge­henden Mehrerlöse eine sinnvolle Option darstellen. An dieser Stelle profi­tieren Anlagen­be­treiber, die recht­zeitig die Weichen für einen Wechsel in die Direkt­ver­mark­tung stellen: Um eine Vergü­tung für den eigens produ­zierten und einge­speisten Strom zu erhalten, ist es früher oder später bzw. mit nahendem Auslaufen der EEG-Förde­rung wichtig sich mit Direkt­ver­mark­tung ausein­an­der­zu­setzen. Durch einen frühzei­tigen Wechsel in die Direkt­ver­mark­tung vor dem Ende der Förde­rung, können sich Anlagen­be­treiber also optimal auf die Post EEG Zeit vorbereiten.

Welche Möglich­keit sich letzten Endes als am besten geeignet für eine Bestands­an­lage nach Auslaufen der Förde­rung erweist, muss dabei im Einzel­fall geprüft werden – nur so kann eine fundierte Entschei­dung zur weiteren Vorge­hens­weise getroffen werden.

Sie haben Rückfragen? Kontak­tieren Sie uns.
Pierre Fees, Head of Sales 

Wie hilfreich war dieser Artikel? 

Zum Bewerten auf die Sterne klicken 

Durch­schnitt­liche Bewer­tung 5 / 5. Anzahl Bewer­tungen: 26

Noch keine Bewer­tung, sei der Erste! 

Virtuelles Kraftwerk der EnBW

Virtuelles Kraftwerk der EnBW

Das Virtuelle Kraftwerk der EnBW verbindet Erzeuger und Verbraucher von erneuerbarer Energie mit Märkten und Möglichkeiten der Digitalisierung. Hierfür stellen wir als digitale Plattform Lösungen für eine dezentrale, digitale und sektorübergreifende Energiewelt zur Verfügung. Ziel ist es, den Energiebedarf und die Energieerzeugung optimal aufeinander abzustimmen und je nach Stromangebot und -nachfrage flexibel zu steuern.
Newsletter abonnieren
und mehr erfahren
Diese Themen könnten Sie interessieren:
Windenergie: Wissen und Details -Teaserbild
Energielexikon: Energiewissen kompakt & leicht verständlich
Windenergie

Lesezeit: 9 Minuten Was ist Windenergie? Defini­tion  Unter Windenergie versteht man die Nutzung der Bewegungs­en­ergie von Luftströ­mungen zur Erzeu­gung elektri­scher Energie. Die kineti­sche Energie der Luftmassen entsteht durch

Jetzt lesen
Energielexikon: Energiewissen kompakt & leicht verständlich
Wind­kraftanlage

Lesezeit: 1 minute Die Windenergie, auch Windkraft genannt, nutzt den Wind als erneu­er­bare Energie­quelle. Schon vor langer Zeit nutzte der Mensch Windmühlen, um Maschinen direkt vor Ort anzutreiben.

Jetzt lesen