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Redispatch-Maßnahmen für Anlagen mit Eigenverbrauch – Abregelungen vermeiden

Lesezeit: 3 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Netzbetreiber greifen immer wieder auf Redispatch-Maßnahmen zurück, um das Stromnetz stabil zu halten und Engpässe im Netz zu verhindern. Das bedeutet, dass Netzbetreiber bei Bedarf kurzfristig in die Stromeinspeisung eingreifen, unabhängig davon, ob der Strom aus konventionellen Kraftwerken oder aus Anlagen erneuerbarer Energien stammt. In der Praxis werden jedoch auch Anlagen mit Eigenverbrauchsanteil mitunter abgeregelt. Woran das häufig liegt und welche Rolle die Meldung sogenannter Nichtbeanspruchbarkeiten dabei spielt, erläutern wir in diesem Beitrag. Außerdem zeigen wir Ihnen als Anlagenbetreiber, wie Sie in solchen Fällen richtig vorgehen und was Sie bei der Meldung dieser Ausfälle in unserem Portal beachten sollten.

Der Kontext: Was ist Redispatch 2.0?

Redispatch bezeichnet die Anpassung des Einsatzes von Anlagen durch Netzbetreiber mit dem Ziel, die Wirkleistungseinspeisung zu steuern. Die Regelungen zu Redispatch, die sich auf konventionelle Großkraftwerke beschränkten, sowie zum Einspeisemanagement von EE- und KWK-Anlagen wurden mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 im Rahmen von Redispatch 2.0 abgelöst. Seitdem sind alle Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung elektrischer Energie einbezogen, also auch PV- und Wind-Anlagen sowie Batteriespeicher. Das gilt für Anlagen ab 100 kW Nennleistung und für solche, die vom Netzbetreiber fernsteuerbar sind. Die rechtliche Grundlage bildet insbesondere § 13a EnWG. Ziel von Redispatch 2.0 ist es, Eingriffe effizienter zu gestalten, Kosten zu senken und die Netzstabilität durch eine koordinierte Steuerung aller relevanten Anlagen zu sichern. Weitere Informationen zum Redispatch finden Sie auch hier. 

Wichtig: Seit dem 23.12.2025 gilt im Zuge der EnWG-Novelle ein neues Verfahren für die Vergütung von Redispatch-Ausfallarbeit. Diese wird nicht mehr über den Direktvermarkter abgewickelt. Stattdessen machen Anlagenbetreiber ihre finanziellen Ansprüche direkt gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber geltend (§ 14 Abs. 1 EnWG). Für Abregelungen bis zum 22.12.2025 gilt weiterhin der bisherige Prozess. 

Warum kommt es zur Abregelung der Anlagen trotz hohen Eigenverbrauchs?

Anlagenbetreiber sind verpflichtet, verschiedene Daten an den Netzbetreiber zu übermitteln. Dazu gehören neben Stamm-, Planungs- und Echtzeitdaten auch Informationen zu sogenannten Nichtbeanspruchbarkeiten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Beschluss BK6-20-061 der Bundesnetzagentur.  

Nichtbeanspruchbarkeiten sind Zeiträume, in denen eine Anlage nicht zur Verfügung steht. Gründe können technische Einschränkungen (z. B. Wartung), äußere Einflüsse (z. B. Umweltauflagen) oder auch Eigenverbrauch sein. Solche Zeiträume müssen immer gemeldet werden. 

Gerade bei Anlagen mit hohem Eigenverbrauchsanteil ist die Meldung besonders wichtig. Der Netzbetreiber muss wissen, wann und wie viel Strom selbst genutzt wird. Fehlen diese Angaben oder sind sie unvollständig, geht er davon aus, dass die Anlage vollständig einspeisen kann. Ein häufiger Grund für Abregelungen im Redispatch ist daher eine fehlende oder fehlerhafte Meldung von Nichtbeanspruchbarkeiten. Das kann dazu führen, dass auch für den Eigenverbrauch vorgesehener Strom nicht vollständig genutzt werden kann. Um das zu vermeiden, sollten die entsprechenden Meldungen frühzeitig und sorgfältig erfolgen. 

Wie meldet man Nichtbeanspruchbarkeiten an den Netzbetreiber?

Für die Meldung von Nichtbeanspruchbarkeiten stehen Ihnen in unserem Portal die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung: 

Option 1: Meldung für einzelne Zeiträume

Diese Option eignet sich für Zeiträume mit gleichbleibender nichtbeanspruchbarer Leistung über einen längeren Zeitraum (z. B. bei Wartungen). 

Vorgehen: 

  • Zeitraum mit Start- und Enddatum auswählen  
  • Nichtbeanspruchbare Leistung eintragen (maximal bis zur installierten Leistung) 
  • Art der Nichtbeanspruchbarkeit angeben (z. B. Wartung)

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Option 2: Meldung als Serientermin

Bei regelmäßig wiederkehrenden Nichtbeanspruchbarkeiten über einen längeren Zeitraum (z. B. Eigenverbrauch an Werktagen) kann die Meldung als Serientermin erfolgen. 

Vorgehen: 

  • Rhythmus der Serie auswählen (z. B. wöchentlich) 
  • Start- und Enddatum der Serie festlegen 
  • Zeitraum definieren, in dem die Serie auftritt (inkl. Auswahl der Tage bzw. Häufigkeit) 
  • Nichtbeanspruchbare Leistung eintragen 
  • Art der Nichtbeanspruchbarkeit angeben (z. B. Eigenverbrauch) 

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Option 3: Individuelle Einträge

Für sich verändernde nichtbeanspruchbare Leistungen besteht die Möglichkeit, diese in 15-Minuten-Zeiträumen pro Tag zu erfassen. 

Vorgehen: 

  • Tag auswählen 
  • Zeitraum innerhalb des Tages festlegen 
  • Für jedes 15-Minuten-Intervall die jeweilige nichtbeanspruchbare Leistung eintragen 
  • Art der Nichtbeanspruchbarkeit angeben (z. B. geplante Wartung) 

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So stellen Sie sicher, dass der Netzbetreiber die tatsächliche Verfügbarkeit Ihrer Anlage korrekt berücksichtigt und unnötige Abregelungen vermieden werden.

Fazit: Wie kann Eigenverbrauch bei Anlagen besser berücksichtigt werden?

Eine korrekte und frühzeitige Meldung von Nichtbeanspruchbarkeiten ist besonders bei Anlagen mit hohem Eigenverbrauch sinnvoll, damit der Netzbetreiber Redispatch-Maßnahmen möglichst genau planen und den Eigenverbrauch der Anlage angemessen berücksichtigen kann. So lassen sich auch damit verbundene Einschränkungen reduzieren und die tatsächliche Nutzung des Stroms besser abbilden. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass der Netzbetreiber trotz korrekt gemeldeter Nichtbeanspruchbarkeiten die Netz- und Systemsicherheit gewährleisten muss. Falls erforderlich, ist er daher berechtigt und verpflichtet, die Erzeugung der Anlage vollständig abzuregeln. Die Meldung von Nichtbeanspruchbarkeiten reduziert also das Risiko von Abregelungen deutlich, schließt diese aber nicht vollständig aus. 

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Kamilla Berentei

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