Inhaltsverzeichnis
- 1 Ist Photovoltaik ohne Finanzamt möglich?
- 2 Was sind die Unterschiede zwischen Photovoltaik Umsatzsteuer & Ertragssteuer?
- 3 Wie sind Photovoltaik Speicher zu versteuern?
- 4 Ist Liebhaberei bei Photovoltaik Anlagen möglich?
- 5 Wann lohnt sich eine Partnerschaft, um Photovoltaik Steuern zu reduzieren?
- 6 Wie ist der Photovoltaik Eigenverbrauch zu versteuern?
- 7 Wie sind PV Anlagen in der Direktvermarktung zu versteuern?
- 8 Was ist bei Photovoltaik Steuern nach Auslauf der EEG-Förderung zu beachten?
- 9 Wo gibt es weitere Informationen zu Photovoltaik Steuern?
Ist Photovoltaik ohne Finanzamt möglich?
Was sind die Unterschiede zwischen Photovoltaik Umsatzsteuer & Ertragssteuer?
Wie sind Photovoltaik Speicher zu versteuern?
Ist Liebhaberei bei Photovoltaik Anlagen möglich?
Wann lohnt sich eine Partnerschaft, um Photovoltaik Steuern zu reduzieren?
Wie ist der Photovoltaik Eigenverbrauch zu versteuern?
Wenn man umsatzsteuerpflichtig ist, muss man für den privaten Solarstrom-Verbrauch bzw. Eigenverbrauch aus der eigenen Anlage Umsatzsteuer in der Höhe bezahlen, die auch fällig wäre, wenn man die Kilowattstunde aus dem öffentlichen Netz einkaufen würde. Bei der Ertragssteuer hat man verschiedene Möglichkeiten diesen privaten Stromverbrauch als Entnahme aus dem „Unternehmen“ zu bewerten. Das Finanzamt betrachtet die PV-Anlage als Unternehmen sobald eine Gewinnerzielungs-Absicht vorliegt. Wenn man aus dem eigenen Unternehmen etwas für private Zwecke herauszieht, dann muss man diese Kosten natürlich ausgleichen. Ansonsten würde man etwas von der Steuer absetzen, was eigentlich privat verbraucht wird. Bei der Ertragssteuer setzt man meistens nicht den Preis an, den man für den Strombezug bezahlt, sondern in der Regel die Selbstkosten oder die Einspeisevergütung. Selbstkosten bei kleinen Anlagen liegen in der Größenordnung zwischen 7 bis 15 Cent pro kWh, je nachdem was die Anlage gekostet hat. Die Einspeisevergütung für Neuanlagen liegt ebenfalls in der Größenordnung bei knapp 9 Cent. Auch dazu gibt es weiterführende Informationen in meinen Artikeln bei PV Magazine.
Wie sind PV Anlagen in der Direktvermarktung zu versteuern?
Grundsätzlich gilt bei der Strom Direktvermarktung das gleiche Prinzip wie bei der Einspeisung. Man erhält eine Vergütung und die daraus erzielten Gewinne müssen versteuert werden. Bei der Direktvermarktung kommt hinzu, dass es unterschiedliche Teile gibt: Zum einen den Teil, den man durch den Verkauf des Stroms durch den Direktvermarkter erhält und zum anderen den Teil durch die Marktprämie, die eine Förderung ist. Nur der Vermarktungs-Erlös unterliegt der Umsatzsteuer, die man dann vom Direktvermarkter bekommt, wenn man selbst umsatzsteuerpflichtig ist. Das hat jedoch keine finanziellen Auswirkungen, da die Umsatzsteuer – egal ob vom Netzbetreiber oder vom Direktvermarkter – immer ein Durchlaufposten ist. Der eigentlich interessante Aspekt bei der Umsatzsteuer-Pflicht ist die Rückerstattung der beim Kauf der Anlage bezahlten Mehrwertsteuer an den Installateur. Das heißt, man hat einen Vorteil beim Anlagen-Kauf und keinen Nachteil beim Strom-Verkauf. Der einzige Nachteil ist der, dass man beim privaten Eigenverbrauch Umsatzsteuer abführen muss. Wenn sich ein privater Anlagenbetreiber zu Beginn umsatzsteuerpflichtig meldet, um diesen Vorteil zu nutzen, wird empfohlen nach fünf Jahren zu prüfen, ob man in die Kleinunternehmer-Regelung wechseln kann und sollte. Nach einem bestimmten Zeitraum ist dieser Wechsel möglich und dann muss man auch für den privaten Eigenverbrauch keine Umsatzsteuer mehr bezahlen. Der Vorteil der Umsatzsteuerpflicht beim Anlagenkauf ist bei kleinen Anlagen mittlerweile jedoch nicht mehr sonderlich groß, weil die Anlagen nicht mehr so teuer sind. Ein wenig anders ist das bei Anlagen mit Batteriespeicher, wenn beides gemeinsam gekauft wird.
Was ist bei Photovoltaik Steuern nach Auslauf der EEG-Förderung zu beachten?
Das kann so einfach bzw. pauschal nicht beantwortet werden, da es unter anderem auch davon abhängig ist, welche Regelungen der Bundestag im Zuge der geplanten Gesetzesänderung demnächst beschließen wird. Hier muss dann auch im individuellen Fall geprüft werden was für die Post EEG Zeit sinnvoll ist. Wenn man möchte, kann man in der Umsatzsteuer bleiben, je nachdem ob bspw. noch Wartungskosten anfallen oder ob man noch Geld investiert für die Umrüstung der Anlage. Das ist aber nur relevant, wenn man weiter mit der eigenen Anlage in das Netz einspeisen will. Auch für die kleineren Anlagen soll es demnächst eine Regelung dafür geben. Bei den größeren Anlagen wird das vermutlich mithilfe der Direktvermarktung geregelt werden. In dem Fall hat man weiterhin Einkünfte und ggf. auch Gewinne, wenn die Erträge höher als die Betriebskosten sind. Wenn die Umsätze entsprechend klein sind, kann man auch hier in die Kleinunternehmer-Regelung wechseln. Bei der Ertragssteuer ist entscheidend, ob man weiterhin eine Gewinnerzielungs-Absicht verfolgt oder nicht. Dabei kann man auch erst einmal abwarten und schauen, ob steuerliche Verluste entstehen und dann mit dem Finanzamt klären, ob hier überhaupt noch eine Gewinnerzielungs-Absicht besteht. Ansonsten kann die Anlage aus ertragssteuerlicher Sichtweise auch zur Liebhaberei werden, wodurch keine ausführlichen Steuererklärungen mehr zu bringen sind.
Wo gibt es weitere Informationen zu Photovoltaik Steuern?
Leider finden sich im Internet zu dem Thema viele halbrichtige, unvollständige und irreführende Hinweise und Tipps. Man kann dadurch in Fallen tappen, die viel Geld kosten. In der Themen-Rubrik Steuertipps bei PV Magazine wollen wir dagegen möglichst fehlerfreie und von Fachleuten geprüfte Informationen zur Verfügung stellen. Es gibt außerdem von der Finanzverwaltung Bayern ein sehr umfangreiches Dokument, was kostenlos zum Download bereitgestellt wird. Um einen komprimierten Überblick zu erhalten, lohnt es sich auch einen Blick in das Info-Blatt vom Solarcluster Baden-Württemberg zu werfen. Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg hat in diesem Jahr auch eine Broschüre zum Thema veröffentlicht. Abgesehen davon empfiehlt es sich auch bei der Suche nach einem Steuerberater darauf zu achten, inwieweit sich dieser mit der Thematik auskennt. Deshalb ist es sinnvoll in Erfahrung zu bringen, ob der Steuerberater selbst eine Photovoltaik-Anlage besitzt oder sich in einem Fach-Seminar bereits damit beschäftigt hat. Viele Steuerberater-Akademien und die Firma Steuerseminare Graf bieten solche speziellen Fortbildungen an.

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