Skip to content

Bestands­an­lagen

Lesezeit: 4 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Bestandsanlage? 

Als Bestands­an­lage wird seit EEG 2014 eine Anlage bezeichnet, die vom momen­tanen Eigen­tümer bereits vor 2015 zur Eigen­erzeu­gung von Strom genutzt wurde. Konkret handelt es sich bei Bestands­an­lagen um Erzeu­gungs­an­lagen, die vom Letzt­ver­brau­cher als Eigen­erzeuger betrieben werden. Dabei ist es von zentraler Bedeu­tung, dass Strom hier in direktem räumli­chem Zusam­men­hang mit der erzeu­genden Anlage verbraucht wird oder eine Eigen­ver­sor­gung ohne Direkt­leis­tung und Anschluss an das öffent­liche Netz gewähr­leistet wird.

Eine Anlage, die einmal die Krite­rien für eine Bestands­an­lage erfüllt hat, behält weiterhin diesen Status, auch wenn diese z.B. in der Zwischen­zeit für die ausschließ­liche Dritt­be­lie­fe­rung einge­setzt werden würde. Grund­sätz­lich erfolgt die Eigen­ver­sor­gung via Bestands­an­lage zudem perso­nen­be­zogen. Wenn solch eine Anlage also veräu­ßert wird, geht im gleichen Zuge oftmals der Bestands­schutz verloren.

Anlagen dieser Art, die vor dem 01. August 2014 in Betrieb genommen wurden, kommt zugute, dass aufgrund von Bestands­schutz­re­ge­lungen deren EEG-Umlage entfallen kann. Falls die Bestands­an­lagen jedoch vor dem 01. Januar 2018 erneuert oder komplett ersetzt wurden, ist es für die Erhal­tung des Bestands­schutzes entschei­dend, dass sich deren Leistung nicht um mehr als 30% im Vergleich zur vor dem 01. August 2014 vorhan­denen Leistung erhöht hat. Wenn die Bestands­an­lage bis zu diesem Zeitpunkt erwei­tert wurde, fällt der Bestands­schutz vollständig weg.

Wie lange lebt eine Bestandsanlage?

Ähnlich wie bei anderen Gebrauchs­ge­gen­ständen, wie Autos oder Computer, kommt auch im Bereich der Erneu­er­baren Energien die Frage auf, wie lange Inves­ti­tionen für Wartungs- und Repara­tur­kosten angemessen sind und ab wann es sinnvoller ist, in eine leistungs­stär­kere und effizi­en­tere Neuan­lage zu inves­tieren. Anlagen­be­treiber müssen hier die aktuellen und erwar­teten Betriebs­kosten mit den Kosten für eine Neuan­lage abwägen und darauf basie­rend eine indivi­du­elle Entschei­dung treffen. Bei Photo­vol­ta­ik­an­lagen beläuft sich die “Lebens­dauer” dabei in der Regel auf einen Zeitraum zwischen 30 bis 40 Jahren - die Anlagen sind demnach norma­ler­weise auch nach Ende der 20 Jahre anhal­tenden EEG-Förde­rung noch leistungs­fähig, um ca. 10 bis 20 Jahre weiter Strom zu erzeugen. 

Wie viel kostet eine Bestandsanlage?

Photo­vol­ta­ik­an­lagen und Wasser­kraft­werke haben den Vorteil, dass die Inves­ti­ti­ons­kosten für Bestands­an­lagen inner­halb dieser Branchen nach den 20 Jahren in der EEG-Förde­rung abgeschrieben sind und nur mit geringen Betriebs­kosten zu rechnen ist. Diese vorteil­hafte Ausgangs­lage wird durch die Möglich­keit zum Eigen­ver­brauch bei Photo­vol­taik-Anlagen oder die Möglich­keit zur Direkt­ver­mark­tung an der Strom­börse weiter verstärkt. Der Betrieb von Biomas­se­an­lagen kommt im Gegen­satz dazu mit erheb­li­chen Betriebs­kosten einher, was insbe­son­dere auf den Einsatz von Bioen­er­gie­trä­gern zurück­zu­führen ist. Dabei ist es möglich, dass bereits vor Ende der EEG-Förde­rung Inves­ti­tionen getätigt werden müssen, um Anlagen­kom­po­nenten zu erneuern. Bei alten Windkraft­an­lagen muss ebenfalls mit beträcht­li­chen Betriebs­kosten gerechnet werden. Hinzu kommt, dass mit zuneh­mendem Alter der Anlagen höhere Kosten für Wartung, Reparatur etc. anfallen können. Studi­en­ergeb­nisse zeigen auf, dass die Betriebs­kosten zwischen 2,5 Cent bis 3,5 Cent pro kWh rangieren können in Abhän­gig­keit der Anlagen­größe und des Standortes. 

Macht die Direkt­ver­mark­tung für Bestands­an­lagen Sinn?

Für Bestands­an­lagen, die bereits vor dem Inkraft­treten des EEG 2014 geneh­migt und betrieben wurden, ist die Direkt­ver­mark­tung im Vergleich zu Neuan­lagen mit einer instal­lierten Leistung von 100 kW nicht verpflich­tend. Im Gegen­satz dazu ist die Direkt­ver­mark­tung Pflicht für Neuan­lagen mit einer instal­lierten Leistung, die größer als 100 kW ist. Anlagen­be­treiber, deren Anlagen aller­dings bereits vor dem 01. August 2014 in Betrieb genommen wurden, fallen unter den Bestands­schutz: Dabei haben sie die freie Wahl zwischen der festen EEG-Vergü­tung und der Vergü­tung nach Markt­prä­mi­en­mo­dell. Durch die Möglich­keit zum freiwil­ligen Wechsel in die Direkt­ver­mark­tung können die Bestands­an­lagen gemäß des Markt­prä­mi­en­mo­dells entlohnt werden.

Das Markt­prä­mi­en­mo­dell setzt sich aus mehreren Kompo­nenten zusammen und garan­tiert in der Regel Mehrerlöse. Die Kombi­na­tion aus der Höhe des monat­li­chen Markt­wertes an der Strom­börse zuzüg­lich der Markt­prämie entspricht hier in Summe die Höhe der Vergü­tung, die bei der fixen Einspei­se­ver­gü­tung anfällt. Insge­samt können Anlagen­be­treiber durch die Direkt­ver­mark­tung ihre Erlöse im Vergleich zur herkömm­li­chen EEG-Vergü­tung steigern.

Wenn dabei der produ­zierte Strom noch zu Spitzen­nach­fra­ge­zeiten oberhalb des durch­schnitt­li­chen monat­li­chen Markt­wertes verkauft wird, können deutliche mehr Gewinne im Vergleich zum fixen Vergü­tungs­mo­dell erzielt werden. In diesem Fall amorti­sieren sich aufkom­mende Kosten zur Umrüs­tung der Bestands­an­lagen, die bei einem Wechsel in die Direkt­ver­mark­tung entstehen können, beson­ders schnell.

Wenn sich die Betreiber von Bestands­an­lagen, die vor dem 01. Januar 2017 in Betrieb genommen wurden, also dazu entscheiden aus dem fixen Vergü­tungs­mo­dell nach dem EEG zum Markt­prä­mi­en­mo­dell zu wechseln, haben sie Anspruch auf die Zahlung der sog. optio­nalen Markt­prämie. Die Markt­prämie kann in diesem Zusam­men­hang als Ausgleich für die Diffe­renz angesehen werden, die zwischen der bishe­rigen gleich­blei­benden EEG-Vergü­tung und dem Markt­preis, welcher an der Strom­börse erreicht werden kann.

Was passiert nach dem EEG mit Bestandsanlagen?

Für Bestands­an­lagen gibt es nach dem Auslaufen der EEG-Förde­rung unter­schied­liche Möglich­keiten. So können diese zum einen weiter betrieben werden, wobei gesetz­liche und markt­be­dingte Rahmen­be­din­gungen vorab geklärt werden müssen. Zum anderen können Bestands­an­lagen leistungs­stärker gemacht werden, indem alte Module durch neue ersetzt werden. An dieser Stelle spricht man dann von einem sog. Repowering.

Des Weiteren kann auch die Direkt­ver­mark­tung des eigens produ­zierten Stroms aufgrund der damit einher­ge­henden mögli­chen Mehrerlöse eine sinnvolle Option darstellen. An dieser Stelle profi­tieren Anlagen­be­treiber, die recht­zeitig die Weichen für einen Wechsel in die Direkt­ver­mark­tung stellen: Um eine Vergü­tung für den eigens produ­zierten und einge­speisten Strom zu erhalten, ist es früher oder später bzw. mit nahendem Auslaufen der EEG-Förde­rung wichtig sich mit Direkt­ver­mark­tung ausein­an­der­zu­setzen. Durch einen frühzei­tigen Wechsel in die Direkt­ver­mark­tung vor dem Ende der Förde­rung, können sich Anlagen­be­treiber also optimal auf die Post EEG Zeit vorbereiten.

Welche Möglich­keit sich letzten Endes als am besten geeignet für eine Bestands­an­lage nach Auslaufen der Förde­rung erweist, muss dabei im Einzel­fall geprüft werden – nur so kann eine fundierte Entschei­dung zur weiteren Vorge­hens­weise getroffen werden.

Sie haben Rückfragen? Kontak­tieren Sie uns.
Pierre Fees, Head of Renewa­bles Sales 

Wie hilfreich war dieser Artikel? 

Zum Bewerten auf die Sterne klicken 

Durch­schnitt­liche Bewer­tung 5 / 5. Anzahl Bewer­tungen: 28

Noch keine Bewer­tung, sei der Erste! 

Bild von EnBW Virtuelles Kraftwerk

EnBW Virtuelles Kraftwerk

Newsletter abonnieren
und mehr erfahren

Diese Themen könnten Sie interessieren:
EEG Förderung 2026
Direktvermarktung
Was passiert nach dem Ende der EEG-Förderung?

Lesezeit: 4 MinutenFür immer mehr Betreiber von Wind- und Solar­an­lagen endet die 20-jährige EEG-Förde­rung. Viele fragen sich: Kann meine Anlage weiter betrieben werden? Wie vermarkte ich meinen Strom künftig? Muss ich jetzt aktiv werden? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Möglich­keiten nach Ende der EEG-Förde­rung bestehen und was Sie recht­zeitig beachten sollten.

Jetzt lesen
Whitepaper Co-Location Grünstromspeicher
Whitepaper
White­paper: Co-Location Grünstrom­spei­cher – Wirtschaft­lich­keit und Vermark­tung am gemein­samen Netzanschluss

Lesezeit: < 1 minuteKurzbe­schrei­bung Co-Location Speicher gewinnen im Zuge des Ausbaus erneu­er­barer Energien und der steigenden Volati­lität am Strom­markt deutlich an Bedeu­tung. Insbe­son­dere Co-Location Grünstrom­spei­cher, die mit Strom aus einer direkt angebun­denen EE-Anlage geladen werden, bieten Poten­ziale für eine flexible Einspei­sung und die Erschlie­ßung zusätz­li­cher Erlöse. Gleich­zeitig stellen sich Fragen nach der optimalen

Jetzt lesen
Batteriespeicher
Batterievermarktung
Worauf Betreiber von Batte­rie­spei­chern bei Erlös­pro­gnosen achten sollten

Lesezeit: 4 MinutenMit dem starken Ausbau von Batte­rie­spei­chern steigen auch die Anfor­de­rungen an realis­ti­sche Erlös­pro­gnosen in der Batte­rie­ver­mark­tung. Markt­be­din­gungen, Wettbe­werbs­in­ten­sität und Vermark­tungs­op­tionen verän­dern sich dynamisch. Dadurch wird es für Betreiber und Inves­toren immer schwie­riger, für ihren Business Case abzuschätzen, mit welcher Erlöser­war­tung sie bei ihrem Speicher­pro­jekt künftig rechnen können. Gleich­zeitig bleiben in vielen Erlös­be­trach­tungen – sei es von unabhän­gigen Analy­se­häu­sern oder Vermarktern

Jetzt lesen